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ᐅ Wie hoch sind die Notarkosten, für die Kaufvertragsaufsetzung?


Erstellt am: 21.02.24 22:48

Fuchur22.02.24 19:36
Pascali schrieb:

Interessant ist, dass dort drinsteht, dass der Kauf teilweise finanziert wird. Was ist, wenn ich das jetzt doch nicht finanziere sondern aus eigener Tasche bezahle. Hat das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?
Das heißt letztendlich, dass der Notar mit dem Kaufvertrag gleichzeitig auch die Eintragung einer Grundschuld für die Finanzierung beantragt (oder eben nicht). Das in einem Aufwasch zu machen ist schneller und billiger als 2 Wochen nach Unterschrift das nachzuholen. Zum Unterschriftstermin wäre also die letzte Gelegenheit, das streichen zu lassen, falls nicht benötigt.
Pascali22.02.24 20:14
Fuchur schrieb:

Zum Unterschriftstermin wäre also die letzte Gelegenheit, das streichen zu lassen, falls nicht benötigt.
Wenn das nicht gestrichen wird, was ist die Folge?
Der Kauf kommt trotzdem zustande. Aber, der Notar erhält 0,5% für den Grundbucheintrag(Grundschuld), den er nicht macht?

Kann man nicht eine Formulierung finden, in der beide möglich ist - ohne Finanzierung und mit Teilfinanzierung? Oder lässt sich da kein Notar drauf ein? Am Ende überweise ich halt den Gesamtbetrag an den Verkäufer oder ich muss ihn finanzieren und der Notar trägt es ein. Je nachdem was passiert, rechnet der Notar dann ab.
Fuchur22.02.24 20:15
Die Folge wäre, dass du einen nutzlosen Grundschuldeintrag bekommst und bezahlst und diesen ggf. später wieder kostenpflichtig löschen lassen kannst.
Pascali22.02.24 20:17
Fuchur schrieb:

Die Folge wäre, dass du einen nutzlosen Grundschuldeintrag bekommst und bezahlst und diesen ggf. später wieder kostenpflichtig löschen lassen kannst.
Über welche Höhe denn? Die Höhe gebe ich ja nicht einmal an im Eckdatenpapier für die Vertragsaufsetzung. Sondern nur, dass es teilweise finanziert wird.
Fuchur22.02.24 20:21
Das fragt er dich logischerweise vor dem Unterschriftstermin noch. Ebenso, für wen die eingetragen werden soll. Du hast ja aktuell nur einen ersten Entwurf, der dann noch vervollständigt wird.
Pascali22.02.24 20:26
Fuchur schrieb:

Ebenso, für wen die eingetragen werden soll. Du hast ja aktuell nur einen ersten Entwurf, der dann noch vervollständigt wird.
Ja gut - er kann auch argumentieren. Sie haben das Eckdatenpapier so(wird teilweise finanziert) unterschrieben.

Die Grundschuld wird für die Bank eingetragen, womit ich dann evlt. finanziere. Und zwar exakt der Betrag, den die Bank mir auszahlt als Kredit. Was verlangt der Notar in der Regel als Beleg?
notargrundschuldfinanzierungunterschriftstermin