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ᐅ Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen?


Erstellt am: 21.11.24 21:09

K a t j a22.11.24 16:17
Questioner schrieb:

Darf ich fragen, was ihr da für Hecken habt?
Da geht es vermutlich weniger um das was, als um das wie. Wir haben unserer Hecke 6m Platz nach vorn und hinten eingeräumt. Viel breiter werden die meisten Büsche nicht. Neue Schößlinge erledigt mein Mann mit dem Rasenmäher. Das Ergebnis ist, dass wir noch nie Hecke schneiden mussten.
Ansonsten haben wir gängige einheimische Sorten wie Schlehe, Weißdorn, Rotdorn, Wildrosen, Felsenbirne, Liguster, Hartriegel, Haselnuss, Schneeball und noch ein paar weitere.
Questioner schrieb:

Das scheint zumindest mal in diese Richtung zu gehen, ja. Inwieweit das aber was mit unserem Bauantrag zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Nochmal: Dein Bauantrag bedeutet automatisch einen Eingriff in die Natur. In diesen Fällen ist immer eine Prüfung der Zulässigkeit durch das Umweltamt nötig. Die können aber nichts prüfen, wenn Du gar nicht sagst, was Du in Deinem Garten vor hast. Deshalb gibt es den § oben, um Dich zu einer Aussage zu zwingen. Niemand sagt aber, dass Du Bäume pflanzen musst.
Grundsätzlich wird meist eine Bilanz erstellt. Dabei werden Deine Vorhaben in Summe bewertet und dem derzeitigen Zustand gegenüber gestellt. Für einen positiven Bescheid sollte Deine Punktzahl höher sein, als die der bisherigen Begrünung. Das kann man evtl. mit einer Blümchenwiese genauso erreichen, wie mit einem Wald. Inwiefern die Kollegin vor Ort da jetzt noch weitere spezifische Anforderungen hat, kannst Du nur erfragen. Gut möglich, dass nebenan der Ziegenmelker wohnt. Dann hast Du richtig Spaß.
hanse98722.11.24 16:25
Questioner schrieb:

Dazu wären es aber gut, Vorgaben zu haben... Die aber gibt es ja nicht. Weder im Bebauungsplan steht davor irgendwas noch in irgendeiner Satzung oder sonst was. D.h. wenn es die Behörde darauf anlegt, sagen die halt immer: zu wenig, falsche Auswahl, an der falschen Stelle...

Ich sehe es eher von der Seite, weil es keine Vorgaben gibt, will das Amt wissen was du vor hast.
11ant22.11.24 16:37
K a t j a schrieb:

Nochmal: Dein Bauantrag bedeutet automatisch einen Eingriff in die Natur. In diesen Fällen ist immer eine Prüfung der Zulässigkeit durch das Umweltamt nötig. Die können aber nichts prüfen, wenn Du gar nicht sagst, was Du in Deinem Garten vor hast.
Für das einzelne Bauvorhaben habe ich das noch nicht gehört, das kenne ich nur als Beteiligung der TöB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Und es gibt ja auch Freisteller.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K a t j a22.11.24 19:41
11ant schrieb:

Für das einzelne Bauvorhaben habe ich das noch nicht gehört, das kenne ich nur als Beteiligung der TöB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Und es gibt ja auch Freisteller.
Ich kenne kein Bauvorhaben, bei der nicht automatisch eine Kopie der Unterlagen ans Umweltamt geht. Maximal bei den vereinfachten Verfahren, bei denen sich der Bauherr explizit an die Vorgaben des B-Planes hält. Aber da wurde ja praktische schon vorher das Okay des Umweltamtes eingeholt.
MachsSelbst22.11.24 21:56
Wer 3.000m² Grundstück hat, kann die Hecke und die Bäume vielleicht wuchern lassen.
Auf 600m² ist das nicht drin, da muss man schneiden und zwar jährlich.

Braucht man sich nix vormachen, das ist Arbeit.
Weswegen ich auch grundsätzlich nicht verstehe, was man im Angesicht der Rente, ohne die Mittel einen Gärtner zu beschäftigen, mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Garten möchte.
Oder seid ihr erst Mitte 30? Warum dann der Gedanke ans 80jährige Ich?
Arauki1122.11.24 22:07
11ant schrieb:

Für das einzelne Bauvorhaben habe ich das noch nicht gehört, das kenne ich nur als Beteiligung der TöB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes. Und es gibt ja auch Freisteller.
Wie ich beschrieben hatte war das bei uns vor 3 Jahren ein maßgeblicher Bestandteil, der zur Erlangung der Baugenehmigung zwingend nötig war. Laut Bauamtssachbearbeiter hätte unser Bauplan ohne das OK dieses Naturschutzamtes (oder wie es sich je nach Bundesland nennt) nicht genehmigt werden können. Da gabs kein Durchwinken, das war eine Hürde.
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