ᐅ Eckgrundstück - Straße im Süden und Westen: Bebauungsort/Carports
Erstellt am: 11.03.25 12:58
11ant11.03.25 23:12
Nenne doch einmal (Vorsicht, nicht als Link !) den Original Bebauungsplan, in Deinem (zu kleinräumigen) Ausschnitt kann man nicht klar trennen, was amtlicher Plan und was zusätzliche Einzeichnung ist. Der Abstand der Baugrenzen von den Grundstücksgrenzen ist ungewöhnlich. Auch hätte ich bei einem Eckgrundstück ein "Ga/Cp" Sonderbaufenster erwartet.
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Tolentino12.03.25 00:27
Ich komme auch auf 480
Es sind
25,24 * 19
(5+16+4,24) * (14+5)
Es sind
25,24 * 19
(5+16+4,24) * (14+5)
motorradsilke12.03.25 02:17
Tolentino schrieb:
Ich komme auch auf 480
Es sind
25,24 * 19
(5+16+4,24) * (14+5)Dann ignorierst du aber die 6,09m oben rechts. Damit kommt man auf 633 qm. Die Frage ist, darfst du Carport und Abstellraum außerhalb des Baufensters hinstellen?
Tolentino12.03.25 07:20
Mit Absicht;
Aus der übrigen Beschreibung lässt sich eigtl nur schließen, dass die beiden Grundstücke in der Rechnung gemeint sind.
Aber ja, sowohl Skizze als auch Beschreibung lassen sehr viel Interpretationsspielraum zu...
Das Grundstück ist aus zwei Teilen zusammengesetzt...nicht drei.
Aus der übrigen Beschreibung lässt sich eigtl nur schließen, dass die beiden Grundstücke in der Rechnung gemeint sind.
Aber ja, sowohl Skizze als auch Beschreibung lassen sehr viel Interpretationsspielraum zu...
motorradsilke12.03.25 08:00
Tolentino schrieb:
Mit Absicht;
...nicht drei.
Aus der übrigen Beschreibung lässt sich eigtl nur schließen, dass die beiden Grundstücke in der Rechnung gemeint sind.
Aber ja, sowohl Skizze als auch Beschreibung lassen sehr viel Interpretationsspielraum zu...Ja, 2 Grundstücke. Ich seh da keinen Spielraum für Interpretationen.
K a t j a12.03.25 08:46
Was noch interessant zu wissen wäre: Darf man von beiden Straßen erschließen?
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