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ᐅ Einbau einer Gasheizung im Neubau 2023/2024


Erstellt am: 11.04.23 14:47

CC35BS3804.05.23 14:41
kati1337 schrieb:

Naja der Bild Titel ist schon mindestens irreführend. Die schreiben "weiß nicht ob es was gebracht hat", korrekt wäre aber "weiß nicht wie viel es gebracht hat". Das ist ja schon ein wichtiger Unterschied. Die eine Aussage ist belegbar, die andere ist volksverhetzender Mumpitz.
Genau, da sind wir dann wieder beim Einordnen von Texten vom Rand des Spektrums.
jrth215104.05.23 15:10
Ich habe hier zwar selbst eifrig diskutiert, aber wir sollten so langsam doch zu dem Ergebnis kommen und dem TE eine Antwort geben.
Der Gesetzentwurf lässt sich googeln und ich bin auf ein paar Sachen gestoßen, die man beachten sollte, wenn man in der Situation (oder ähnlich) des TEs ist. Die genauen Artikel und Absätze habe ich jetzt nicht als Quelle angegeben, aber wer selber schauen möchte, soll bitte einfach Strg+F verwenden.

  • "Sofern der Eigentümer die Wärme- oder Warmwasserversorgung einem Contractor über- lässt, treffen neben dem Eigentümer auch den Contractor nach § 8 Absatz 2 die Pflichten hinsichtlich der Anforderungen an die Beschaffenheit der Heizungsanlagen oder weitere Anforderungen an das Gebäude oder einen Effizienzzustand, da ein Contractor im Auftrag des Eigentümers tätig wird."
  • -> also auch Bauträger, GU und/oder Heizungsinstallateur müssen dafür haften. Deshalb mit denen am besten einmal absprechen. Kann mir gut vorstellen, dass da eine Firma kein Risiko eingehen will. Vielleicht wird man sich bei den Mehrkosten ja einig.

  • "Soweit eine Umstellung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff bis zum 31. Dezember 2034 vorgesehen ist, kann der Gebäudeeigentümer eine Gasheizung einbauen, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen. In diesem Fall ist er verpflichtet, ab dem 1. Januar 2030 50 Prozent grüne Gase (gasförmige Biomasse oder grüner oder blauer Wasserstoff ein- schließlich daraus hergestellter Derivate) und ab dem 1. Januar 2035 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff zu beziehen."
  • -> Hier lohnt es sich vielleicht einmal mit der Gemeinde/den Stadtwerken zu sprechen. Sollte so etwas geplant sein, dann wäre das auch eine Möglichkeit.

  • "Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen – ist ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet." und
  • "Der Vollzug der Regelung wird beim Einbau einer Heizungsanlage in ein zu errichtendes Gebäude im Rahmen der Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 sichergestellt."
    -> Da haben wir doch die Antwort, nach der gesucht wird. Kontrolliert wird bei Einbau der Heizungsanlage, nicht im Zuge der Baugenehmigung. Eine Übergangsfrist habe ich in dem Gesetz nicht gefunden.
jrth215104.05.23 15:15
robert0815 schrieb:

1. Was passiert, wenn die Heizung zwar im Oktober 2023 eingebaut, dass Haus aber erst im Februar 2024 abgenommen wird?!
2. Was passiert, wenn die Heizung erst im Januar 2024 eingebaut und das Haus im Mai 2024 abgenommen wird?!

Um die Fragen auch noch direkt zu beantworten:
  • Hier ist alles gut. Gasheizung ok.
  • Du bist im Allerwertesten und darfst die Heizung tauschen.
Stichtag ist der Einbau der Heizung. Generell würde ich aber, um kein Risiko einzugehen, zu einer Wärmepumpe wechseln. Da auch dein GU/Bauträger haftbar ist, kannst du dich hier mit ihm vielleicht einigen.
Auch ist aktuell nicht absehbar, wie hoch die Gaspreise in z.B. 15–20 Jahren sind. Es kann auch gut sein, dass das Gasnetz in 20 Jahren abgeschaltet oder auf Wasserstoff umgerüstet wird. Wenn du dich für eine Gasheizung entscheiden solltest, dann achte auf jeden Fall darauf, dass diese zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden kann.
Mir persönlich wär das alles zu unsicher und ich würde mit der sicheren Lösung gehen.
motorradsilke04.05.23 15:16
Aber es ist und bleibt ein Entwurf. Das endgültige Gesetz kann ganz anders ausfallen, zumal Habeck ja selbst aus der Ampel ordentlich Gegenwind entgegenschlägt.
Fazit: Im Moment kann Niemand dazu eine verbindliche Antwort geben.
jrth215104.05.23 15:20
motorradsilke schrieb:

Aber es ist und bleibt ein Entwurf. Das endgültige Gesetz kann ganz anders ausfallen, zumal Habeck ja selbst aus der Ampel ordentlich Gegenwind entgegenschlägt.
Fazit: Im Moment kann Niemand dazu eine verbindliche Antwort geben.
Logisch. Das ist natürlich klar. Aber der TE hatte gefragt und in der oder einer abgewandelten Form wird das mit Sicherheit kommen. Ich habe ihm nur die Informationen gegeben, die der Entwurf hergibt, sowie meine Einschätzung dazu. Die Entscheidung muss der TE am Ende selbst treffen.
Tolentino04.05.23 15:21
Ich glaube mit Contractor ist hier was anderes gemeint.
Es geht ja um die Versorgung, nicht die installation.
Also eher Fern-/Nahwärme wo auch die technische Einrichtung vom Versorger gemietet wird. So ähnlich wie im Nachbarthread.
Evtl gibt's im Mehrfalmilienhausbau solche Konstellationen wo der Großvermieter die Wärmeversorgung komplett outsourced.
heizungsanlagenwasserstoffgasheizungbauträgergesetzentwurf