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ᐅ Betrug durch Generalunternehmer? Fristen gerissen


Erstellt am: 02.01.24 09:31

P
philipp1990
02.01.24 18:13
hanghaus2023 schrieb:

Wenn Du mir gleich mal Betrug unterstellst, melde ich mich auch nicht mehr.

Die Fenster sind im Vertrag mit 0,9 beschrieben. Da kann man sich streiten.

Ich habe ihm das nicht unterstellt, er hat meine Reklamationen einfach abgelehnt.

Unser letztes Gespräch war, dass die Fußbodenheizung, hätte ich nachgefragt, kostenlos in der
11ant schrieb:

Punkt 8 der Baubeschreibung spricht von Reihenmittelhäusern, was ich als Hinweis auf ein Bauträgerprojekt lese, und daß der GU dementsprechend eventuell gar nicht Euer GU sein könnte, sondern derjenige Eures BT ?

Damit erkennt er Euch zumindest als legitimen Anspruchsteller an ihn an. Seine Zurückweisung hättet Ihr als "Kriegserklärung" lesen müssen - also als dringenden Hinweis, darauf unverzüglich durch einen Volljuristen zu replizieren. Ob dies ein "eigener" Rechtsanwalt oder derjenige eines Verbraucherschutzvereines wäre, ist dabei nachrangig. Der hätte ihm auch gleich eingeschenkt, daß seine Halluzination der humorvollen Garantiebedingung ...

... ich sachma "vom Baugesetzbuch nicht gedeckt" würde ;-)

Also wäre es sinnvoll einen Gang zur Verbraucherschutzzentrale zu gehen?
Y
ypg
02.01.24 22:41
philipp1990 schrieb:

er hat meine Reklamationen einfach abgelehnt.
Per Mail?
Zu einer Mängelrüge gehört eine Form, weil dadurch ein Prozess anfängt, der gerichtsverwertbar nachvollziehbar sein muss.
Das heißt: schriftlich mit Fristangabe etc.

Dass mit den Dachflächenfenster habe ich zb noch nie gehört, dass die 3fach verglast sind. Eins oder zwei fängt die restliche Fassaden-Planung doch auf?!
H
HilfeHilfe
03.01.24 05:41
Hallo ab zum Fachanwalt. Wer baut muss auch mit dem Risiko gehen und Rücklagen schaffen
B
BananaJoe86
03.01.24 08:59
ypg schrieb:

Dass mit den Dachflächenfenster habe ich zb noch nie gehört, dass die 3fach verglast sind. Eins oder zwei fängt die restliche Fassaden-Planung doch auf?!

Wir bekommen aufgrund KFW40 auch dreifach verglaste Dachfenster. Unüblich ist das jetzt also nicht
J
jens.knoedel
03.01.24 10:15
Kurze Rückfrage zur Klarstellung.

Du hast also eine Baubeschreibung zu den Dachflächenfenstern erhalten, die keine Aussagen zur Verglasung machen. Du hast ein Haus mit einem Energieeffizenzlevel XY gekauft - wohl auch irgendwo im Vertrag oder der Baubeschreibung enthalten.

Daneben hast Du einen Energieausweis/-berechnung erhalten, wo mit 3-fach verglasten Fenstern gerechnet wurden.

Wie kann man darauf ableiten, dass man einen Anspruch auf 3-fach Verglasung hat?
Hat das Haus Dachflächenfenstern Velux GGL erhalten?
Hält das Haus das versprochene Energieeffizenzlevel auch mit den tatsächlich verbauten Gläsern ein?
Unternehmen räumt Fehler in der Berechnung ein und liefert neue und korrekte, zu verbauten Materialien passende Berechnung ein.

Ich bin zwar nur Laie, aber wie soll jemals ein Richter Deinem Anspruch auf besseres Glas folgen? Worauf begründet er sich - auf eine Berechnung, die bereits vom Unternehmen als falsch eingeräumt wurde?
Unternehmen hat Fehler gemacht (Berechnung falsch) und korrigiert. Das gelieferte Produkt (Fenster und Energieeffizienzlevel) entspricht dem Vertrag. Thema erledigt.

Punkte 2 + 3 gibt man als Einschreiben (eigenhändig Rückschein) auf mit Fristsetzung. Danach kurzes Anschreiben vom Anwalt - kostet 25€ (keine Ahnung, wie teuer genau). Danach weiterer juristische Einbindung.
baubeschreibungverglasungvertraganspruch