ᐅ Fördermöglichkeiten Einfamilienhaus mit EH55 Standard
Erstellt am: 19.01.24 10:58
helloBavaria19.01.24 11:55
Ich habe gerade nochmal bzgl. KFW Förderung nachgelesen. Tatsächlich wäre es wohl doch möglich die Förderung zu bekommen, auch wenn man mit Holz heizt. Im Dokument "Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude Technische Mindestanforderungen" steht folgendes:
Freunde und Bekannte, die in letzter Zeit mit EH55 Standard gebaut haben, haben alle keine Lüftungsanlage verbaut und haben auch keine Probleme. Klar, wenn man nicht lüften will, dann wird man eine brauchen. Aber man kann dadurch halt auch ca. 10000€ sparen.
In Gebäuden dürfen Wärmeerzeuger auf Basis folgender Energieträger nicht eingesetzt werden:Das wäre wohl erfüllt.
• auf Basis von fossilem Gas/Öl,
• auf Basis von Kohlebrennstoffen und Torf,
• auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff, • auf Basis von biogenem Gas/Öl oder
• auf Basis von fester Biomasse.
Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen z. B. von Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme). Der Einsatz der oben genannten Energieträger ist bis zu einem Anteil von 30 % der jährlichen kumulierten Erzeugernutzwärmeabgabe innerhalb eines Gebäudenetzes möglich, wenn durch das Gebäudenetz mindestens ein Gebäude versorgt wird, dessen Baujahr vor 1995 liegt oder für das ein Bauantrag vor dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1995 zum 01.01.1995 gestellt wurde.
Freunde und Bekannte, die in letzter Zeit mit EH55 Standard gebaut haben, haben alle keine Lüftungsanlage verbaut und haben auch keine Probleme. Klar, wenn man nicht lüften will, dann wird man eine brauchen. Aber man kann dadurch halt auch ca. 10000€ sparen.
jens.knoedel19.01.24 12:04
helloBavaria schrieb:
Freunde und Bekannte, die in letzter Zeit mit EH55 Standard gebaut haben, haben alle keine Lüftungsanlage verbaut und haben auch keine Probleme. Klar, wenn man nicht lüften will, dann wird man eine brauchen. Aber man kann dadurch halt auch ca. 10000€ sparen.Es geht nicht primär um das Wollen. Du schaffst es eigentlich gar nicht, so viel per Hand zu lüften, wie es in einem hermetisch dichten Haus nötig wäre.Wenn du mal den Unterschied der Luft in einem Haus ohne zu einem Haus mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung erlebst, weißt Du, wovon wir hier reden (oder Du mal, hier im Forum gibt es einige, die Zahlen bekommst, wie sich die Luft im Schlafzimmer in der Nacht verschlechtert). Von der Energie, die Du jetzt im Winter raus jagst, wenn Du 5x am Tag das Haus richtig durchlüftest mit allen Fenstern komplett auf, ganz zu schweigen.
helloBavaria19.01.24 12:15
jens.knoedel schrieb:
Wenn du mal den Unterschied der Luft in einem Haus ohne zu einem Haus mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung erlebst, weißt Du, wovon wir hier reden (oder Du mal, hier im Forum gibt es einige, die Zahlen bekommst, wie sich die Luft im Schlafzimmer in der Nacht verschlechtert).Danke für den Einwand, dann muss ich mich in diese Richtung vielleicht nochmal informieren. Meine Ansichten beruhen wie gesagt bisher rein auf die Aussagen und Erfahrungen von Freunden, die am Anfang unsicher waren und jetzt aber sagen, dass sie ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung glücklich sind.Ich kann mir schon vorstellen, dass die Mehrkosten von EH40 dann durch den KFW Kredit dann schon leichter aufgefangen werden können.
Vanman161019.01.24 12:36
helloBavaria schrieb:
Die Einkommensgrenzen für die Bayernlabo würden wir aktuell dank Elternzeit einhalten.Auch hier bitte auf eine Bank oder einen Vermittler zugehen. Viele Banken berücksichtigen das jetzige Einkommen (sprich Elterngeld) und nicht ein fiktives Einkommen nach der Elternzeit, sodass die mögliche monatliche Belastung und somit die Finanzierungssumme geringer ausfällt.
Bei sich mit Sicherheit ändernden Einkommensverhältnissen in den nächsten 12 Monaten (wie Ende der Elternzeit), wird dieses höhere Einkommen für die Berechnung der Einkommensgrenze berücksichtigt.
Vanman161019.01.24 12:39
Vanman1610 schrieb:
Bei sich mit Sicherheit ändernden Einkommensverhältnissen in den nächsten 12 Monaten (wie Ende der Elternzeit), wird dieses höhere Einkommen für die Berechnung der Einkommensgrenze berücksichtigt.Hiermit meine ich die Einkommensgrenzen für BayernlaboWilderSueden19.01.24 13:27
helloBavaria schrieb:
Danke für den Einwand, dann muss ich mich in diese Richtung vielleicht nochmal informieren. Meine Ansichten beruhen wie gesagt bisher rein auf die Aussagen und Erfahrungen von Freunden, die am Anfang unsicher waren und jetzt aber sagen, dass sie ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung glücklich sind.Frag deine Freunde mal nach dem Lüftungskonzept. Der Planer ist verpflichtet eines zu erstellen und das dem Bauherrn auszuhändigen. Und dann fragst du mal, wie oft sie tatsächlich lüften. Ich schätze, dass da 4-5 Luftwechsel pro Tag zu wohngesunder Luft fehlen.Mal abgesehen vom Komfortgewinn, wenn man nicht ständig kalte Luft reinlassen muss oder es Blätter durch die Gegend bläst. Wir sind in exponierter Lage auf dem Hügel, da hat man im Winterhalbjahr ständig das Problem.
Ähnliche Themen