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ᐅ Town & Country Flair 110 - Extras oder nicht?


Erstellt am: 21.09.22 00:28

klaf33305.11.22 23:01
Zu Erstens
Ja es gab den Vertrag schon und die Hoffnung war das sich das Familiengericht vorher noch meldet.
Den Termin muss der Makler einfach gelegt haben.

Zu zweitens:
Zum Grundstück würde noch Klärungsbedarf bestehen...(Aussage Verkäuferin)
Auslegung Sache " was gemeint ist" wir wollen natürlich gerne alles was drauf rum steht....
Wie es uns der Makler ja gesagt hatte....
Aber im Vertrag steht nur Haus und Carport.
(Küche gehört natürlich mit rein siehe Exposé)
klaf33307.11.22 09:00
Jetzt ist uns auch aufgefallen warum der Makler einfach den Termin gesetzt hat:

"Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Makler seiner vertraglich geregelten Pflicht nachgekommen ist. Beim Hausverkauf wird der notariell beurkundete Kaufvertrag als ausschlaggebendes Kriterium für die erfolgreiche Vermittlung gewertet."

Es geht uns Geld....
Das ganze Ding kann viele Monate dauern, bis gezahlt werden kann bzw genutzt...

Unser Rücktrittsrecht bringt uns da gar nichts.

>>>> Dinge die man erst später rausbekommt

Falls wir unser Rücktrittsrecht wahrnehmen?
Erfolgt dann die Rückzahlung?
Oder geht das nur über's Gericht?
kati133707.11.22 09:02
klaf333 schrieb:

Falls wir unser Rücktrittsrecht wahrnehmen?
Erfolgt dann die Rückzahlung?
Oder geht das nur über's Gericht?
Weder noch würde ich sagen?
Der Makler hat ja trotzdem seine "Arbeit" gemacht (wenn man das so nennen kann), ob ihr zurücktretet oder nicht ist nicht sein Bier?
Oder irre ich mich da?

Edit:
klaf333 schrieb:

"Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Makler seiner vertraglich geregelten Pflicht nachgekommen ist. Beim Hausverkauf wird der notariell beurkundete Kaufvertrag als ausschlaggebendes Kriterium für die erfolgreiche Vermittlung gewertet."

Ob er damit vor Gericht durchkäme, sollte das ganze Ding wegen des Familiengerichts zB platzen, weiß ich aber auch nicht. Er kann ja nicht rechtskräftig einen Immobilienverkauf vermitteln wenn diese Immo gar nicht verkauft werden durfte.
Die ganze Sache ist ziemlich verworren, mir kommt das auch alles nur so halb seriös vor. Wenn ihr emotional nicht so investiert in das Objekt wärt, wäre eine Weitersuche vermutlich für die Nerven das schonendere Verfahren gewesen.
SumsumBiene07.11.22 09:07
Ernsthaft? Dann hat er in jedem Fall sein Geld sicher. Egal, ob der KV platzt oder nicht.
Bei uns hieß es , dass das Geld erst gezahlt werden muß, wenn der Vertrag rechtskräftig ist.
Costruttrice07.11.22 09:19
Ich kenne es so, dass der notariell beurkundete Kaufvertrag das Kriterium für die erfolgreiche Vermittlung ist und dann eben die Provision fällig wird. Was steht denn in dem Maklervertrag?

Ich muss ehrlich sagen, ich verstehe das Ganze nicht mehr. Ihr wolltet dieses Haus unbedingt, dabei lagen alle Fakten auf dem Tisch. Ihr habt den Makler selbst drauf hingewiesen, was die ganzen Tücken und Unbekannten sind! Die Reaktion des Notars war ja auch eindeutig
klaf333 schrieb:

Notar fragt was wir jetzt eigentlich unterschrieben wollen.... (Keine Aussage Familiengericht)
Ihr wolltet den Notartermin und die Unterschrift trotzdem und ward bereit alles zu akzeptieren und jetzt sieht es aus, als ob ihr kalte Füße bekommt. Wenn Sicherheit wichtig gewesen wäre, hättet ihr einfach noch nicht unterschreiben dürfen. Jetzt ist es aber so und im blödsten Fall (wovon man ja aber nicht immer zwingend ausgehen muss) war die Maklerprovision Lehrgeld.
mayglow07.11.22 09:44
Wir haben bei uns im Kaufvertrag mit dem Bauträger einen Absatz, dass falls der Vertrag platzt (gibt nen paar Regelungen, da könnte das theoretisch passieren bei uns, mit Stadt etc. Gibt auch nen paar Fälle, wann der BT eben selbst dann zurücktreten kann), dass der BT die Kosten für Notar und Rückabwicklung in dem Fall übernimmt.

Sowas ähnliches würde ich bei euch in den Vertrag halt reinsetzen lassen, eben auf eure Situation angepasst.
maklerprovisionkaufvertragnotariellrücktrittsrechtgerichtrechtskräftig