ᐅ Chancen auf Gemeindegrundstück, Erfahrungen?
Erstellt am: 06.08.24 18:23
nordanney20.08.24 10:41
Schorsch_baut schrieb:
Den meisten Interessenten war das 60 Jahre alte Haus schon „zu alt“Das ist auf dem Land ein Problem. Bei dem Alter hast Du - ohne Sanierung - eine schreckliche Energieeffizienz und damit einen immensen Wertverlust in den letzten Jahren generiert. So eine Hütte ist überall ein Ladenhüter, sofern nicht in einer Metropole stehend. Unabhängig davon, ob Erbbaurecht oder Volleigentum.Schorsch_baut schrieb:
die Banken haben den Wert aufgrund des Alters sehr niedrig angesetztAufgrund des Zustands. Ist vom Alter zunächst unabhängig. Meine aktuelle Immobilie ist aus den 60ern und wird wie ein Neubau bewertet (weil saniert).Schorsch_baut schrieb:
und für Abriss oder große Sanierungen war die Option Erbpacht letztlich den meisten zu unsicher.Noch mal eine Bestätigung für den Zustand der Immobilie.Schorsch_baut schrieb:
Erbpachtgrundstück steht, auf dem noch 40 Jahre Laufzeit waren,Banken finanzieren so, dass die Darlehensrückzahlung 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes erfolgt sein muss. Also auch noch alles im Rahmen.Fazit: "Schrottimmobilie", aber das Erbbaurecht ist schuldig am schlechten Verkauf.
P.S. In den meisten Erbbaurechtsverträgen stehen direkt Verlängerungsoptionen für den Erbbaurechtsnehmer. Dazu gibt es die vertraglich festgesetzte Entschädigung bei Ablauf, sofern nicht verlängert wird. Man verliert also nicht einfach sein Haus, sondern bekommt dafür dann den Gegenwert in €. Insofern werden die wenigsten Erbbaurechte nach der Laufzeit verlängert, da meistens gar kein Geld da ist, um die Immobilie zu übernehmen bzw. das gar nicht zum Geschäftsmodell des Erbbaurechtsausgebers passt.
ypg20.08.24 12:01
Schorsch_baut schrieb:
Den meisten Interessenten war das 60 Jahre alte Haus schon „zu alt“ und die Banken haben den Wert aufgrund des Alters sehr niedrig angesetzt und für Abriss oder große Sanierungen war die Option Erbpacht letztlich den meisten zu unsicher.Das ist doch aber nicht Erbpacht-Problem, sondern dass eine nicht renovierte Immobilie immer im Wert Abstriche macht. Man darf als Eigentümer nun mal nicht ausblenden, dass der Wert sich in Immobilie plus Grundstück addiert, und bei Erbpacht nun mal Pacht zu zahlen ist. Wenn man ein Haus nicht instand setzt, hat sie nun mal im Wert verloren.Schorsch_baut20.08.24 13:48
Also, so weit ich es aus den Klagen meines Kollegen weiß, war das Haus keine Schrottimmobilie. Heizung komplett neu vor wenigen Jahren mit Fußbodenheizung. Bäder neu, außen gedämmt und dreifach verglaste Fenster. Er hatte sich deswegen vorgestellt, dass er das Haus schnell zu einem guten Preis los wird. Aber eben vom Zuschnitt und Dekor alles sehr traditionell.
Fuchsbau3520.08.24 13:49
nordanney schrieb:
P.S. In den meisten Erbbaurechtsverträgen stehen direkt Verlängerungsoptionen für den Erbbaurechtsnehmer. Dazu gibt es die vertraglich festgesetzte Entschädigung bei Ablauf, sofern nicht verlängert wird. Man verliert also nicht einfach sein Haus, sondern bekommt dafür dann den Gegenwert in €. Insofern werden die wenigsten Erbbaurechte nach der Laufzeit verlängert, da meistens gar kein Geld da ist, um die Immobilie zu übernehmen bzw. das gar nicht zum Geschäftsmodell des Erbbaurechtsausgebers passt.Ich habe irgendwo gelesen, dass im Falle einer Entschädigung nur 2/3 des Hauswertes gezahlt werden müssen. Das ist ja nicht wirklich beruhigend.
nordanney20.08.24 14:00
Fuchsbau35 schrieb:
Ich habe irgendwo gelesen, dass im Falle einer Entschädigung nur 2/3 des Hauswertes gezahlt werden müssen. Das ist ja nicht wirklich beruhigend.Nein. Laut ErbbauRG zu 100% - wobei natürlich vertraglich andere Regelungen getroffen werden können. Es gibt eine Ausnahme, wenn das Erbbaurecht für "minderbemittelte" Menschen bestellt wurde, dann ist der Mindest(!)Betrag 2/3 - dient dem Schutz der Berechtigten (anderslautende Vereinbarungen im Erbbaurechtsvertrag sind dann nichtig). Wäre quasi der soziale Wohnungsbau im Erbbaurecht. Vielleicht kommen Deine 2/3 von diesem Mindestbetrag.
nordanney20.08.24 14:05
Schorsch_baut schrieb:
Also, so weit ich es aus den Klagen meines Kollegen weiß, war das Haus keine Schrottimmobilie. Heizung komplett neu vor wenigen Jahren mit Fußbodenheizung. Bäder neu, außen gedämmt und dreifach verglaste Fenster. Er hatte sich deswegen vorgestellt, dass er das Haus schnell zu einem guten Preis los wird. Aber eben vom Zuschnitt und Dekor alles sehr traditionell.Wahrscheinlich kennst Du dann nur sein Klagen, aber nicht die wahre Geschichte. Vielleicht ist "fast verschenken" Deines Kollegen ein guter Preis, weil seine Preisvorstellungen irgendwo jenseits von Gut und Böse lagen? Konkrete Zahlen wären nicht schlecht.Wenn ich mein iPhone 12 für 270€ verkaufe, sage ich vielleicht auch, dass ich es "fast verschenken" musste, weil ich eigentlich mit 500€ bei einem ehemaligen Kaufpreis von 1.000€ gerechnet habe. Ist halt relativ.
Aber ein ordentliches Haus in ordentlicher Lage bekommt auch heute noch einen ordentlichen Preis - auch als Erbbaurecht.
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