ᐅ Doppelhaushälfte 2,5-geschossig, unterkellert, 3 Wohnungen
Erstellt am: 05.09.24 21:28
S
samot-dwarf- Grundstück 12 m breit und ca 50 m tief
- die Straßenseite des Hauses zeigt ziemlich genau nach Südwesten, der Garten liegt dem zufolge im Nordosten
- Straße ist mäßig stark befahren (ich schätze mal tausend inkl. Busse - ist die "Zufahrt" zum Nachbarortsteil, es gibt aber genug Zeiten, in denen man die Straße mit geschlossenen Augen überqueren kann)
- auf dem Grundstück stand ein 2,5-geschossiges an das Nachbarhaus "angedocktes" Doppelhaus mit ca. 7 m Tiefe (würde mal so 50iger Jahre tippen), welches - ebenso wie das Nachbarhaus später mit einem 2-geschossigen Anbau versehen wurde, wobei auf "meinem" Grundstück der Anbau ca. 1,5 m tiefer als der des Nachbarn war und rechts nochmals verlängert wurde
- das Nachbargebäude befindet sich links, also ungefähr nordwestlich
- auf der "freien" Hausseite (südlich; von der Straße aus gesehen rechts) befindet sich ein Wohnhaus (~10 m Höhe) mit nur ca. 1,7m Grenzabstand zur Grundstücksgrenze, verschattet die südöstliche Giebelwand meines Hause im Winter also
- das ursprüngliche, 7-m-Haus war unterkellert, die Anbauten nicht
- das Haus stand länger leer und wurde vom akt. Besitzer des Grundstückes daher abgerissen (Keller mit Bauschutt verfüllt, Bodenplatte noch vorhanden aber natürlich nicht mehr nutzbar)
- Abstand der Fassade zur Straße ca. 4,7 m
- Straße steigt von links nach rechts (bei Blick auf das Haus) um ca. 1,2 m an
- Niveau der Oberkante Kellerdecke des alten Hauses lag ca. 1,4 m über der tiefsten Stelle der Straße
- es gibt keinen Bebauungsplan, ich muss mich also nur an der Nachbarbebauung und den allgemeinen Bauvorschriften (RLP) orientieren
- wenn ich mich nach dem alten Gebäudebestand auf dem Grundstück richte, kann (und will) ich auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte mit 9 m Breite und 11,5 m Tiefe errichten und diese auf der "freien" Hausseite um theoretisch bis zu 5 m verlängern (mir "genügen" 3 m)
- insbesondere muss ich mich beim Dachwinkel an der Straßenseite nach dem Nachbarhaus richten (also ca. 41°), kann das Dach aber auch höher machen und das Haus wie zuvor 1,5 m länger / tiefer als das des Nachbarn machen (es gibt in unmittelbarer Nachbarschaft ähnliche Beispiele, hab auch schon mit dem zuständigen Bearbeiter der Baubehörde die Pläne gezeigt und er sah keine Probleme)
- (die auf dem Screenshot zu sehende dicke Säule auf der linken Seite des Hauses hält Kabel, an denen eine Laterne über der Straße hängt)
- ca. 45-50 m² Kellerwohnung, Rest als Technik- und Abstellraum, Eingang auf der Straßenseite links
- möglichst altersgerechte / barrierearme Wohnung im EG (ca. 90-95 m²), Eingang ebenfalls von der Straßenseite aus
- das EG hat einen ca. 3 x 5 m großen Anbau Richtung Garten (Nordost), der im OG dann als Balkon genutzt wird
- evt. können auch die Wände zwischen Küche/Wohnzimmer im EG entfallen, was in Bezug auf Barrierefreiheit möglicher Weise besser ist
- eine zweigeschossige Wohnung im OG + DG mit je ca. 77 m² abzgl. Dachschrägen; separater Eingang über Außentreppe an der (seitlichen) Giebelwand
- Besonderheit im OG: das Gäste-WC befindet sich unter der Treppe (kenne auch eine Wohnung, wo dieses unter einer Dachschräge mit 1,5 m Höhe stand - was dort problemlos ging, sollte also auch hier möglich sein, auch wenn die Trittgeräusche evt. irrigieren könnten)
- Dachneigung auf der Straßenseite (in den Plänen links): ca. 41 °, auf der Gartenseite bei 1,2 m Kniestock (evt. auch mehr) ca. 25°
- im Grundriss habe ich die mit 473 mm recht dicken Außenwände meines Passivhauses eingezeichnet, dünner und dem zufolge größere Räume ist ja immer einfacher, wie umgekehrt
- Türbreiten habe ich generell mit 90 cm angesetzt (primär wg. der Barrierearmheit im EG)
- ob der Anbau im Keller unterkellert wird oder nur eine ausgekragte Bodenplatte bekommt, hängt vom Budget und der QNG-Berechnung ab
- die Fenster / Möbel sind nur recht grob eingezeichnet
Ich habe versucht, die Flächen möglichst gut auszunutzen, auch wenn mich die beiden L-förmigen Zimmer im OG/DG geringfügig stören (andererseits sah mein Kinderzimmer ähnlich aus).
