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ᐅ GU: Verpflichtung zum Kauf bei einem bestimmten Baustoffhändler


Erstellt am: 25.09.24 20:30

Hausbauer474725.09.24 20:30
Hallo,
unser Bauunternehmen hat uns zu einem Baustoffhändler in seinem Ort geschickt, um dort Fliesen auszuwählen. Leider ist die Auswahl dort recht beschränkt und die Preise eher hoch. Im Vertrag heißt es: "Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers."

Sind wir verpflichtet, dann dort andere Fliesen auszusuchen, die uns nicht gut gefallen oder können wir die Bestellung selbst an anderer Stelle vornehmen? Dazu kommt, dass die Wunschgröße im Internet in der Wertgrenze der Bauleistungsbeschreibung enthalten wäre, beim örtlichen Händler ein weiterer Preisaufschlag bezahlt werden müsste.

Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf, es erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?
Gerddieter25.09.24 20:37
Frag doch mal den Bauunternehmer. Wenn es ein kleiner lokaler GU ist wird er ja deine Fliesen nicht selber legen sondern im Idealfall an einen lokalen Flieser weitergeben.

Mit Flieser könnt ihr das dann besprechen, sehe da eher keine Probleme von dem "einen" Fachgeschäft abzuschweifen. Internet würde ich nicht empfehlen...

GD
nordanney25.09.24 20:37
Hausbauer4747 schrieb:

Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers
Ist eine klare Aussage. Nimm das, was angeboten wird.
Hausbauer4747 schrieb:

Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf,
Nicht könnte. Ist so.
Hausbauer4747 schrieb:

erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?
DU hast den Vertrag unterschrieben. Der Bauunternehmer kann ja nichts dafür, dass ihr den „falschen“ Geschmack habt.

Such das Gespräch mit dem Unternehmen. Kann aber sein, dass es teuer wird.
Hausbauer474725.09.24 20:49
Ach, mehrere Anwälte haben schon diverse Vertragsklauseln als ungültig zurückgwiesen, da fehlt mir inzwischen das Gottvertrauen, dass in diesem Vertrag alles so ist, wie es da steht.

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.
Gerddieter25.09.24 20:57
Hausbauer4747 schrieb:

Ach, mehrere Anwälte haben schon diverse Vertragsklauseln als ungültig zurückgwiesen, da fehlt mir inzwischen das Gottvertrauen, dass in diesem Vertrag alles so ist, wie es da steht.

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.

Vergiss es - oder willste jetzt wegen der Fliesenfarbe vor Gericht ziehen!

hats schon gesagt - am besten miteinander sprechen....
nordanney25.09.24 20:58
Hausbauer4747 schrieb:

Das andere ist, dass man bei Unterschrift weder weiß, wo man später aussuchen soll, noch was es dort gibt. Man kauft die "Katze im Sack", da könnte es ja durchaus auch juristische Bedenken geben.
Das nennt sich Bemusterung. Ist tatsächlich bei vielen Anbietern üblich, dass man das erst nach Vertragsabschluss machen darf. Bei vielen gibt es eine Vorbemusterung, wo man sich schon mal anschauen kann, was es alles gibt.

Hat bei euch niemand den Vertrag geprüft? Dann wäre das schon früh aufgefallen.

Rede mit dem Unternehmen. Da wird bestimmt etwas gehen.
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