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ᐅ Bebauung eines Grundstücks in Mischgebiet.


Erstellt am: 26.01.24 11:26

D
DaveSykora
26.01.24 16:23
11ant schrieb:

Die Aussage zum Bebauungsplan ist verwirrend. Wenn ein solcher 2008 aufzustellen geplant war und noch nicht umgesetzt, dann ist das eben so. Daneben ist leider nur daneben, egal wie knapp. Ich sehe hier einen Außenbereich und hege wenig Hoffnung auf eine Baulandwerdung.

Der "bezahlbare Preis" wird damit zusammenhängen.

Ich würde empfehlen, weiter zu suchen - das geht am schnellsten. Warten (auf Godot) wird länger dauern. Dieses Grundstück ist in der Bauland-Warteschleife alles andere als auf Platz 1.
Danke für die Antwort doch probieren würden wir es trotzdem aber auch weiterhin suchen.
J
jens.knoedel
26.01.24 16:29
DaveSykora schrieb:

In Lageplan sieht man links und gegenüber Bebaute Grundstücken, also die Erschließung ist wohl sehr gut möglich.
Links ist ein Gewerbe (Taxi), gegenüber ebenfalls (Sanitär + Holzbau). Ansonsten noch ältere Häuser lt. Google. Da passt dann die Wohnbebauung im Mischgebiet, da gewerbliche Nutzung.

Ich denke, Du müsstest passend gewerbliche bauen mit Betriebsleiterwohnung (nur eine Schätzung).
Y
ypg
26.01.24 17:56
jens.knoedel schrieb:

Links ist ein Gewerbe (Taxi), gegenüber ebenfalls (Sanitär + Holzbau). Ansonsten noch ältere Häuser lt. Google. Da passt dann die Wohnbebauung im Mischgebiet, da gewerbliche Nutzung.

Ich denke, Du müsstest passend gewerbliche bauen mit Betriebsleiterwohnung (nur eine Schätzung).
Ich war auch auf Googel und ich würde da ehrlich gesagt überhaupt keine Mühe oder Gedanken reinstecken. Zum einen seid Ihr eben nicht privilegier, dort bauen zu dürfen. Im Umkehrschluss ist man ja auch froh, dass in einem Neubaugebiet Gewerbe nicht Zielgruppe zum Grundstückskauf ist.
Und letztendlich: wer will denn neben einem Taxiunternehmen und einer Reihe von Schrott wohnen?
Wurde das Grundstück irgendwo inseriert?
K
K a t j a
26.01.24 18:55
Letztendlich kann nur eine Bauvoranfrage Klarheit bringen. Die Gemeinde kann zwar ihre Bedenken äußern aber m.W. liegt die Entscheidungshoheit am Ende beim Bauamt.
Meine Empfehlung wäre, sich einen Fachmann (z.B. Architekt oder Bauingenieur) vor Ort zu suchen, der Euch berät. Wenn der sagt "lohnt sich zu fragen", dann soll der die Voranfrage stellen.
D
DaveSykora
26.01.24 22:14
Danke alle für die Zahlreichen Antworten
Wir versuchen es mit bauvoranfrage und dann können wir uns überlegen wie wir weiter vor gehen danke schön
S
schubert79
27.01.24 06:36
Keine Chance. Das Bauamt hat dir diese Antwort bereits gegeben. Willst du mit dem BA streiten/klagen?
bauvoranfragebauamt