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ᐅ Bis wann Rauchen im Neubau dulden?


Erstellt am: 09.05.23 08:38

W
Winniefred
09.05.23 16:44
Schadet ja trotzdem nicht die Leute wie Menschen zu behandeln. Wenn eine gute Sitzgelegenheit zur Verfügung steht, dann ist es doch nur zwischenmenschlich normal und fair es den Leuten so angenehm wie möglich zu machen. Die sind da in Vollzeit auf der Baustelle und freuen sich über sowas. Natürlich ist es kein Muss, aber es bricht einem auch kein Zacken aus der Krone.
1
11ant
09.05.23 16:52
Winniefred schrieb:

Schadet ja trotzdem nicht die Leute wie Menschen zu behandeln. Wenn eine gute Sitzgelegenheit zur Verfügung steht, dann ist es doch nur zwischenmenschlich normal und fair es den Leuten so angenehm wie möglich zu machen. Die sind da in Vollzeit auf der Baustelle und freuen sich über sowas.
Ich sprach von einer Bauherrin, nicht von einer Baudomina oder Bausklaventreiberin, insofern setze ich die Interpretation des Begriffes Herrin als gütig, gerecht, höflich usw. voraus - aber eben nicht unterwürfig. Wenn der Boden bereits als Aschenbecher benutzt wird, ist es an der Zeit für eine deutliche Ansage.
Winniefred schrieb:

Natürlich ist es kein Muss, aber es bricht einem auch kein Zacken aus der Krone.
Dabei, in fremder Leute Räumen erst nach ausdrücklich bejahter Nachfrage zu rauchen, aber auch nicht.
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X
xMisterDx
09.05.23 18:18
Rein rechtlich gehört das Haus doch bis zur Übergabe dem Bauunternehmer?
K
kati1337
09.05.23 18:37
Rein rechtlich schon. Rein rechtlich könnte er auch ein anderes Geländer einbauen als das, das uns gefällt.
Aber wir unterstellen jetzt einfach mal zur Vereinfachung des Ganzen, dass es sich um einen Bauunternehmer handelt der zufriedene Kunden möchte.
N
NatureSys
09.05.23 18:48
xMisterDx schrieb:

Rein rechtlich gehört das Haus doch bis zur Übergabe dem Bauunternehmer?

Nur wenn man vom Bauträger kauft. Bei einem Bau durch GU oder Einzelvergabe, gehört dem Grundstückseigentümer alles was fest verbunden ist. Auch ohne Bezahlung oder Abnahme.
X
xMisterDx
09.05.23 19:13
Nö, er muss das Geländer einbauen, welches im Vertrag steht.

Solange die Kippen vor Übergabe weggefegt werden, sehe ich da keinen Grund ne Welle zu machen.

Wenn Böden verlegt und Wände gemalt/tapeziert wären, mag das was anderes sein. Aber selbst dann wirst du es nem Maleraltgesellen kaum austreiben, bei der Arbeit zu qualmen.

Als bekennender Nichtraucher kann mans sich da schnell verscherzen. Und dann viel Spaß 😉
rechtlichbauunternehmergeländer