ᐅ Kfw 458 - Heizungstausch - Nachweis Entsorgung?
Erstellt am: 03.02.25 21:42
Yosan04.02.25 09:44
Arauki11 schrieb:
Von welcher Behörde kam denn das und ist in dem Schreiben eine Rechtsgrundlage benannt? Diese muss ja bestehen und für Dich auch nachvollziehbar sein.Vom Landkreis, dort Abteilung Wasser-und Bodenschutz.Rechtsgrundlage Paragraph 1, Abs. 2 Satz 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen i.V.m. Paragraph 23 der hessischen Anlagenverordnung.
Auf dem Prüfbericht steht dann "Prüfung einer Heizölverbraucheranlage nsch VAwS.
Den Unterlagen konnt ich grad auch entnehmen, dass wir als oberirdisch gelten und nur Trinkwasserschutzzone 3 sind
Yosan04.02.25 09:57
Ich bekomme grade den Eindruck, dass da irgendwas schief läuft hier. Die Rechtsgrundlage ergibt für mich keinen Sinn auf unsere Situation bezogen.
Es geht immer wieder um unterirdische Anlagen oder über 10.000 Liter, was beides nicht zutrifft, denn im Protokoll steht "oberirdisch"
Es geht immer wieder um unterirdische Anlagen oder über 10.000 Liter, was beides nicht zutrifft, denn im Protokoll steht "oberirdisch"
nordanney04.02.25 10:09
Yosan schrieb:
dass wir als oberirdisch geltenDamit gelten keine laufenden Prüfpflichten.Yosan schrieb:
nur Trinkwasserschutzzone 3Kenne mich konkret in Hessen nicht aus. Aber damit bist Du m.E. in einem Schutzgebiet und somit gilt die 1.000 Liter Grenze. So gilt es zumindest allgemein.Yosan04.02.25 10:15
nordanney schrieb:
Aber damit bist Du m.E. in einem Schutzgebiet und somit gilt die 1.000 Liter Grenze. So gilt es zumindest allgemein.Ok. Hier sind alle Häuser, die nicht irgendwo außerhalb der Orte liegen, mind. in Schutzzone 3, weil die Zonen eben jeweils mind. die Fläche der Dörfer abdecken. Aber dann liegt es wahrscheinlich daran