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ᐅ Fragen zur Energiebedarfsrechnung KfW 70


Erstellt am: 11.04.14 11:59

K
KĂ€fer
11.04.14 11:59
Guten Tag zusammen,
ich habe hier schon seit einiger Zeit mitgelesen und möchte heute mal meine erste Frage formulieren:

Wir bauen mit einem BautrĂ€ger ein zweigeschossiges Mssivhaus ohne Keller, das die KfW-70-Anforderungen (Energieeinsparverordnung 2009) erfĂŒllen soll. Hierzu habe ich eine recht ausfĂŒhrliche Energiebedarfsberechnung mit Einzelnachweisen erhalten.

Die Energiebedarfsberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen aufgrund des spezifischen TransmissionswĂ€rmeverlust und des grundflĂ€chenbezogenen Jahres-PrimĂ€renergiebedarfs eingehalten werden. --> Nachweis Kfw 70 erfĂŒllt.....

Aber:
1) Bauteilberechnung Bodenplatte: U >= 0,35 W/mÂČK
2) Bauteilberechnung OG-Decke mit Estrich: U >= 0,2 W/mÂČK (+0,008)

In der Summe verstehe ich es jetzt so, dass der teilweise etwas schlechtere WĂ€rmeschutz (Energieeinsparverordnung 2009) z.B. durch sonstige Maßnahmen wie z.B. Solaranergie oder LĂŒftungsanlage kompensiert werden.

Frage:
Ist das Vorgehen rein formal so in Ordnung, wenn Einzelnachweise der Bauteile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht erfĂŒllen? Diese Frage stellt sich fĂŒr mich rein formal, unabhĂ€ngig von sonstigen Vertragsinhalten.

Gruß
der KĂ€fer
â
€uro
11.04.14 12:27
Hallo,
KĂ€fer schrieb:
....zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen aufgrund des spezifischen TransmissionswĂ€rmeverlust und des grundflĂ€chenbezogenen Jahres-PrimĂ€renergiebedarfs eingehalten werden. --> Nachweis KfW 70 erfĂŒllt.....
Damit ist der Formalie auf dem Papier doch Rechnung getragen.
Ob das insgesamt fĂŒr den Bauherren wirtschaftlich ist, steht auf einem völlig anderen Blatt!
KĂ€fer schrieb:
...Ist das Vorgehen rein formal so in Ordnung, wenn Einzelnachweise der Bauteile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht erfĂŒllen?...
Wieso? Es zÀhlt die Gesamtbilanz (Vergleich zum ReferenzgebÀude)! Einzelne Defizite können durchaus ausgeglichen werden, sofern die Bauteile jeweils mindestens der 4108 entsprechen.
Bsp.:
In Nachweisen wird oft der pauschale WB Zuschlag von 0,05 verwendet! Völlig legitim und auch zulĂ€ssig! Setzt allerdings voraus, dass sĂ€mtliche WĂ€rmebrĂŒcken gemĂ€ĂŸ DIN 4108 Bbl. 2 ausgefĂŒhrt werden!
Wer prĂŒft und ĂŒberwacht die AusfĂŒhrung im Sinne des Bauherren? Der vom GU/GÜ bezahlte Bauleiter?

v.g.

Tipp: Die angelieferten Außenbauteile hinsichtlich WLS bzw. WLG mit dem Nachweis vergleichen (Lieferscheine)!
K
KĂ€fer
11.04.14 16:00
Danke fĂŒr die schnelle Antwort.

Die Frage der Überwachung habe ich mir auch schon gestellt, guter Hinweis.

Nochmal aus meiner Leiensicht eine Frage zum Thema "Es zÀhlt die Gesamtbilanz und nicht der Einzelnachweis".
- Finde ich hierzu eine Passage in der Energieeinsparverordnung? ((Die Energieeinsparverordnung 2009 schreibt doch fĂŒr die Bodenplatte <= 0,35 vor))

NĂ€chste Frage:
Ist es normal, dass in der Energiebedarfsberechnung kein Hinweis zu einer Dunstabzugshaube z.B: mit Mauerkasten zu finden ist oder ist das in anderen Beiwerten etc. mit enthalten und somit berĂŒcksichtigt?
N
Nutshell
23.04.14 20:47
Bei dem U Wert bei der BodendĂ€mmung hoffe ich, dass ihr keine Fußbodenheizung habt ?
K
KĂ€fer
24.04.14 17:02
Nutshell schrieb:
Bei dem U Wert bei der BodendĂ€mmung hoffe ich, dass ihr keine Fußbodenheizung habt ?

Die knapp ĂŒber 0,35 W/mÂČ*K sind der U-Wert fĂŒr die Einzelteilberechnung der Bodenplatte. Die verwendete DĂ€mmung hat eine WĂ€rmeleitfĂ€higkeit von 0,035 W/mK.
Welche U-Wert sollte denn mit Bezug auf Deine Pauschalaussage eine Bodenplatte mit Fußbodenheizung haben?


Damit ist der Formalie auf dem Papier doch Rechnung getragen.
Ob das insgesamt fĂŒr den Bauherren wirtschaftlich ist, steht auf einem völlig anderen Blatt!
(siehe Beitrag von €uro)

Vielleicht kann mir noch mal jemand erklĂ€ren, warum die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 Anlage 1 / Tabelle 1 bei einem Neubau nicht mindestens eingehalten werden mĂŒssen.
Dort ist doch der Wert fĂŒr die Bodenplatte mit <= 0,35 W/mÂČ*K aufgefĂŒhrt.
N
Nutshell
24.04.14 20:00
KĂ€fer schrieb:
Die knapp ĂŒber 0,35 W/mÂČ*K sind der U-Wert fĂŒr die Einzelteilberechnung der Bodenplatte. Die verwendete DĂ€mmung hat eine WĂ€rmeleitfĂ€higkeit von 0,035 W/mK.
Welche U-Wert sollte denn mit Bezug auf Deine Pauschalaussage eine Bodenplatte mit Fußbodenheizung haben?


Damit ist der Formalie auf dem Papier doch Rechnung getragen.
Ob das insgesamt fĂŒr den Bauherren wirtschaftlich ist, steht auf einem völlig anderen Blatt!
(siehe Beitrag von €uro)

Vielleicht kann mir noch mal jemand erklĂ€ren, warum die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 Anlage 1 / Tabelle 1 bei einem Neubau nicht mindestens eingehalten werden mĂŒssen.
Dort ist doch der Wert fĂŒr die Bodenplatte mit <= 0,35 W/mÂČ*K aufgefĂŒhrt.

Wenn die Bodenplatte zur Fußbodenheizung hin einen WĂ€rmeleitwert von 0,35W/mÂČK hat ist dies nicht wirklich förderlich ...
Die Heizung liegt schließlich im Boden, ist der schlecht gedĂ€mmt wird die WĂ€rme ĂŒber die Bodenplatte abgefĂŒhrt.

Normalerweise legt man unter seine Fußbodenheizung noch ein paar cm DĂ€mmung und sollte so unter 0,3W/mÂČK kommen, auch wenn die Bodenplatte selbst nicht gedĂ€mmt ist.
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