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ᐅ Wärmedämmfassade durch Nägel in der Außenwand beschädigt?


Erstellt am: 23.04.23 11:29

maulwurfhans23.04.23 11:29
Hallo zusammen
Wir haben vor einiger Zeit kleinere Nägel in der Außenfassade eingeschlagen um daran kleine Dekorationen anzubringen. Nun werden wir vom Vermieter beschuldigt damit die Wärmedämmfassade des Hauses irreparabel beschädigt zu haben. Es ist hinzuzufügen, dass der Vermieter das Haus seit längerer Zeit verkaufen möchte und da ihm dies bei einem unbewohnten Haus sicher leichter gelingen würde als bei einem bewohnten, versucht er uns mit allen Mitteln rauszukriegen.
Es kann nun darauf hinauslaufen, dass sich ein Gutachter das anschauen und beurteilen muss, ob durch das Anbringen dieser Nägel wirklich die Wärmedämmfassade beschädigt worden ist. Mein gesunder Menschenverstand sagt eigentlich, dass das nicht der Fall sein kann, da es sich nur um kleine Nägel handelt (ca. 2cm lang - siehe auch Fotos).
Kann hier vielleicht jemand aus Erfahrung sagen, ab wann man davon ausgehen müsste die Wärmedämmfassade eines modernen Hauses (Baujahr 2017) durch Anbringen von Nägeln in der Außenfassade wirklich irreparabel zu beschädigen?
guckuck223.04.23 11:45
Naja vielleicht etwas überdramatisiert. Der Oberputz schützt die darunter liegenden Ebenen z.B. vor Feuchtigkeit. Insbesondere bei Dämmmaterial, das nicht Styropor/EPS ist, ist Feuchtigkeit ein Problem. Aber: Wer bringt bitteschön nichts an seiner (WDVS)Fassade an? Lampe, Markise, Briefkasten? Da dürften deine Nägelchen eine eher untergeordnete Rolle spielen und über die Löchlein etwas drüber schmieren dürfte auch noch im BEreich des Möglichen liegen.

Aber merke dir bitte, als Mieter darfste nie an die Fassade ran! Lass das zukünftig bitte bleiben, du machst dich damit nur angreifbar. Wenn er euch raus haben will, habt ihr ihm ne Steilvorlage geliefert.
maulwurfhans23.04.23 11:58
Danke für die Antwort.
Witzig ist, dass der Vermieter direkt neben unseren Nägelchen eine Regenrinne angebracht hatte, die natürlich mit wesentlich größeren Nägeln angebracht ist. Da hatte er sich wohl keine Sorgen um die Wärmedämmung gemacht :-)

Unsere Lektion haben wir aber sicher gelernt und lassen die Fassade unsererseits künftig komplett in Ruhe.
xMisterDx23.04.23 18:03
Naja. Es ist eine Sache, wenn der Vermieter an seinem Eigentum etwas macht. Und eine andere Sache, wenn ihr das einfach macht, ohne zu fragen.
Der Vermieter kann auch Fliesen anbohren wie er lustig ist. Ihr hingegen müsst fragen, weil es eben nur gemietet und nicht euer Eigentum ist.

Wer sagt, dass der Vermieter da einfach ne Regenrinne rangenagelt hat, ohne Abdichtung oder irgendwelche Maßnahmen?

Das wäre so, als würdest du an deinem SIXT-Leihwagen einfach nen Aufkleber anbringen, mit der Begründung, dass SIXT am Tankdeckel schließlich auch "DIESEL" draufgeklebt hat.
Und sich dann auch noch aufregen, wenn der Eigentümer sauer ist...
maulwurfhans23.04.23 20:09
xMisterDx schrieb:

Naja. Es ist eine Sache, wenn der Vermieter an seinem Eigentum etwas macht. Und eine andere Sache, wenn ihr das einfach macht, ohne zu fragen.
Der Vermieter kann auch Fliesen anbohren wie er lustig ist. Ihr hingegen müsst fragen, weil es eben nur gemietet und nicht euer Eigentum ist.

Wer sagt, dass der Vermieter da einfach ne Regenrinne rangenagelt hat, ohne Abdichtung oder irgendwelche Maßnahmen?

Das wäre so, als würdest du an deinem SIXT-Leihwagen einfach nen Aufkleber anbringen, mit der Begründung, dass SIXT am Tankdeckel schließlich auch "DIESEL" draufgeklebt hat.
Und sich dann auch noch aufregen, wenn der Eigentümer sauer ist...
Ich sag ja gar nicht, dass das unsererseits so ok war. Die Frage ist ja jetzt nur, ob durch so etwas die Wärmedämmfassade ernsthaft beschädigt werden kann. So wie ich das sehe, dürfte sich sowas ja recht leicht wieder ausbessern lassen (da die Nägel ja kaum in die Wand reingehen) oder siehst du das anders?
WilderSueden23.04.23 21:37
Ernsthaft beschädigen kann ich mir jetzt eher schwer vorstellen. Aber ein Nachbar hat mir kürzlich erzählt, dass Danwood die Fassade nur garantiert, wenn er keine Löcher irgendwo reinmacht. Für den Briefkasten gibt es eine vorgegebene Stelle
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