2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?

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Pascali

Hallo. Folgendes Beispiel: 2 Personen kaufen sich eine Immobilie. Käufer 1 gibt 5% des Kaufpreises, Käufer 2 gibt 95% des Kaufpreises.

Wird das bereits im Kaufvertrag beim Notar hinterlegt? Die Prozente oder die absoluten Zahlen?
Wird das ebenfalls im Grundbuch so eingetragen - also dass es 2 Eigentümer gibt mit Betrag X oder wird das in Prozent angegeben?
 
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Fuchur

Du vermischt 2 völlig verschiedene Sachen. Beim Notar legst du fest, wer welchen Eigentumsanteil erwirbt. Das kann bei 2 Personen 50/50 sein oder 99/1, ihr müsst nur sagen was gewollt ist. Die Eigentumsanteile werden dann auch in das Grundbuch eingetragen.

Beim Kaufpreis sind im Zweifelsfall ohnehin alle Gesamtschuldner und den Notar interessiert auch nicht wer woher wieviel Geld bezahlt. Auch das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer nur anhand der Eigentumsanteile.
 
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Pascali

Beim Kaufpreis sind im Zweifelsfall ohnehin alle Gesamtschuldner und den Notar interessiert auch nicht wer woher wieviel Geld bezahlt. Auch das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer nur anhand der Eigentumsanteile.
Jetzt wird ein Schuh drauß. Also wenn Käufer A 5% an Geld bezahlt und Person B 95%, dann wird im Kaufvertrag das z.B. auch so festgehalten, dass Person B 95% am Eigentum erwirbt. Da es ansonsten ja eine Schenkung von Perosn B an Person A wäre, wenn sie 50% Eigentumsanteil im Kaufvertrag vereinbaren würden. Das würde ja Schenkungssteuer nach sich ziehen.

Dieses bezeichnet man dann als Grunderwerb - woran sich das Finanzamt ja auch bei der Festsetzung der Steuer orientiert. Wird diese im Vertrag in absoluten Beträgen oder in Prozent ausgedrückt?
 
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nordanney

Jetzt wird ein Schuh drauß. Also wenn Käufer A 5% an Geld bezahlt und Person B 95%, dann wird im Kaufvertrag das z.B. auch so festgehalten, dass Person B 95% am Eigentum erwirbt.
Nur, wenn du es so sagst. Der Notar beurkundet nur, er entscheidet nicht. Die Käufer geben vor, was beurkundet werden soll.
Das würde ja Schenkungssteuer nach sich ziehen.
Nicht zwingend. Kann ja auch eine GbR mit entsprechenden Regelungen sein. Interessiert den Notar als auch das FA zunächst nicht. Das FA schaut nur nach den Anteilen beim Eigentum. Von der Schenkung weiß es nur, wenn diese explizit im Kaufvertrag genannt wird.
 
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Fuchur

Also wenn Käufer A 5% an Geld bezahlt und Person B 95%, dann wird im Kaufvertrag das z.B. auch so festgehalten, dass Person B 95% am Eigentum erwirbt.
Wie ich schon sagte, im Kaufvertrag steht nur der Kaufpreis und die Eigentumsanteile. Wer das bezahlt, steht nirgends und interessiert niemanden. Üblicherweise gibt es 1 Überweisung, meist von der Bank. Da sieht auch niemand, wer den Kredit "bezahlt".

Eigentumsanteile werden in Bruchteilen angegeben. Also z.B. 1/10 oder 5/100.
 
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Pascali

Man dankt!

Kann ja auch eine GbR mit entsprechenden Regelungen sein.
O.k., jetzt wird es kompliziert. Habe das nur kurz gegoogelt jetzt. Aber dann treten ja wieder ganz andere Fallstricke auf: Unternehmenszweck, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.

1. Das FA interessiert also am Ende der Grundbuchauszug oder das was im Vertrag steht?
2. Im Grundbuch steht 15000€-Anteil gehören Käufer A und 285000€-Anteil gehörten Person B? Oder wird das stets in Prozenten ausgedrückt?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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