ᐅ Ergänzungssatzung für Bauland nur für einen Käufer gültig
Erstellt am: 08.09.23 16:31
ny_unity08.09.23 16:31
Hallo liebe Freunde,
hinter mir sind 1.500qm Wiese zu verkaufen. Diese soll für den Käufer in einer Ergänzungssatzung zu Bauland umdeklariert werden.
Ich habe ebenfalls Interesse gezeigt, das Grundstück zu kaufen, darauf wurde mir geantwortet, dass es dann kein Bauland ist, die Ergänzungssatzung wäre nur für diesen Interessenten gültig.
Meine Frage ist, ist das so erlaubt, hätte ich in ein paar Jahren für meine Tochter die Chance für dieses Stück Land ebenfalls eine Ergänzungssatzung zu beantragen, keine Erfolge?
Hat hierfür jemand schon Erfahrungswerte?
besten Dank und schönes Wochenende.
hinter mir sind 1.500qm Wiese zu verkaufen. Diese soll für den Käufer in einer Ergänzungssatzung zu Bauland umdeklariert werden.
Ich habe ebenfalls Interesse gezeigt, das Grundstück zu kaufen, darauf wurde mir geantwortet, dass es dann kein Bauland ist, die Ergänzungssatzung wäre nur für diesen Interessenten gültig.
Meine Frage ist, ist das so erlaubt, hätte ich in ein paar Jahren für meine Tochter die Chance für dieses Stück Land ebenfalls eine Ergänzungssatzung zu beantragen, keine Erfolge?
Hat hierfür jemand schon Erfahrungswerte?
besten Dank und schönes Wochenende.
Nida35a08.09.23 20:43
ny_unity schrieb:
die Ergänzungssatzung wäre nur für diesen Interessenten gültig.Spezi vom Bürgermeister ?Dann werde in ein paar Jahren auch Bürgermeister, nur für die Tochter 😉
ny_unity08.09.23 21:33
Nida35a schrieb:
Spezi vom Bürgermeister ?
Dann werde in ein paar Jahren auch Bürgermeister, nur für die Tochter 😉So in der Art, ja. Aber, ist so was im Rahmen des erlaubten?motorradsilke08.09.23 22:00
ny_unity schrieb:
So in der Art, ja. Aber, ist so was im Rahmen des erlaubten?Wenn es entsprechend begründet und dann von den Gemeindevertretern abgenickt wird, geht das sicher. Vielleicht tut der Interessent etwas für die Gemeinde, will auf dem Grundstück etwas errichten, woran die Gemeinde interessiert ist…
ny_unity08.09.23 22:48
motorradsilke schrieb:
Vielleicht tut der Interessent etwas für die Gemeinde, will auf dem Grundstück etwas errichten, woran die Gemeinde interessiert ist…So ist es leider nicht, ist ein Bekannter von einem Gemeinderatsmitglied. Wird ganz normal bebaut.Frage ist nur, wieso darf ich das nicht? Das Thema ist komplex was sich da gerad abspielt
schubert7909.09.23 06:57
Kommt häufig vor. Wenn sich die politischen Entscheidungsträger einig sind.
Ähnliche Themen