ᐅ Verband privater Bauherren Mitgliedschaft sinnvoll?
Erstellt am: 12.01.18 09:51
M
MachsSelbst23.05.25 11:58HGZT2025 schrieb:
Wenn es etwas schwerwiegendes ist, was ggf im Rechtsstreit enden kann, macht eine Dokumentation sicher Sinn. Wenn alles zu ist, kann man ja nichts mehr nachweisen. War bei uns halt anders.Der Trick ist, den Mangel zu beheben, bevor alles zu ist. Und da liegt auch die Krux.
Nehmen wir an der Baugutachter sagt, dass die Bewehrung falsch eingebaut wurde. Dann muss man den Bau stoppen und das klären. Und bis das geklärt ist, was im Zweifel vor Gericht geht, steht die Baustelle.
Es hat absolut keinen Sinn in diesem Fall den Betonmischer kommen zu lassen, die Bodenplatte zu gießen, um dann mit Bildern und Bestellscheinen 2 Jahre später vor Gericht nachzuweisen, dass die Bodenplatte potenziell gefährdet ist, weil zu wenig Bewehrung verwendet wurde und auch noch die falsche Güteklasse. Ich meine, wenn der Schaden auftritt, kann man so immerhin noch nachweisen wer Schuld hat. Aber ob es die Baufirma dann überhaupt noch gibt... wer weiß das schon.
Und für die obige Dokumentation braucht es auch keinen Sachverständigen. Da reicht es sich ne Speicherkarte 128GB zu kaufen und einfach alles, wirklich alles zu fotografieren, was auf der Baustelle tagtäglich erstellt wird. Ob die Bewehrung nach Plan richtig liegt, genug Matten verbaut wurden und welche Qualität, das kann man per Foto dokumentieren.
Das Zeug wird in der Regel einige Tage vor Beginn der Arbeiten nebens Haus geworfen und da ist ein Zettel dran, welche Qualität. Die Zahl der Matten kann man zählen, den Bewehrungsplan sieht man in der Statikberechnung des Hauses.
Also wenn, dann baubegleitend, wie der 11ant schon sagte. Mängel erst zu beanstanden, wenn das Gewerk schon vom nächsten überdeckt wird... das macht keinen Sinn.
MachsSelbst schrieb:
Der Trick ist, den Mangel zu beheben, bevor alles zu ist. Und da liegt auch die Krux.
Nehmen wir an der Baugutachter sagt, dass die Bewehrung falsch eingebaut wurde. Dann muss man den Bau stoppen und das klären. Und bis das geklärt ist, was im Zweifel vor Gericht geht, steht die Baustelle.
Es hat absolut keinen Sinn in diesem Fall den Betonmischer kommen zu lassen, die Bodenplatte zu gießen, um dann mit Bildern und Bestellscheinen 2 Jahre später vor Gericht nachzuweisen, dass die Bodenplatte potenziell gefährdet ist, weil zu wenig Bewehrung verwendet wurde und auch noch die falsche Güteklasse. Ich meine, wenn der Schaden auftritt, kann man so immerhin noch nachweisen wer Schuld hat. Aber ob es die Baufirma dann überhaupt noch gibt... wer weiß das schon.
Und für die obige Dokumentation braucht es auch keinen Sachverständigen. Da reicht es sich ne Speicherkarte 128GB zu kaufen und einfach alles, wirklich alles zu fotografieren, was auf der Baustelle tagtäglich erstellt wird. Ob die Bewehrung nach Plan richtig liegt, genug Matten verbaut wurden und welche Qualität, das kann man per Foto dokumentieren.
Das Zeug wird in der Regel einige Tage vor Beginn der Arbeiten nebens Haus geworfen und da ist ein Zettel dran, welche Qualität. Die Zahl der Matten kann man zählen, den Bewehrungsplan sieht man in der Statikberechnung des Hauses.
Also wenn, dann baubegleitend, wie der 11ant schon sagte. Mängel erst zu beanstanden, wenn das Gewerk schon vom nächsten überdeckt wird... das macht keinen Sinn.Macht auch keinen Sinn, mein Reden. Zum Glück gab es bei uns so etwas nicht 🙂MachsSelbst schrieb:
Der Trick ist, den Mangel zu beheben, bevor alles zu ist. Und da liegt auch die Krux.
