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ᐅ Kfw 458 - Heizungstausch - Nachweis Entsorgung?


Erstellt am: 03.02.25 21:42

krischaaan03.02.25 21:42
Hallo.

Eine Frage zum Programm 458 KfW Heizungsaustausch. Bisher ist eine Ölheizung verbaut und wird durch einen Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt.

Muss der Ausbau und Entsorgung der alten Heizungsanlage und der Öltanks nachgewiesen werden?
Also fachgerechte Entsorgung durch zertifiziertes Unternehmen? Wir würden die Anlage einfach stehen lassen.

Wir beantragen nur die Grundförderung der 30 %, der Klimageschwindigkeitsbonus wird nicht beantragt.

Grüße Christian
Yosan03.02.25 22:15
Wenn ihr das ganze unentsorgt stehen lasst, wird vermutlich weiterhin diese Prüfung der Öllagerung, die alle paar Jahre anfällt, vorgenommen werden müssen. Bei uns war die kürzlich und da wir ebenfalls demnächst eine Wärmepumpe einbauen lassen, kamen wir mit dem Prüfer ins Gespräch. Er meinte sie müssen die fachgerechte Entsorgung vor Ort überprüfen (Unterlagen einsehen und schauen, dass auch wirklich der Öltank usw. weg ist) und das entsprechend an die zuständige Behörde weitergeben, sonst würde man immer wieder aufgefordert jemanden für die Prüfung kommen zu lassen. Ob das in der Praxis wirklich so läuft, kann ich nicht sagen.
nordanney03.02.25 22:29
Yosan schrieb:

Wenn ihr das ganze unentsorgt stehen lasst, wird vermutlich weiterhin diese Prüfung der Öllagerung, die alle paar Jahre anfällt,
Tatsächlich werden (müssen) nur die wenigsten Tank geprüft. Im Erdreich alle 5 Jahre, im Keller nie (außer größer 10.000 Liter). Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten.

Ich habe meinen daher auch einfach im Keller stehen lassen - seit 1967 erfolgte aus den o.g. Gründen keine Prüfung.

Die alte Ölheizung stellst Du für die Entsorgung bei Kleinanzeigen ein. Alte Leitungen vorher abklemmen. Dann melden sich zig Schrotthändler und bezahlen noch 50€ für die Entsorgung.

Ansonsten brauchst Du für die KfW keinen Nachweis. Aber da solltest Du mit Deinem Energieberater sprechen, der der KfW gegenüber die entsprechende Erklärung abgibt und haftet.
Yosan04.02.25 09:21
nordanney schrieb:

Tatsächlich werden (müssen) nur die wenigsten Tank geprüft. Im Erdreich alle 5 Jahre, im Keller nie (außer größer 10.000 Liter). Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten.
Ich glaube es ging nicht um die Prüfung des Tanks selbst, sondern der Gegebenheiten der Lagerung, also ist eine Schutzmauer da und hoch genug usw., falls der Tank nicht in sich entsprechenden Schutz bietet usw.
Unser Tank ist jedenfalls weder im Erdreich, noch größer als 10tsd Liter und wir sind auch kein Überschwemmungsgebiet. Ich meine wir sind auch kein Wasserschutzgebiet, aber da mag ich mich vielleicht auch täuschen, vielleicht liegt es dann also daran
Yosan04.02.25 09:33
Ja, keine Ahnung, vielleicht irgendwas regionales. Wir haben dazu einen Brief bekommen, dass wir das prüfen lassen müssen, inklusive einer Liste der Unternehmen, die wir auswählen dürfen. Kam von einer Behörde des Landkreises und in den Unterlagen der Vorbesitzer des Hauses hatte ich die Dokumentation einer solchen Prüfung bereits gesehen mit dem dortigen Hinweis, dass die nächste Prüfung 2024 stattzufinden hat.
Bei uns steht der Tank in einem Raum, der hinten an die Garage angrenzt und damit auf der einen Seite quasi im Keller ist und auf der anderen ebenerdig (Hanglage). Vielleicht gilt er damit seltsamerweise als unterirdisch?
Arauki1104.02.25 09:38
Von welcher Behörde kam denn das und ist in dem Schreiben eine Rechtsgrundlage benannt? Diese muss ja bestehen und für Dich auch nachvollziehbar sein.
prüfungentsorgungkfwbehördekellererdreich