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ᐅ Online Wohnungsverkauf, was darf weitergegeben werden


Erstellt am: 10.03.23 07:44

S
Sunshine387
10.03.23 15:23
Man muss doch nicht künstlich ein Problem herbeireden wo keines ist. Sage dem Absender Bescheid, dass der Name drauf ist und dann ist alles dazu gesagt. Ich würde bei so etwas im Leben nicht auf die Idee kommen im Forum aus einer Mücke einen Elefanten machen zu wollen.
T
Tolentino
10.03.23 15:25
Ich glaube das will die TE gar nicht. Wundert sich nur und fühlt sich wohl aufgrund der persönlichen Verbindung ein bisschen involved.
1
11ant
10.03.23 16:57
evelinoz schrieb:

es geht um eine ETW, die zum Verkauf in den Onlineportalen steht und die mir bekannt ist. Es wurden mir alle Unterlagen per email zugeschickt, inkl die letzte Abrechnung der Eigentümergemeinschaft.
Darin steht auch der Name und die Adresse der Eigentümerin, die besagte Wohnung zuletzt wohl vermietet hat.
Ist das so üblich, dass diese persönliche Information an jeden Interessenten bei erster Kontaktaufnahme (email) zugeschickt werden dürfen?
Üblich mag sein, dürfen bezweifle ich (da gebe ich mal meinen Senf als NichtmoderatorIn).
KarstenausNRW schrieb:

Der Verkäufer stimmt beim Maklervertrag im Normalfall auch zu, dass ALLE Informationen zum Objekt weitergegeben werden.
Der Verkäufer ja, aber nicht wirksam auch für Dritte. Und selbst zwar vorhandene, aber "ante DSGVO" erteilte Zustimmungen würde ich mit Vorsicht genießen.
ypg schrieb:

Und die Protokolle sind natürlich mit Klarnamen einsehbar.
Einsichtnahme und Abschriftenerteilung sind nicht dasselbe. Ich würde vor dem Hintergrund des Datenschutzes als angemessen empfinden, ein Notar nähme im konkreten Verkaufsfall Einsicht, aber der Makler fertigte Abschriften mit geschwärzten persönlichen Daten.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus2023
11.03.23 13:11
evelinoz schrieb:

ypg, du musst deinen Senf zu allem dazugeben oder bist du die Moderatorin hier?

Warum denn nicht?

Wenn der Makler die Unterlagen ungeschwärzt vom Eigentümer erhält, warum soll der die dann nicht verteilen. Ich habe auch schon oft Unterlagen mit den Eigentümerdaten erhalten spätestens im Grundbuch steht doch der Eigentümer (und dann auch oft der vorige Eigentümer) drin.
S
schubert79
11.03.23 18:36
Ganz normal. Und wenn die Verkäuferin kein Problem damit hat…… so What?
1
11ant
11.03.23 20:58
hanghaus2023 schrieb:

Wenn der Makler die Unterlagen ungeschwärzt vom Eigentümer erhält, warum soll der die dann nicht verteilen.
Herr Richter, ich habe den Datenschutzverstoß nicht angefangen, sondern nur fortgesetzt ???
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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makler