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ᐅ Wie viele Wohneinheiten sind möglich?


Erstellt am: 28.04.25 13:24

HuppelHuppel28.04.25 13:24
Hallo zusammen,

wir besitzen in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.160 (560+600) qm. Vorgegeben sind laut Bebauungsplan Einzelhäuser mit 1 Wohneinheit pro 350qm Grundstücksfläche. Dürfen wir nun ein Haus mit einer Wohneinheit und ein Haus mit zwei Wohneinheiten bauen? Oder müssten wir dafür die Flurstücke zusammenlegen lassen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Danke und Grüße
nordanney28.04.25 13:51
HuppelHuppel schrieb:

wir besitzen in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.160 (560+600) qm. Vorgegeben sind laut Bebauungsplan Einzelhäuser mit 1 Wohneinheit pro 350qm Grundstücksfläche. Dürfen wir nun ein Haus mit einer Wohneinheit und ein Haus mit zwei Wohneinheiten bauen? Oder müssten wir dafür die Flurstücke zusammenlegen lassen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ohne jetzt den Bebauungsplan näher zu kennen - aber in Mathe habe ich aufgepasst:
Flurstück 1 = 560qm = Haus mit einer Wohnung, da 560/350 = 1,6 mögliche Wohneinheiten
Flurstück 2 = 600qm = Haus mit einer Wohnung, da 600/350 = 1,71 mögliche Wohneinheiten

Beide Flurstücke zusammen (falls auch gemeinsam bebaubar oder ggf. durch Verschmelzung zu einem Grundstück werdend) = Haus mit drei Wohneinheiten möglich (1.160/350 = 3,3 Wohneinheiten möglich).
Lüftermax01.05.25 20:54
Wenn ihr die Flurstücke nicht zusammenlegt, gilt für jedes Grundstück die 350 m²-Regel einzeln, heißt: pro Flurstück eine Wohneinheit.
Auch wenn ihr rein rechnerisch auf über 3 Wohneinheiten kommt, lässt sich das nur nutzen, wenn die Grundstücke verschmolzen werden und der Bebauungsplan keine weiteren Einschränkungen macht (z.B. maximal ein Haus pro Grundstück o. ä.).
Also: Für ein Haus mit zwei Wohneinheiten müsstet ihr die Grundstücke wahrscheinlich formell zusammenlegen lassen. Vorher am besten beim Bauamt oder der zuständigen Genehmigungsbehörde nachfragen – die können euch das sicher sagen, auch ob es eine Befreiung geben könnte.
HuppelHuppel24.07.25 09:56
Hallo zusammen,
also wir planen jetzt für das erste, erst einmal unser Häusschen zu bauen und uns stellt sich die Frage, ob wir den Abstand zur Grenze von drei Metern auch zu unserem eigenen Grundstück einhalten müssen? Es gilt die HBO.
ypg24.07.25 10:07
HuppelHuppel schrieb:

ob wir den Abstand zur Grenze von drei Metern auch zu unserem eigenen Grundstück einhalten müssen?
Ja aber sicher! Die Bauordnung ist nicht nach den Eigentumsverhältnissen geregelt. Kann ja nicht, weil diese sich ändern können.
hanghaus202324.07.25 10:07
Du kannst das mMn mit einer Baulast machen. Nur dann muss der Nachbar den Abstand trotzdem einhalten. Sprich wenn Du (oder ein Käufer des Grundstücks) dann dort bauen willst, dann must 2 mal den Abstand einhalten. Das sind dann in der Regel je nach Bundesland mind. 6m.

Zum Thema. Eine Grenzverschiebung kann ja durchaus helfen die 3 Wohneinheiten zu realisieren. Zeig doch mal die Grundstück mit der Umgebung.
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