ᐅ Hauskauf mit späterer Übergabe - Erfahrungen?
Erstellt am: 19.08.24 14:13
Slawimk19.08.24 14:13
Hallo zusammen,
wir haben mündlich den Zuschlag für ein Haus aus 2019 erhalten. Die Übergabe findet jedoch erst im Sommer 2025 statt, da die Eigentümer neu bauen.
Es wird nun der Kaufvertrag aufgesetzt und wir füllen die Unterlagen für den Notar aus.
Wie würdet Ihr es im Kaufvertrag aufnehmen lassen, falls die Eigentümer zum im Kaufvertrag vereinbarten Termin nicht ausziehen sollten, bspw. wenn die Übergabe des neuen Hauses nicht erfolgt ist? Strafzahlung oder Entschädigung?
Und in welcher Höhe sollte so etwas sein? Hat hier jemand Erfahrungen?
wir haben mündlich den Zuschlag für ein Haus aus 2019 erhalten. Die Übergabe findet jedoch erst im Sommer 2025 statt, da die Eigentümer neu bauen.
Es wird nun der Kaufvertrag aufgesetzt und wir füllen die Unterlagen für den Notar aus.
Wie würdet Ihr es im Kaufvertrag aufnehmen lassen, falls die Eigentümer zum im Kaufvertrag vereinbarten Termin nicht ausziehen sollten, bspw. wenn die Übergabe des neuen Hauses nicht erfolgt ist? Strafzahlung oder Entschädigung?
Und in welcher Höhe sollte so etwas sein? Hat hier jemand Erfahrungen?
nordanney19.08.24 14:45
Strafzahlung für drei Monate. Zusätzlich den Kaufvertrag als vollstreckbare Ausfertigung für den Räumungstitetel nach den drei Monaten.
Slawimk19.08.24 15:48
nordanney schrieb:
Strafzahlung für drei Monate. Zusätzlich den Kaufvertrag als vollstreckbare Ausfertigung für den Räumungstitetel nach den drei Monaten.Wie hoch sollte die Strafzahlung grob ausfallen?
nordanney19.08.24 16:34
Slawimk schrieb:
Wie hoch sollte die Strafzahlung grob ausfallen?Nimm eine vergleichbare Miete und einen spürbaren Aufschlag. 50-100%, damit es weh tut. Nenne es dann nicht Strafzahlung, sondern Nutzungsentschädigung (auch nicht Miete, denn sonst begibst Du Dich im Zweifel in Richtung Mietvertrag, was mietrechtliche Folgen haben könnte).Und: Lass Dich dazu auf jeden Fall vom Notar beraten. Das ist alles im Preis inbegriffen und sollte von Dir auch ausgenutzt werden.
ypg19.08.24 18:30
Darauf würde ich mich als Käufer nicht einlassen. Wenn sie den Übergabetermin nicht einhalten können, weil der Neubau in Verzug ist, können sie die Möbel einlagern und zwischenwohnen in einem Ferienhaus ihrer Wahl. Ihr müsst schließlich auch Eure Kündigungen aussprechen.
nordanney19.08.24 18:35
ypg schrieb:
Darauf würde ich mich als Käufer nicht einlassen. Wenn sie den Übergabetermin nicht einhalten können, weil der Neubau in Verzug ist, können sie die Möbel einlagern und zwischenwohnen in einem Ferienhaus ihrer Wahl. Ihr müsst schließlich auch Eure Kündigungen aussprechen.Was würdest Du denn im Kaufvertrag vereinbaren? Gar nichts? Und wenn die Verkäufer dann nicht ausziehen, hast Du nichts in der Hand und musst erst eine Räumungsklage und Schadenersatz anstreben. Dann lieber zu Beginn klare Verhältnisse schaffen.
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