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ᐅ Online Wohnungsverkauf, was darf weitergegeben werden


Erstellt am: 10.03.23 07:44

E
evelinoz
10.03.23 07:44
Hallo,

es geht um eine ETW, die zum Verkauf in den Onlineportalen steht und die mir bekannt ist. Es wurden mir alle Unterlagen per email zugeschickt, inkl die letzte Abrechnung der Eigentümergemeinschaft.

Darin steht auch der Name und die Adresse der Eigentümerin, die besagte Wohnung zuletzt wohl vermietet hat.

Ist das so üblich, dass diese persönliche Information an jeden Interessenten bei erster Kontaktaufnahme (email) zugeschickt werden dürfen?
Y
ypg
10.03.23 10:04
Das müsste (hier in D) im WEG, Wohnungseigentumsgesetz stehen, zumindest indirekt.
Das WEG regelt ja sehr viel, also mehr, als sich so mancher „hier draußen“ außerhalb der Eigentümergemeinschaft vorstellen kann. Es bedarf alles der Form, und ja, da sind dann auch, zb für die Protokolle der Versammlung, Namen der Eigentümer abgebildet. Und die Protokolle sind natürlich mit Klarnamen einsehbar.
evelinoz schrieb:

Ist das so üblich,
Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung die Verwaltung anbietet? …
Ob das so üblich ist, ist ja egal. Ob es legitim ist, stellt sich die Frage. Ich weiß es nicht, kann es mir aber vorstellen (s.o.)

Aber ehrlich? Wenn es so ist, wie Du es da beschrieben hast, dann würde ich es nicht üblich finden, eine Geschichte draus zu machen und Zeit mit der Frage zu verbringen. Gerade auch, wenn es ein Fehler des Absenders ist. Fehler können passieren! Und Fehler gibt man am besten denjenigen weiter, der sie begangen hat und schweigt ggü anderen.
Wenn es Dich so bewegt, dann rufe den Absender an und sage ihm, dass er eventuell einen Fehler hinsichtlich Datenschutz gemacht hat. Sehr wahrscheinlich wirst Du dann informiert, ob es sein darf.
Du kannst ja hier berichten 🙂
K
KarstenausNRW
10.03.23 12:57
evelinoz schrieb:

Ist das so üblich,
Ja, ist ganz normal. Habe ich bei Käufen und Verkäufen noch nie anders gesehen. Egal ob privat oder über Makler.
Der Verkäufer stimmt beim Maklervertrag im Normalfall auch zu, dass ALLE Informationen zum Objekt weitergegeben werden.
E
evelinoz
10.03.23 14:37
ich hatte vergessen zu schreiben, dass das Angebot von einer Maklerin kam. Ich kannte die derzeitige Besitzerin, denn sie hatte die Wohnung damals von mir gekauft. Ich habe meine Ex-Wohnung zufällig auf den Portalen gefunden.

Wäre ich Maklerin, würde ich den Namen der Besitzerin auf dem Umlagenausdruck unkenntlich machen. Denn jedes Mal, wenn eine Anfrage bei der Maklerin eingeht, wird der Eigentümername mit Adresse weiterverbreitet.

Deutschland ist doch sonst so pingelig mit Datenschutz, es wundert mich halt

ypg, du musst deinen Senf zu allem dazugeben oder bist du die Moderatorin hier?
Y
ypg
10.03.23 15:15
evelinoz schrieb:

ypg, du musst deinen Senf zu allem dazugeben oder bist du die Moderatorin hier?
Ich gebe meine Meinung und meine Sachkenntnis dort ab, wo ich es will. Ich kann nichts dafür, wenn Du das allgemeine Forum fragst und Dir eventuell Antworten oder Antwortgeber nicht passen. Und ja, ich war mal Moderatorin, habe das allerdings aus verschiedenen Gründen aufgegeben, auch ua, weil mir einige TEs zu persönlich wurden.
T
Tolentino
10.03.23 15:20
Es mag Usus sein, aber ist ohne Einwilligung widerrechtlich. Da Besitzer aber wohl auch Verkäufer wird sich der Makler mit entsprechenden Formularen abgesichert und die Einwilligung entsprechend geholt haben.
maklerinwohnungeigentümergemeinschafteinwilligung