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ᐅ Wie hoch sind die Notarkosten, für die Kaufvertragsaufsetzung?


Erstellt am: 21.02.24 22:48

Fuchur22.02.24 20:46
Der Notar ist nicht daran interessiert, dich übern Tisch zu ziehen. Üblicherweise hat er von den Gebühren auch nichts, denn die gibt er ab (von wenigen Ausnahmen abgesehen).

Er braucht keinen Beleg. In der Praxis bekommst du ein Formular von der Bank mit allen Kenndaten drin. Aber zwingend erforderlich ist das nicht.
k-man202122.02.24 22:03
Es gibt einige Notarkostenrechner im Netz. Einfach mal durchrechnen mit Grundschuldbestellung und ohne, dann weißt du was es kostet.
mayglow23.02.24 22:53
Pascali schrieb:

Kann man nicht eine Formulierung finden, in der beide möglich ist - ohne Finanzierung und mit Teilfinanzierung?
Frag da doch einfach den Notar direkt zu. Ich denke eigentlich eher, dass es da vielleicht sogar um irgend ne Klause zu euren Gunsten geht und die sowieso eher eine Option darstellt und kein "ihr müsste jetzt aber ne Finanzierung aufnehmen!". Also so im Sinne, es kann ja sein, dass vorher ja auch irgend ne Grundschuld eingetragen war und die gelöscht werden muss und sowas und falls ihr dann eben auch ne Finanzierung aufnehmen wollen würdet auf die Immo, muss das ja alles irgendwie Zug um Zug gehen. (Den exakten Ablauf kenn ich da nicht, aber kann man sich bestimmt vom Notar erklären lassen). Ich glaube aber nicht, dass euch da wesentlich Nachteile entstehen, wenn ihr keine aufnehmt.
nordanney23.02.24 23:53
Pascali schrieb:

Wenn das nicht gestrichen wird, was ist die Folge?
Der Kauf kommt trotzdem zustande. Aber, der Notar erhält 0,5% für den Grundbucheintrag(Grundschuld), den er nicht macht?

Kann man nicht eine Formulierung finden, in der beide möglich ist - ohne Finanzierung und mit Teilfinanzierung? Oder lässt sich da kein Notar drauf ein? Am Ende überweise ich halt den Gesamtbetrag an den Verkäufer oder ich muss ihn finanzieren und der Notar trägt es ein. Je nachdem was passiert, rechnet der Notar dann ab.
Ich glaube (weiß), dass du absolut keine Ahnung hast. Im Kaufvertrag wird zunächst einmal gar nichts zu einer Finanzierung vereinst. Das ist nämlich ein Kaufvertrag.
Aber: Im Kaufvertrag kann eine Grundschuldbelastungsvollmacht des Verkäufers aufgenommen werden. Das ist üblich. Denn für eine Grundschuldbestellung brauchst du zwingend den Verkäufer. Zumindest solange, bis du Eigentümer geworden bist. Was du in der Regel erst wirst, nachdem du mit einer Finanzierung bezahlt hast. Und dafür brauchst du die Grundschuld.
Das ist der einzige Grund, warum dem Notar gesagt wird, dass du vielleicht finanzieren wirst. Steht keine Vollmacht im Kaufvertrag, muss der Verkäufer nämlich zur Bestellung der Grundschuld gemeinsam mit dir zum Notar. Das ist Unsinn - und für dich Mist, wenn er z.B. sechs Wochen in Urlaub fährt oder in einer anderen Stadt wohnt. Und dein Kredit nicht ausgezahlt werden kann.
Grundaus26.02.24 16:11
Fuchur schrieb:

Er braucht keinen Beleg. In der Praxis bekommst du ein Formular von der Bank mit allen Kenndaten drin. Aber zwingend erforderlich ist das nicht.
natürlich braucht es das Formular von der Bank. Man kann nicht einfach die Sparkasse an der Ecke mit irgendwelchem Betrag eintragen.
Fuchur26.02.24 16:20
Und wie trägt man eine Eigentümergrundschuld ein?
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