Nehmen wir an der Baugutachter sagt, dass die Bewehrung falsch eingebaut wurde. Dann muss man den Bau stoppen und das klären. Und bis das geklärt ist, was im Zweifel vor Gericht geht, steht die Baustelle.
Es hat absolut keinen Sinn in diesem Fall den Betonmischer kommen zu lassen, die Bodenplatte zu gießen, um dann mit Bildern und Bestellscheinen 2 Jahre später vor Gericht nachzuweisen, dass die Bodenplatte potenziell gefährdet ist, weil zu wenig Bewehrung verwendet wurde und auch noch die falsche Güteklasse. Ich meine, wenn der Schaden auftritt, kann man so immerhin noch nachweisen wer Schuld hat. Aber ob es die Baufirma dann überhaupt noch gibt... wer weiß das schon.
Und für die obige Dokumentation braucht es auch keinen Sachverständigen. Da reicht es sich ne Speicherkarte 128GB zu kaufen und einfach alles, wirklich alles zu fotografieren, was auf der Baustelle tagtäglich erstellt wird. Ob die Bewehrung nach Plan richtig liegt, genug Matten verbaut wurden und welche Qualität, das kann man per Foto dokumentieren.
Das Zeug wird in der Regel einige Tage vor Beginn der Arbeiten nebens Haus geworfen und da ist ein Zettel dran, welche Qualität. Die Zahl der Matten kann man zählen, den Bewehrungsplan sieht man in der Statikberechnung des Hauses.
Also wenn, dann baubegleitend, wie der 11ant schon sagte. Mängel erst zu beanstanden, wenn das Gewerk schon vom nächsten überdeckt wird... das macht keinen Sinn.Fotodokumentation ist sicher sehr ratsam. Tägliches erscheinen würde ich bei den kritischen Themen gerne machen. Ich denke aus Handwerkersicht nervt es - Tipps zu dem Thema ?M
MachsSelbst23.05.25 12:49Abends hinfahren, wenn die Handwerker fertig sind und sich alles in Ruhe ansehen, Bilder machen, usw.
Ich war, wenn möglich jeden Tag mindestens einmal da. Viele Handwerker unterhalten sich auch gerne mal, wenn nicht, merkt man das sehr schnell.
Aber das ersetzt im Zweifel keinen Gutachter, weil man ja auch wissen muss, wie man Dinge richtig ausführt und mindestens Fachwissen vorgaukeln können muss, wenn man beim "Bauleiter" nachfragt.
Ich war, wenn möglich jeden Tag mindestens einmal da. Viele Handwerker unterhalten sich auch gerne mal, wenn nicht, merkt man das sehr schnell.
Aber das ersetzt im Zweifel keinen Gutachter, weil man ja auch wissen muss, wie man Dinge richtig ausführt und mindestens Fachwissen vorgaukeln können muss, wenn man beim "Bauleiter" nachfragt.
HGZT2025 schrieb:
Wir haben aber keine Prosa-Bauleistungsbeschreibung erhalten, sondern ein Leistungsverzeichnis, was wo wie gemacht wird. Damit konnte man nicht umgehen, nur mit BL.Das bräuchte ich bitte mal erklärt.HGZT2025 schrieb:
Btw: nennt sich der Service den wir da gebucht haben "baubegleitende Qualitätskontrolle" bzw BaubegleitungDie ist aber offensichtlich nicht geleistet worden, wenn es zu vollendeten Tatsachen kommen konnte.HGZT2025 schrieb:
Sollte das so ein, dann wäre ja der Architekt im Vorfeld Schuld. Und dann?
