ᐅ Wie wird die Terrassenfläche berechnet?
Erstellt am: 24.04.24 11:27
hanghaus202324.04.24 18:22
Ich mach das ungern aber verweise auf
- BGH, Urteil vom 19.12.2008, Az. V ZR 72/08: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Falschberechnung der Wohnfläche einen Mangel darstellt, der zum Schadensersatz führen kann, sofern die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.
hanghaus202324.04.24 18:26
Engadiner schrieb:
NEIN! Eben nicht Mind 10 Prozent!!!! Und bitte liest hier mal einer, was ich schreibe? Ich habe auch noch vom Balkon geschrieben und von der falschen Addition der Räume! Insoweit komme ich auf locker 30 Quadratmeter. Im übrigen ist immer noch sehr fraglich ob eine Terrasse vorliegt. Meiner Meinung nach nämlich keine.Dann zeig doch mal endlich die Pläne. Rechne ich gern nach. Ist das Angebot wirklich das Traumhaus? Dann zuschlagen und kaufen. Streiten kannst Dich doch immer noch.
Engadiner24.04.24 18:27
hanghaus2023 schrieb:
Ich mach das ungern aber verweise auf
- BGH, Urteil vom 19.12.2008, Az. V ZR 72/08: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Falschberechnung der Wohnfläche einen Mangel darstellt, der zum Schadensersatz führen kann, sofern die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.
Ja Schatzi, lass es bitte wieder Punkt in dem Urteil geht es nämlich um Waldflächen. Keine Ahnung was Du damit sagen willst. Lies mal richtige Rechtsprechung nach und dann findest du diverse Urteile, in denen eine Einzelfallbetrachtung stattfindet und da sehr wohl auch Urteile zugunsten des Käufers bei unter 10% ergangen sind.
Schorsch_baut24.04.24 19:24
Also willst Du Dich nur aufregen, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat und Du Schiss hast, dass Du als Kaufinteressent/ Mieter? aus dem Rennen bist, wenn Du nachfragst? Also heulst Du nur, dass Du meinst, zu viel zu bezahlen, aber keine Wahl hast? Ich verstehe den Sinn Deiner Beiträge nicht.
Engadiner24.04.24 19:30
hanghaus2023 schrieb:
Dann zeig doch mal endlich die Pläne. Rechne ich gern nach.
Ist das Angebot wirklich das Traumhaus? Dann zuschlagen und kaufen. Streiten kannst Dich doch immer noch.Wie gesagt, Taschenrechner bedienen kann ich noch
Schorsch_baut schrieb:
Also willst Du Dich nur aufregen, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat und Du Schiss hast, dass Du als Kaufinteressent/ Mieter? aus dem Rennen bist, wenn Du nachfragst? Also heulst Du nur, dass Du meinst, zu viel zu bezahlen, aber keine Wahl hast? Ich verstehe den Sinn Deiner Beiträge nicht.Deine Beiträge sind objektiv im Müll, denn du weißt ja immer noch nicht mal ob es um Miete oder Kauf geht
Schorsch_baut24.04.24 19:42
Engadiner schrieb:
Wie gesagt, Taschenrechner bedienen kann ich noch
Deine Beiträge sind objektiv im Müll, denn du weißt ja immer noch nicht mal ob es um Miete oder Kauf gehtDas ist jetzt aber sehr subjektiv!