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ᐅ KFW 458 - Grundbuchauszug zeigt noch meine alte Wohnadresse - gültig?


Erstellt am: 03.12.25 16:17

P
Pascali
03.12.25 16:17
Hallo. Folgende Situation: Ich möchte den KFW Zuschuss 458 in Anspruch nehmen. Dazu fordert die KFW einen Grundbuchauszug, aus dem ersichtlich wird, dass ich der Eigentümber bin. Außerdem muss ich die Immobilie bewohnen. Als ich die Immobilie erwarb, war ich jedoch logischerweise an meiner alten Wohnadresse gemeldet. Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immobilie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.

1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immobilie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW. Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.

2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immobilie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?

3. Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
N
nordanney
03.12.25 16:44
Pascali schrieb:

Diese steht auch im Grundbuchauszug bei "Aktuelle Eigentümer". Weiter unten im Grundbuchauszug steht dann auch nicht die Adresse der Immobilie, für die ich den Antrag stellen möchte. Sondern nur der Ort und eine Nummer: Blatt.
Das verstehe ich nicht. Im Normalfall steht in Abt. I des Grundbuchs nur Dein Name nebst Geburtsdatum. Das ist der Standard - eine Adresse hat dort nichts zu suchen.
Die Adresse der Immobilie steht nicht weiter unten, sondern tatsächlich vor dem Eigentümer. Das ist das Bestandsverzeichnis. Spalten mit lfd. Nr./Gemarkung/Flur/Flurstück und auch die Spalte "Wirtschaftsart und Adresse". Dort findest du die Straße des Objektes - kein Ort und keine Postleitzahl.

Ich gehe mal davon aus, dass Du keinen 6-20 seitigen Grundbuchauszug vorliegen hast, sondern nur irgendeine Benachrichtigung. Die KfW hätte gerne den kompletten Auszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abt. II, Abt. II, Abt. III)
Pascali schrieb:

1. Es ist doch logisch, dass man zum Erwerb der Immobilie noch woanders wohnt und dieses Adresse landet dann als Käufer im Grundbuch. Ist das also ok für die KFW.
Nein, keine Adresse im Grundbuch.
Pascali schrieb:

Hat da Jemand Erfahrungen? Dann würde ich den Antrag so abschicken. Eine Meldebescheinigung aus der meine aktuelle Adresse(worauf logischerweise auch die Handwerkerrechnung lautet) hervorgeht sende ich ja dem Antrag ebenfalls mit.
Ja. Vollständiger Auszug und Meldebescheinigung. Das ist korrekt.
Pascali schrieb:

2. Reicht die Blatt-Nr. oder muss im Grundbuch die Straße der Immobilie drinstehen, für den der Zuschuss beantragt wird?
Da Du m.E. keinen Auszug vorliegen hast - ja, im Grundbuch muss und wird auch die Straße stehen.
Pascali schrieb:

Wird der Antrag abgelehnt, hat man dann eine 2. Chance und kann den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt aktualisieren lassen und dann nachreichen?
Wird er nicht, wenn Du vollständige Unterlagen einreichst.
M
Musketier
03.12.25 17:52
nordanney schrieb:

Das verstehe ich nicht. Im Normalfall steht in Abt. I des Grundbuchs nur Dein Name nebst Geburtsdatum. Das ist der Standard - eine Adresse hat dort nichts zu suchen.
Sicher?
Bei uns war auch die falsche hinterlegt, ich müsste nur mal nachschauen, wo genau die hinterlegt war.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden bei uns alle Grundstückseigentümer mit der im Grundbuch hinterlegten Adresse angeschrieben. Da in einem Neubaugebiet wie unserem beim Kauf des Grundstücks keiner an dieser Adresse gewohnt hat, waren überall die alten Adressen hinterlegt und scheinbar hat auch kaum einer nachträglich seine Adresse im Grundbuch ändern lassen, so dass die Anschreiben alle an die alte Adresse gegangen und keiner das Schreiben bekommen hat.

Nachdem der Rücklauf der Fehlzustellungen so hoch war, ist das Verfahren geändert worden und die Briefe sind an die Grundstücksadressen rausgesendet worden.
N
nordanney
03.12.25 18:20
Musketier schrieb:

Sicher?
Ganz sicher. Kann mich die letzten 10 Jahre nicht an Adressen in den Auszügen erinnern. Steht bei mir privat auch nicht drin (bei allen eigenen Immobilien in der Familie - habe gerade noch einmal nachgeschaut) als auch nicht bei meinen Firmenkunden - dort Name und Ort. Mehr nicht.
P
Pascali
05.12.25 11:13
Also nach dem Hauskauf, habe ich vom Notar ein Schreiben vom Amtsgerich(was an mich adressiert war, aber der Notar erhalten hat) erhalten: "Eintragungsbekanntmachung nach $55 Grundbuchordnung (GBO)"
Die betroffnen Grundbuchblattstelle war begefügt.

Dort steht logischerweise mein Name und meine alte Meldeadresse - da ich zum Erwerb der Immobilie ja noch nicht in der neuen Immobilie lebte, sondern der Verkäufer.

Angaben zum Eigentümer und den betroffnene Flurstücken (soweit betroffen):
Grundstückbezirg ORTSNAME Blatt BLATTNUMMER

Aktueller Eigentümber: MEIN NAME + ALTE ADRSSE
Historischer Eigentümber: VERKÄUFER

Eintragungsbekanntmachung

Erste Abteilung
MEINE NAME, MEIN GEBURTSDATUM - ORTSNAME & BLATTNUMMER der gekauften Immobilie um die es sich dreht (aber kein Straßenname oder Hausnummer)

Reicht das jetzt der KFW? Oder ist das Irreführend, weil meine alte Wohnadresse=Meldeadresse noch mit im Grundbuchblatt steht. Ich würde meine aktuelle Meldebescheinigung aber mitschicken. Wobei auf dem Grundbuchblatt gar kein Datum draufsteht...
N
nordanney
05.12.25 11:28
Pascali schrieb:

Also nach dem Hauskauf, habe ich vom Notar ein Schreiben vom Amtsgerich(was an mich adressiert war, aber der Notar erhalten hat) erhalten: "Eintragungsbekanntmachung nach $55 Grundbuchordnung (GBO)"
Die betroffnen Grundbuchblattstelle war begefügt.

Dort steht logischerweise mein Name und meine alte Meldeadresse - da ich zum Erwerb der Immobilie ja noch nicht in der neuen Immobilie lebte, sondern der Verkäufer.

Angaben zum Eigentümer und den betroffnene Flurstücken (soweit betroffen):
Grundstückbezirg ORTSNAME Blatt BLATTNUMMER

Aktueller Eigentümber: MEIN NAME + ALTE ADRSSE
Historischer Eigentümber: VERKÄUFER

Eintragungsbekanntmachung

Erste Abteilung
MEINE NAME, MEIN GEBURTSDATUM - ORTSNAME & BLATTNUMMER der gekauften Immobilie um die es sich dreht (aber kein Straßenname oder Hausnummer)

Reicht das jetzt der KFW? Oder ist das Irreführend, weil meine alte Wohnadresse=Meldeadresse noch mit im Grundbuchblatt steht. Ich würde meine aktuelle Meldebescheinigung aber mitschicken. Wobei auf dem Grundbuchblatt gar kein Datum draufsteht...
Das ist KEIN Grundbuchauszug. Hol doch einfach einen richtigen Grundbuchauszug und schick diesen mit der Meldebescheinigung. Thema erledigt
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