ᐅ Alte Grunddienstbarkeit im Grundbuch
Erstellt am: 20.10.22 17:47
Eine Frage, vor allem an die Berliner:
Hat einer von euch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch stehen, die vor langer Zeit, bei uns 1926, eingetragen wurde?
Laut Grundbucharchiv könnte das mit den Wasserbetrieben Berlins zusammen hängen, näheres weiß ich jedoch erst, wenn meine beantragten Auszüge kommen.
Das Thema umtreibt mich allerdings, da ich Sorge habe, dass uns das zu sehr einschränkt bei unserem Bauvorhaben.
Das Grundstück wurde uns vom Makler als lastenfrei offeriert, eventuell wirkt sich das ja auch wertmindernd aus?
Hat jemand damit Erfahrung?
Hat einer von euch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch stehen, die vor langer Zeit, bei uns 1926, eingetragen wurde?
Laut Grundbucharchiv könnte das mit den Wasserbetrieben Berlins zusammen hängen, näheres weiß ich jedoch erst, wenn meine beantragten Auszüge kommen.
Das Thema umtreibt mich allerdings, da ich Sorge habe, dass uns das zu sehr einschränkt bei unserem Bauvorhaben.
Das Grundstück wurde uns vom Makler als lastenfrei offeriert, eventuell wirkt sich das ja auch wertmindernd aus?
Hat jemand damit Erfahrung?
T
Tolentino20.10.22 17:56Ja, da war was. Hab ich vergessen, gab aber keine Probleme mit Baugenehmigung. Das prüft aber normal auch der Notar bzw das lassen man ihn fragen.
S
SaniererNRW12320.10.22 18:20MarieWo schrieb:
Hat einer von euch eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch stehen, die vor langer Zeit, bei uns 1926, eingetragen wurde?Mit welchem Inhalt? So alte Dinger sind nicht unüblich.MarieWo schrieb:
Ja, der Notar brauchte wohl das Einverständnis der Verkäuferin, aber der Makler hat darauf nicht reagiert.Wofür benötigt der Notar das Einverständnis? Was wird damit bezweckt?MarieWo schrieb:
Das Thema umtreibt mich allerdings, da ich Sorge habe, dass uns das zu sehr einschränkt bei unserem Bauvorhaben.Das kann man nur sagen, wenn man den Inhalt der Grunddienstbarkeit kennt.MarieWo schrieb:
Das Grundstück wurde uns vom Makler als lastenfrei offeriert, eventuell wirkt sich das ja auch wertmindernd aus?Nur wenn es Dich beim Bau beeinflusst. Im Normalfall sind solche Dienstbarkeiten für Versorger wertneutral.Ohne Inhalt, nur das:
Eine Grunddienstbarkeit zugunsten der jeweiligen Eigentümer von Kaulsdorf Blatt 2121 und 1512 gemäß Bewilligung vom 11.04.1926 eingetragen am 25.09.1926. Umgeschrieben am 10.08.2001.
Der Makler ist etwas eigen und die Verkäuferin sehr alt und krank, und im Grundbuch selbst steht eben sonst nichts.
Ich dachte eigentlich auch, dass der Notar keine Zustimmung von ihr braucht.
Eine Grunddienstbarkeit zugunsten der jeweiligen Eigentümer von Kaulsdorf Blatt 2121 und 1512 gemäß Bewilligung vom 11.04.1926 eingetragen am 25.09.1926. Umgeschrieben am 10.08.2001.
Der Makler ist etwas eigen und die Verkäuferin sehr alt und krank, und im Grundbuch selbst steht eben sonst nichts.
Ich dachte eigentlich auch, dass der Notar keine Zustimmung von ihr braucht.
S
SaniererNRW12320.10.22 18:44MarieWo schrieb:
Ohne Inhalt, nur das:
Eine Grunddienstbarkeit zugunsten der jeweiligen Eigentümer von Kaulsdorf Blatt 2121 und 1512 gemäß Bewilligung vom 11.04.1926 eingetragen am 25.09.1926. Umgeschrieben am 10.08.2001.Dann bleibt nur die Einsicht in die Grundakten. Danach schauen, wie es weitergehen kann.Ähnliche Themen