ᐅ Energiesparverordnung ohne Heizung
Erstellt am: 23.07.14 00:01
Hallo
wenn ich mir ein altes Haus kaufe welche nach alten Standard nicht der Energiesparverordnung entspricht bin ich laut meines Wissens verpflichtet unter Zwang am haus zu sanieren/Dämmen.
Kann ich das umgehen wenn ich keine Heizung im Haus habe bzw sie irreversibel mache? so das ich praktisch die ganze Jahreszeit ohne Heizenergie im Haus lebe?
Macht das ein Unterschied wenn ich dann einen Ofen oder einen Kamin in nur einen Raum habe oder darf ich das auch nicht?
Höfliche Grüße
wenn ich mir ein altes Haus kaufe welche nach alten Standard nicht der Energiesparverordnung entspricht bin ich laut meines Wissens verpflichtet unter Zwang am haus zu sanieren/Dämmen.
Kann ich das umgehen wenn ich keine Heizung im Haus habe bzw sie irreversibel mache? so das ich praktisch die ganze Jahreszeit ohne Heizenergie im Haus lebe?
Macht das ein Unterschied wenn ich dann einen Ofen oder einen Kamin in nur einen Raum habe oder darf ich das auch nicht?
Höfliche Grüße
N
nordanney23.07.14 08:38Sind die Fragen ernst gemeint???
Es gibt keinen Sanierungszwang! Es sollte in deinem eigenen Interesse liegen, gewisse Maßnahmen, die wenig kosten und viel bringen, durchzuführen. Was soll denn der Verzicht auf Heizung bringen, außer daß Du dir den Ar**** abfrierst?
Bei deinem Wissensstand solltest du dich erstmal grundlegend informieren bevor du soviel Geld auf den Tisch legst.
Bei deinem Wissensstand solltest du dich erstmal grundlegend informieren bevor du soviel Geld auf den Tisch legst.
Wieviel Wald willst du denn roden um die Bude warm zu bekommen?
es geht bei der Energieeinsparverordnung ja auch nicht um Heizung oder nicht, sondern generell um Heizsysteme, Verbrauch, Energieverlust und Energieerzeugung.
Was bringt es dir, kein Öl oder Gas zum heizen zu nutzen wenn der Verbrauch durch zu viel Energieverlust zu hoch ist. Um die Wohnung mit Strom oder Holz auf die gleiche Temperatur zu bringen muss - egal welche Quelle - die gleiche Energie (in welcher Form auch immer) zugeführt werden. Und Geld scheinst du ja keins zu haben, wenn es für die Sanierung nicht reicht.
Allein die Idee verdient es ausgelacht zu werden.
Grober Unfug.
... Und in Sommer nicht vergessen den Kühlschrank auf zu lassen, damit es unser Wohnung nicht so warm wird.
es geht bei der Energieeinsparverordnung ja auch nicht um Heizung oder nicht, sondern generell um Heizsysteme, Verbrauch, Energieverlust und Energieerzeugung.
Was bringt es dir, kein Öl oder Gas zum heizen zu nutzen wenn der Verbrauch durch zu viel Energieverlust zu hoch ist. Um die Wohnung mit Strom oder Holz auf die gleiche Temperatur zu bringen muss - egal welche Quelle - die gleiche Energie (in welcher Form auch immer) zugeführt werden. Und Geld scheinst du ja keins zu haben, wenn es für die Sanierung nicht reicht.
Allein die Idee verdient es ausgelacht zu werden.
Grober Unfug.
... Und in Sommer nicht vergessen den Kühlschrank auf zu lassen, damit es unser Wohnung nicht so warm wird.
B
Bauexperte24.07.14 10:20Hallo,
Der TE sollte sich einen Energieberater suchen und mit ihm die Pflichten klären!
Grüße, Bauexperte
Elina schrieb:Diese Aussage ist nicht richtig; es gibt - unter bestimmten Voraussetzungen - sehr wohl eine Sanierungspflicht für Gebäude im Bestand! Die genauen Parameter - was wann und wann nicht - hier aufzuführen, würde allerdings zu weit führen.
Es gibt keinen Sanierungszwang!
Der TE sollte sich einen Energieberater suchen und mit ihm die Pflichten klären!
Grüße, Bauexperte
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