ᐅ Grundriss Planung KfW 40 EFH in gewachsenem Wohngebiet mit ausgebauter Vollunterkellerung
Erstellt am: 11.08.25 20:39
A
AnnaChris8812.08.25 11:53hanse987 schrieb:
Wie groß soll denn der Lichthof werden? Mal die richtige Größe in den Grundriss einzeichnen.
Ich gehen davon aus, dass der Lichthof auch vor dem Fester des Arbeitszimmers sein soll, dann benötigst darüber im EG eine Festverglasung oder ein Geländer.Danke, guter Hinweis. Ich wollte eine Featverglasung - der Archithekt sagte, da dieses in der Ansicht komisch aussehen würde. Aber ich schau es mir nochmal an. Du kannst die Beiträge nacheinander in einem Post zitieren und beantworten, sonst wirds zu unübersichtlich.
Da waren noch einige grundsätzliche und entscheidende Fragen genannt, nicht nur von mir, die noch offen sind, ein Knick am Kinderzimmer ist dabei eher unbedeutend.
Es sind ja eher bedeutende Fragen bzg. Finanzierbarkeit, Keller etc., die letztlich zu einem völlig anderen Ergebnis führen können.
Da waren noch einige grundsätzliche und entscheidende Fragen genannt, nicht nur von mir, die noch offen sind, ein Knick am Kinderzimmer ist dabei eher unbedeutend.
Es sind ja eher bedeutende Fragen bzg. Finanzierbarkeit, Keller etc., die letztlich zu einem völlig anderen Ergebnis führen können.
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hanghaus202312.08.25 12:33die 5,5 Abstand zur Strasse sehe ich im Plan nicht.
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hanghaus202312.08.25 12:44Ich kann auf keinem Plan die 1,5 m Höhenunterschied sehen.
Ich kann mir keinen Bebauungsplan vorstellen, der 2 Vollgeschosse vorschreibt. Eher limitiert.
Ich kann mir keinen Bebauungsplan vorstellen, der 2 Vollgeschosse vorschreibt. Eher limitiert.
hanghaus2023 schrieb:
die 5,5 Abstand zur Strasse sehe ich im Plan nicht.Genau, es sind nur 5,35.. warum auch immer. Würde ich jetzt aber auch nicht als Diskussionsgrundlage sehen.AnnaChris88 schrieb:
hättest du einen Vorschlag für die Gestaltung des Bades im OG ohne T Lösung?Sicher! Aber aus diesem Grund Arauki11 schrieb:
Es sind ja eher bedeutende Fragen bzg. Finanzierbarkeit, Keller etc., die letztlich zu einem völlig anderen Ergebnis führen können.wird da nichts von mir kommen.Man kann mit hübschen aber wahrheitswidrigen Zeichnungen nichts anfangen. Wenn es ein Höhenspiel von anderthalb Metern gibt, dann sollte das Gelände in den Ansichtszeichnungen nicht topfeben dargestellt werden (bzw. wenn es in diesen Zustand gebracht werden soll, dann kostet das viele Baggerschaufeln voller Geld; und ggf. wird die Geländemodellierung selbst zum Bauwerk -einschließlich Abstandspflichten). Das sind die typischen groben Schlampigkeiten von Discountarchitekten, die ihren Kunden im Grunde primär zustimmungsfähige pseudoprofessionelle Bildchen malen wollen. Dazu fünfeinhalb Meter Abstand vor der Garage oder von der Straße inklusive oder exklusive der nicht erläuterten vier Meter die eingangs erwähnt sind ? - mit Lichthöfen, die in den Grundrissen jedoch nur Lichtschächte sind geht es weiter. Da ist es wirklich müßig, an einem T im Bad herumzuschieben. Statt überwiegend doppelter Bilder hätte mich mehr gefreut, das Grundstück hätte Höhenpunkte enthalten sowie die Zeichnungen wären in einem anderen Tab betrachtbar, daß man sie einmal skaliert betrachten könnte. Bei mindestens zwei sonst hilfreich Anwortenden ist damit schon einmal erfolgreich die Pausetaste gedrückt. Den Zweifeln am Zweigeschossigkeitszwang schließe ich mich nochmals an.
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