Die Landesbauordnung RLP sagt, dass sinngemäß dass ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten der Gebäudeklasse 2 (statt 3) zugeordnet werden kann, wenn es Hanglage hat (ich hoffe, dass die 1,2 m seitlich bzw. 1,4 m von der Straße für die Definition reichen) und die unterste Wohnung einen separaten Ausgang hat (neben der Platzersparnis einer der Gründe, weshalb ich auf separate Eingänge / Außentreppen setze).
Ich schließe mich mal @K a t j a an. Da passt doch leider gar nichts richtig zueinander. Die Küche im EG ist ein Witz, die Badezimmer sind unnutzbar ... 80 cm Duschen und 20 cm Fenster, Waschtische ggü. WC bei einer Raumtiefe von nicht mal 150 cm.
Die Treppe bezweifle ich auch in der Funktionsfähigkeit, insbesondere könnte die WC-Position unter der Treppe sehr kopfstoßfördernd sein. Bei der Außentreppe, die aus dem Keller hochkommt, besteht auch wieder Kopfstoßgefahr, denn deine Höhenmasse beziehen sich auf die dünnen Zeichenlinien. So sieht aber keine Treppe aus.
Die Einliegerwohnung im UG mit ihren typischen Kellerfenstern ist doch nicht dein Ernst - oder?
2m-Schlauchzimmer mit L-Zugang, der alleine 150 cm lang ist (Kinderzimmer).
Ich denke auch, da sollte ein Architekt ran.
Die Treppe bezweifle ich auch in der Funktionsfähigkeit, insbesondere könnte die WC-Position unter der Treppe sehr kopfstoßfördernd sein. Bei der Außentreppe, die aus dem Keller hochkommt, besteht auch wieder Kopfstoßgefahr, denn deine Höhenmasse beziehen sich auf die dünnen Zeichenlinien. So sieht aber keine Treppe aus.
Die Einliegerwohnung im UG mit ihren typischen Kellerfenstern ist doch nicht dein Ernst - oder?
2m-Schlauchzimmer mit L-Zugang, der alleine 150 cm lang ist (Kinderzimmer).
Ich denke auch, da sollte ein Architekt ran.
samot-dwarf schrieb:
Die Möbel sind also nur Platzhalter,Platzhalter sollten aber zumindest Standardmaß haben, damit ein Raum überhaupt die Voraussetzungen der geplanten Nutzung hat.samot-dwarf schrieb:
Da ich keine Luxuswohnungen plane, werden das aber vermutlich nur einfache Waschbecken (Es gibt aber DIN-Normen, wie die Abstände von Sanitär sein sollten, damit man sie überhaupt nutzen kann. So reicht zb ein Handwaschbecken in einem Hauptbad nicht aus.kbt09 schrieb:
Die Einliegerwohnung im UG mit ihren typischen Kellerfenstern ist doch nicht dein Ernst - oder?Das sehe ich auch so. Für Aufenthaltsräume bedarf es ausreichend Tageslicht.K a t j a schrieb:
Das gezeigte Vorhaben ist m.E. Müll und einer Diskussion unwürdig.kbt09 schrieb:
Da passt doch leider gar nichts richtig zueinander. [...] Ich denke auch, da sollte ein Architekt ran.Ich fühle mich offen gestanden heftig an kerets87 aus dem Grünen erinnert. Der will den Architekten glaube ich auch erst final an seiner Genialität teilhaben lassen. Nicht empfehlenswert, aber legal.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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