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ᐅ Nach Wohnungskauf Post vom Finanzamt erhalten


Erstellt am: 09.05.23 17:17

N
neuling2333
09.05.23 17:17
Hallo zusammen,

wir haben vor Kurzem eine Eigentumswohnung erworben. Bisher war alles in Ordnung. Den Bescheid zur Fälligkeit der Grunderwerbsteuer haben wir bezahlt. Plötzlich bekamen wir zwei Wochen später ein Schreiben vom Finanzamt mit dem Betreff "Ermittlung Ihrer steuerlichen Verhältnisse ( §§ 88, 93 der Abgabenordnung -AO) mit der Bitte einen Fragebogen auszufüllen. In dem Fragebogen wird gefragt, ob wir die Wohnung vermieten oder bewohnen, zumal wir die Wohnung noch nicht haben und den Kaufpreis nicht mal gezahlt haben. Höhe des Gesamtpreises und wie die Gesamtaufwendungen finanziert wurden, etc... Ist dieser Brief normal? Was hat es damit auf sich?

Viele Grüße!
M
motorradsilke
09.05.23 19:29
So etwas habe ich auch mal bekommen, als ich das Haus für meinen Sohn gekauft habe.
Ich habe dem FA dann nett mitgeteilt, dass es sie nichts angeht, was ich damit mache, und wenn es eine steuerliche Bedeutung hat, diese natürlich in der Steuererklärung angeben werde. Kam nie wieder was.
K
KarstenausNRW
09.05.23 20:07
Ist eine Untersuchung von Amts wegen. Du bist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Ist ein üblicher Vorgang - nur eben nicht bei jedem (habe ich in meinem Immobilienleben auch noch nie erhalten, trotz dutzendfacher Kaufverträge).
Sag einfach, was Sache ist und das war es. war hemdsärmlig unterwegs. Mag auch bei dem passenden Finanzbeamten funktionieren. Andere werden dann aber penetranter (und dürfen es auch).
M
motorradsilke
09.05.23 20:52
Nö, die dürfen das nicht so ohne Weiteres.
Paragraf 93 AO: "Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen." Wenn es keinen für die Besteuerung erheblichen Sachverhalt gibt, muss ich auch keine weiteren Auskünfte geben. Die Aussage, dass es so ist, muss reichen. Ob ich dann das Haus leer stehen lasse, selbst drin wohne oder es Jemandem kostenfrei überlasse, hat keine Bedeutung für das FA.
A
Allthewayup
09.05.23 21:14
Ich glaube den Brief haben wir damals 2018 nach dem Kauf auch erhalten. Ich hab das Ding ausgefüllt, zurückgeschickt und ruhe.
Willst du dich echt mit dem FA anlegen weil sie ein paar simple Dinge wissen möchten? Wenn die lustig sind schauen sie sich deswegen im schlimmsten Fall die letzten zehn Jahre deiner Steuerhistorie an. Finden lässt sich wohl bei jedem ein „Rundungsfehler“ der sich zum Geldwäschezentrum aufdehnen lässt :-D

Mir zumindest wäre es den potentiellen Stress nicht Wert, egal wie sehr mir dieses „schnüffeln“ gegen den Strich geht.
K
KarstenausNRW
09.05.23 23:34
KarstenausNRW schrieb:

Nö, die dürfen das nicht so ohne Weiteres.
Man merkt, dass Du steuerlich nicht so tief drin steckst. Über den 88er i.V.m. dem 93er versucht die Steuerbehörde einen steuerlichen Sachverhalt aufzuklären.

Welcher Sachverhalt ist das, dass Du sofort ein "Nö, die dürfen das nicht" sagst?

Beim Immobilienkauf wird damit i.d.R. das Finanzierungsthema beleuchtet. Insbesondere, wenn nicht klar aus z.B. anderen steuerlichen Unterlagen hervorgeht, woher das hohe Eigenkapital kommt. Und/oder es wird stichprobenartig nachgeforscht. D ist immerhin im Bereich von Immobilien ein Paradies für Geldwäscher, da es unzählige Möglichkeiten gibt. Und ganz ehrlich, beim Thema Geldwäsche, wenn dann mal tatsächlich einem Verdacht nachgegangen wird oder grundsätzlich stichprobenartig geprüft wird, magst Du Dich nicht mit dem FA und den folgenden Behörden anlegen.
Die landen dann auch ganz schnell bei Deiner Bank - solche Anfragen beantwortet dann bei uns immer die Rechtsabteilung. Du bekommt auch keine Infos, worum es denn geht.

Nervig? Ja. Legitim? Ja. Zu beantworten? Ja.

In den Kommentaren zum 93er ist auch folgendes zu lesen (zum Thema Anlass): "Es genügt vielmehr, wenn aufgrund konkreter Momente oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Auskunftsersuchen angezeigt ist." Und die allgemeinen Erfahrungen sind gerne mal negativ, also ausreichend für den Auskunftswunsch.

Soweit ein kleiner Exkurs.
sachverhaltwohnungbesteuerung