Auch wenn es als neuralgischer Punkt eingekreist wird und dann der Sachverständige dann auf dem Zettel hat, ändern wird man es auch nicht mehr können.Einen Architekten kann es hier wohl offenbar nicht gegeben haben, sondern nur einen Zeichenknecht oder Bauzeichner. Beide übernehmen Kundenzeichnungen, ohne diese von den Phantasiemaßen zu bereinigen, die in der Ausführung den Takt stören. Aus Bauunternehmersicht ist der Säge-Mehraufwand billiger als der Hirneinsatz des Planers. Nach der Genehmigung der Pfuschpläne kann man das nicht mehr mit verhältnismäßigem Aufwand ändern. Deshalb korrigiere ich das direkt in der Planungskritik. Ein Baubegleiter kann da aber auch noch etwas unternehmen, nämlich je nach Schwere der Taktverletzungen nötigenfalls "Verlegepläne" machen. Besser ist natürlich, der Bauherr geht vor der Bauantragsplanung zum Bauberater. Das ist bei mir ein so günstiger "Kleinkram", daß ich ernsthaft überlege, es im Weihnachtsgeschäft als Geschenkgutschein anzubieten.HGZT2025 schrieb:
WEnn ich für 180 EUR die Stunde einen zweiten Bauleiter "ergänze" kann ich mir ja auch direkt ein 2. Haus bauenEs ist ja kein zweiter, sondern der erste - 0 + 1 ist nicht 2. Dein Bauleiter erzeugt keine Redundanz, weil der GU-"Bauleiter" eben keiner ohne Anführungszeichen ist. Aller Nutzen, den der für Deine Interessen haben kann, ist lediglich ein Abfallprodukt (weil einige wenige Interessen seines Herrn mit den deinigen eine Schnittmenge haben). Eine Baubegleitung wird es niemals schaffen, ihr Geld nicht Wert zu sein (im Sinne von es wieder hereinzuholen).HGZT2025 schrieb:
Wenn wir in allen Mails und Gesprächen von Ausführung A sprechen (Echt-Schiefer) und geliefert wird dann etwas anders (Kunststoff-Nachbildung), dann hätte man irgendwo schon mal sagen können "Liebe Bauherrschaft, ich nehme wahr ihr wollt Echt-Schiefer weil ihr j auch über nichts anderes spricht, aber es wird bei dieser Tür kein Echt-Schiefer sein, seit euch dem Bewusst. In der Bestellung stand nur Schiefer.Ihr habt allen Ernstes die Haustür mit einer Schieferoptik-Füllung beplankt gewählt ?Als Nicht-Nachbildung wäre das Ding schwer wie die Tür zu einem Tresorraum und bräuchte fünf Bänder, die dennoch vierteljährlich nachgestellt und alle fünf Jahre ausgewechselt werden müßten. Da wäre der größere Mangel, Ihr hättet das tatsächlich so bekommen !
In der Bestellung hätte auch „Schiefer kupfermetallic“ stehen können, Geschmäcker sind ja unbegrenzt verschieden.
D-Zug88 schrieb:
Fotodokumentation ist sicher sehr ratsam. Tägliches erscheinen würde ich bei den kritischen Themen gerne machen. Ich denke aus Handwerkersicht nervt es - Tipps zu dem Thema ?Wenn der Erscheinende dem Handwerker auf Augenhöhe vorturnen kann, wie die spezielle Ausführung genau gelingen sollte, wird das von guten Handwerkern gerne angenommen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
MachsSelbst23.05.25 17:3311ant schrieb:
(...)
Es ist ja kein zweiter, sondern der erste - 0 + 1 ist nicht 2. Dein Bauleiter erzeugt keine Redundanz, weil der GU-"Bauleiter" eben keiner ohne Anführungszeichen ist. Aller Nutzen, den der für Deine Interessen haben kann, ist lediglich ein Abfallprodukt (weil einige wenige Interessen seines Herrn mit den deinigen eine Schnittmenge haben). Eine Baubegleitung wird es niemals schaffen, ihr Geld nicht Wert zu sein (im Sinne von es wieder hereinzuholen).
(...)Wobei das auch Grenzen hat. Sicherlich ist der Bauleiter (das sind ja in aller Regel Bauingenieure, daher finde ich es etwas respektlos das pauschal in Anführungszeichen zu setzen, als wären das Ungelernte mit ner 2 Wochen Schulung in Bauwesen) vom GU bezahlt und daher parteiisch.
Das bin ich als Angestellter meiner Firma auch, wenn es um Probleme oder Fehler geht...
Aber trotzdem kann ich nicht den gröbsten Pfusch als in Ordnung hinreden und das werden viele Bauleiter auch nicht tun, selbst wenn der GU sie bezahlt. Denn die wenigsten Bauleiter arbeiten nur für einen einzigen Bauunternehmer. Ausnahmen mag es da sicherlich geben und die lernst du natürlich am ehesten kennen, das liegt in der Natur der Sache.
Mich ruft man auch immer nur zu Anlagen, die in Störung stehen und nicht zu denen, die einwandfrei laufen, damit ich die Fehlerfreiheit unseres Tuns bewundern darf...
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