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ᐅ Wie verhalten, wenn meine Mietkaution nicht zurückerstattet wird?


Erstellt am: 10.07.24 17:36

churichek10.07.24 17:36
Hallo zusammen,

ich frage mich, was ich tun kann, wenn mein Vermieter meine Mietkaution nach dem Auszug einfach nicht zurückzahlt. Die Kaution dient ja als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen, aber es dürfte doch nicht sein, dass der Vermieter einfach das Geld behält, ohne Angabe von Gründen?
Welche Rechte habe ich als Mieter in so einem Fall? Gibt es einen rechtlichen Zeitrahmen, in dem die Kaution zurückgezahlt werden muss? Und was kann ich unternehmen, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuerstatten? Es wäre toll, wenn jemand aus eigener Erfahrung berichten könnte oder weiß, welche Schritte zu unternehmen sind, um sein Geld zurückzubekommen.

Vielen Dank im Voraus!
Hannes3410.07.24 20:52
Dazu gab es erst heute ein neues BGH-Urteil, welches die Rechte von Vermietern etwas gestärkt hat. Leider sind hier Links strikt verboten, daher bitte die Anfrage dazu selber durch die Suchmaschine jagen.

Kurzum, bis zu 6 Monate Zurückbehaltung der Kaution sind durchaus zulässig. Länger geht nur, wenn der Vermieter in dieser Zeit Ansprüche geltend macht, z. B. noch zu behebende Schäden auf Kosten des Ex-Mieters, dann ist auch eine längere Zurückbehaltung zulässig. Die Schäden müssen allerdings bei Auszug dokumentiert sein. Ansonsten ist die Kaution spätestens nach 6 Monaten dem Mieter verzinst zurückzuzahlen.
Oberhäslich10.07.24 21:05
Kaution ist auch für eine zu erwartende Nachzahlung aus der noch offenen Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Das kann dann auch schon mal ein Jahr sein. Hattest du allerdings in der letzten Abrechnung ein Guthaben und gibt es keine offenen Mängel, dann muss der Vermieter zurück zahlen. Ein halbes Jahr dürfen Weiterberechnungen nach Auszug noch erfolgen (festgehaltene und forderbare Mängel).
Ansonsten kannst du eine Klage auf Herausgabe beim Amtsgericht einreichen.
Reinhard84.211.07.24 07:13
Das mit der Kaution ist sowieso ein Unding, hatte auch Ärger mit einer Vermieterin,die hat dann kurz vor dem Gerichtstermin eingelenkt.

Meiner Erfahrung nach sind es immer die privaten Vermieter, die mich einen riesen Larry machen und bei einer Etagenwohnung in Erkenschwick meinen, sie vermieteten mar-a-lago.

Bleib dran, erst Mahnbescheid schicken und mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen.
ypg11.07.24 09:22
Reinhard84.2 schrieb:

Bleib dran, erst Mahnbescheid schicken und mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen.
Wäre auch mein Vorschlag. Mahnbescheid muss aber förmlich alles beinhalten. Das findet man bei Gogle.
Man kann dann den Satz zufügen: anderweitig wird die Sache weitergegeben. Offensichtliche „Drohungen mit Anwalt“ sollte man meiden.
nordanney11.07.24 10:19
churichek schrieb:

wenn mein Vermieter meine Mietkaution nach dem Auszug einfach nicht zurückzahlt.
Wann bist Du ausgezogen? Sechs Monate nach Auszug ist von Dir auf jeden Fall zu akzeptieren.
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