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ᐅ Baulast und Grenzbebauung zum Nachbarn


Erstellt am: 05.04.24 02:51

Hildermann9905.04.24 02:51
Ich habe folgende Situation und möchte wissen wie es Rechtlich aussieht. Ich habe vor 20 Jahren mein Haus gebaut und die Garage (12m )steht ein Meter von der Nachbarsgrenze. Untendrunter befinden sich zwei Schlafzimmern im KG, deshalb musste ich damals 2 Meter Baulast zum Nachbarn eintragen. Diese hat mir der Nachbar damals genehmigt. Ich habe an der selben Seite zum Nachbarn vorübergehend eine Brennholzüberdachung gebaut um Holz für ca. 3 Jahre zu lagern. Es ist unter dem Zaun so das es den Nachbar nicht stört, und es ist unter 2 Meter. Der Nachbar möchte das ich es abbaue, da meine Garage 12m lang ist, und ich dort nichts mehr bauen kann. Ich werde auf keinen Fall mit ihm streiten. Ich wollte mich nur erkundigen wie es Rechtlich ist.

Wenn die Garage mit der Baulast eingetragen ist, gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft? Der Bauamt meint, das ich trotz Baulast an dieser Seite nichts mehr bauen kann. Ich verstehe, wenn die Garage mit 12m ohne Baulast an der Grenze steht, ist es gar keine Frage, aber wie ist es mit der Baulast? Darf ich an dieser Seite noch was bauen oder nicht? Würde mich freuen wenn mir da jemand sagen kann, wie es in diesem Fall gesetzlich geregelt ist.

Vielen Dank
mayglow05.04.24 08:44
Was heißt denn "an der Stelle"? "An der Stelle" hätte ich jetzt erstmal verstanden als "statt der Garage" aber die scheints ja noch zu geben. Hinter der Garage ebenso im Grenzbereich? Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.

Und was wurde denn genau als Baulast eingetragen? Bei uns wurden zum Bau auch welche eingetragen, aber da war zT richtig ne Karte bei, in der die Flächen markiert sind. Gab es sowas bei euch auch?
Hildermann9905.04.24 16:06
mayglow schrieb:

Was heißt denn "an der Stelle"? "An der Stelle" hätte ich jetzt erstmal verstanden als "statt der Garage" aber die scheints ja noch zu geben. Hinter der Garage ebenso im Grenzbereich? Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.

Und was wurde denn genau als Baulast eingetragen? Bei uns wurden zum Bau auch welche eingetragen, aber da war zT richtig ne Karte bei, in der die Flächen markiert sind. Gab es sowas bei euch auch?


Sorry, habe mich etwas falsch ausgedrückt. Mit "an der Stelle" meinte ich die Stelle, an der ich den Brennholzunterstand gebaut habe. Ich hänge ein Skizze mit dran, um es zu verdeutlichen. Es ist in Rheinland-Pfalz.


Danke
Grundrissplan eines Hauses mit Garage im EG und Terrasse rechts; Maße in Metern.
ypg05.04.24 16:07
mayglow schrieb:

Das hab ich in deiner Erklärung nicht ganz verstanden.
ich auch nicht.
Hildermann99 schrieb:

an der selben Seite zum Nachbarn vorübergehend eine Brennholzüberdachung gebaut
Selbe Stelle, daneben oder dahinter?
Hildermann99 schrieb:

Es ist unter dem Zaun
Unter oder neben dem Zaun, und was hat ein Zaun damit zu tun? Wo befindet sich der Zaun? Ist der Zaun relevant?
Hildermann99 schrieb:

so das es den Nachbar nicht stört,
Hildermann99 schrieb:

Der Nachbar möchte das ich es abbaue,
Anscheinend stört es dem Nachbarn…
Zur Frage:
Hildermann99 schrieb:

gilt in diesem Fall immer noch die 12m Regel? sind in diesem Fall die 12 Meter ausgeschöpft?
12 Meter sind 12 Meter… ob nun mit Baulast oder ohne, ob Grenzbebauung oder nicht.
ypg05.04.24 16:09
Hildermann99 schrieb:

Ich hänge ein Skizze mit dran, um es zu verdeutlichen.
Danke. Ja, geht nicht. Das ist ja schlichtweg eindeutig. Ich hatte mir den Unterstand woanders vorgestellt.
motorradsilke05.04.24 21:13
ypg schrieb:

Danke. Ja, geht nicht. Das ist ja schlichtweg eindeutig. Ich hatte mir den Unterstand woanders vorgestellt.
Wieso nicht. Die Garage ist doch durch die Baulast keine Grenzbebauung, oder? Daher hat er m.E. die Freiheit der vollen Grenzbebauung.
baulastgaragezaungrenzbebauungrechtlich