ᐅ Luftraum einzeichnen – direkt geschlossen bauen (ca. 6–7 m²)?
Erstellt am: 23.08.25 22:41
D
dereks123
Hallo zusammen,
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
bei unserem Neubau ist die Wohnfläche ziemlich knapp kalkuliert. Mein Architekt meinte, es sei kein Problem, im Bauantrag einen Luftraum (ca. 6–7 m²) einzuzeichnen, um bei der anrechenbaren Wohnfläche zu bleiben, und diesen in der Praxis dann direkt geschlossen auszuführen. Er meinte, das sei gang und gäbe und werde normalerweise nicht kontrolliert. Es ist ein Neubaugebiet.
Mich interessiert:
- Ist das wirklich üblich?
- Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht (Bauabnahme, späterer Verkauf, Versicherung etc.)?
S
Schorsch_baut24.08.25 11:40Sagen wir so, einem Architekten, dem das Recht so wurscht ist, dem würde ich als Geschäftspartner nicht vertrauen.
Also jetzt noch mal die Fragen beantwortet:
Ich weiß aber auch von anderen Foren, wo Käufer sich über Ausbauten wundern, die anders sind als genehmigt und diese dann den Kaufpreis aufgrunddessen nicht gerechtfertigt sehen oder aber auch einfach ein Problem damit haben, etwas illegales mitzukaufen.
Es könnte auch Neider in der Nachbarschaft geben, die sich die Situation aufregen. Es muss ja nur der erbsenzählende Nachbar auch genau das bauen wollen wie Ihr, aber kann nicht. Hat auch nicht so einen gewieften Architekt. Der rechnet nach und schwärzt an. Sowas soll es geben.
Einen Zweigeschosser zu bauen, wo nur ein Eingeschosser erlaubt ist, ist schon speziell. Zwar ändert ein Luftraum an dem äußeren Erscheinungsbild nichts, das Haus könnte aber eben auch gerade deshalb von außen ein „Stein des Anstoßes“ werden. Auch wenn es sich überzogen liest oder anhört.
Ich persönlich kann oftmals nicht verstehen, dass einiges so extrem ausgereizt werden muss.
Es gibt schöne eingeschossige Häuser. Es gibt auch tolle kleine Gauben oder auch niedrigere, was auch immer. Man kann auch die Dachneigung mit schrumpfen lassen. Es gibt so viel Wege, die ein Architekt legal gehen kann, dass man wohl auch als Bauherr mutig sein kann, indem man .mit. dem Bebauungsplan baut.
dereks123 schrieb:Nein, es ist nicht üblich.
Mich interessiert:
- Ist das wirklich üblich?
dereks123 schrieb:Ich denke, dass Du mit einer Versicherung kein Problem bekommst, da Du selbst die Wohnfläche angibst, also die reelle. Es gibt halt verschiedene Berechnungen, die alle legitim sind. Und da nimmt man halt die einfache Grundfläche ohne Außenwände, fertig.
Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht (Bauabnahme, späterer Verkauf, Versicherung etc.)?
Ich weiß aber auch von anderen Foren, wo Käufer sich über Ausbauten wundern, die anders sind als genehmigt und diese dann den Kaufpreis aufgrunddessen nicht gerechtfertigt sehen oder aber auch einfach ein Problem damit haben, etwas illegales mitzukaufen.
Es könnte auch Neider in der Nachbarschaft geben, die sich die Situation aufregen. Es muss ja nur der erbsenzählende Nachbar auch genau das bauen wollen wie Ihr, aber kann nicht. Hat auch nicht so einen gewieften Architekt. Der rechnet nach und schwärzt an. Sowas soll es geben.
Einen Zweigeschosser zu bauen, wo nur ein Eingeschosser erlaubt ist, ist schon speziell. Zwar ändert ein Luftraum an dem äußeren Erscheinungsbild nichts, das Haus könnte aber eben auch gerade deshalb von außen ein „Stein des Anstoßes“ werden. Auch wenn es sich überzogen liest oder anhört.
Ich persönlich kann oftmals nicht verstehen, dass einiges so extrem ausgereizt werden muss.
Es gibt schöne eingeschossige Häuser. Es gibt auch tolle kleine Gauben oder auch niedrigere, was auch immer. Man kann auch die Dachneigung mit schrumpfen lassen. Es gibt so viel Wege, die ein Architekt legal gehen kann, dass man wohl auch als Bauherr mutig sein kann, indem man .mit. dem Bebauungsplan baut.
W
wiltshire24.08.25 12:47Wenn mir jemand Betrug vorschlägt, werde ich ihm gegenüber misstrauisch. Wer die Haltung hat Dinge zu tun, nur weil er glaubt nicht erwischt zu werden, der wird diese auch gegen mich einsetzen. die Geschäftsbeziehung wäre an diesem Punkt zu Ende.
Such Dir einen neuen Architekt.
Such Dir einen neuen Architekt.
H
hanghaus202324.08.25 14:26Der Architekt kann durchaus Recht haben. Aber legal wird es , auch wenn es einige so machen, nicht.
G
Gerddieter24.08.25 15:23Ist gibt beim Bau ein paar Dinge und Entscheidungen die grenzwertig machbar wären, auch wenn sie nicht exakt so genehmigt/erlaubt sind. Wer das machen mag benötigt bisschen Kaltschnäutzigkeit und die Bereitschaft, die Konsequenzen zu tragen.... Wenn man das nicht hat kann man nicht ruhig damit schlafen.
Du bist der Typ " ich befrage mal ein Forum dazu" - damit disqualifiziert du dich meiner Meinung nach und solltest bitte 100% "safe" beim Bau agieren....
GD
Du bist der Typ " ich befrage mal ein Forum dazu" - damit disqualifiziert du dich meiner Meinung nach und solltest bitte 100% "safe" beim Bau agieren....
GD
D
dereks12324.08.25 16:06Gerddieter schrieb:
Ist gibt beim Bau ein paar Dinge und Entscheidungen die grenzwertig machbar wären, auch wenn sie nicht exakt so genehmigt/erlaubt sind. Wer das machen mag benötigt bisschen Kaltschnäutzigkeit und die Bereitschaft, die Konsequenzen zu tragen.... Wenn man das nicht hat kann man nicht ruhig damit schlafen.
Du bist der Typ " ich befrage mal ein Forum dazu" - damit disqualifiziert du dich meiner Meinung nach und solltest bitte 100% "safe" beim Bau agieren....
GDHaha du bringst es auf den Punkt 😀
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