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ᐅ Abrechnung des selbst Produzierten Stroms für die Fußbodenheizung


Erstellt am: 14.10.22 13:25

Franziska B.14.10.22 13:25
Hallo

Wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Wir haben eine Photovoltaikanlage, produzieren unsren Strom für die Fußbodenheizung quasi selbst bzw. wenn der Stromspeicher gefühlt ist. Nun fragen wir uns, wie wir den Strom für die Fußbodenheizung, den die Einliegerwohnung verbraucht, abrechnen können? Es geht dabei nur um den Strom, den wir selbst produziert haben.
Für die Fußbodenheizung haben wir auch einen Wärmemengenzähler.
Wir haben uns mit den Thema Mieter-Strom -Modell beschäftigt, dass ganze Thema ist uns aber viel zu kompliziert und rentiert sich nicht wirklich für den Vermieter. Daher bleibt nur noch das Thema Fußbodenheizung übrig. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?

Viele Grüße,
Franziska
Tolentino14.10.22 13:27
Die Heizung solltet ihr nur über die benötigte Wärmemenge abrechnen. Dann ist die Ersparnis des Photovoltaik Stroms schon mit drin.
i_b_n_a_n14.10.22 14:05
Mache ich auch. Aber in der einfachen Version 😉. Ich vermiete einfach warm (pauschal)
inkl. Warmwasser, Heizung und Strom.

Ab und zu "überwache" ich das im Vertrag festgelegte (grosszügige) Haushaltsstrombudget.

Nach einem Jahr ist noch alles im Lot und ich muss keine Nebenkostenabrechnung machen
(da ich auch Papierkram "hasse" kommt mir das sehr entgegen)
SaniererNRW12314.10.22 14:44
i_b_n_a_n schrieb:

Mache ich auch. Aber in der einfachen Version 😉. Ich vermiete einfach warm (pauschal)
inkl. Warmwasser, Heizung und Strom.
Dann verbleibt aber bei Dir das Risiko, dass die Nebenkosten deutlich ansteigen und Du keine Anpassung vornehmen darfst. Auch der Anreiz für den Mieter, sparsam zu sein, ist weg.
i_b_n_a_n schrieb:

Ab und zu "überwache" ich das im Vertrag festgelegte (grosszügige) Haushaltsstrombudget.
Und wenn es überschritten wird? Dann hast Du Pech...

Pauschal ist immer ein zweischneidiges Schwert.
i_b_n_a_n14.10.22 15:01
SaniererNRW123 schrieb:

Dann verbleibt aber bei Dir das Risiko, dass die Nebenkosten deutlich ansteigen und Du keine Anpassung vornehmen darfst. Auch der Anreiz für den Mieter, sparsam zu sein, ist weg.

Und wenn es überschritten wird? Dann hast Du Pech...

Pauschal ist immer ein zweischneidiges Schwert.
nö, die Pauschalen stehen im Vertrag und bei Überschreitung steht auch drin was passiert.

Wenn ich den Eindruck hätte die Mieterinnen würden extrem prassen würde ich auch auf anderem Wege reagieren wollen.

Heizung hat keine ERR ;-), einzig lange und heiss duschen fällt mir noch ein (mache ich selber ja auch)
Was sollen die sonst mit Strom schon machen? Bitcoins schürfen 😀

Tatsächlich ist das aber auch keine Lösung die ich Vermietern empfehle die weit weg wohnen und / oder viele Wohnungen haben.
Aber für die angesprochene Einliegerwohnung "oben drüber" finde ich die Lösung sehr smart
SaniererNRW12314.10.22 15:18
i_b_n_a_n schrieb:

nö, die Pauschalen stehen im Vertrag und bei Überschreitung steht auch drin was passiert.
Pauschalen als Mehrzahl? Überschreitungen sanktioniert? Also keine Pauschalmiete und auch keine pauschalen Nebenkosten 🙄
Franziska B. schrieb:

Nun fragen wir uns, wie wir den Strom für die Fußbodenheizung, den die Einliegerwohnung verbraucht, abrechnen können? Es geht dabei nur um den Strom, den wir selbst produziert haben.
Für die Fußbodenheizung haben wir auch einen Wärmemengenzähler.
Wir haben uns mit den Thema Mieter-Strom -Modell beschäftigt, dass ganze Thema ist uns aber viel zu kompliziert und rentiert sich nicht wirklich für den Vermieter. Daher bleibt nur noch das Thema Fußbodenheizung übrig. Kennt sich jemand mit dem Thema aus?
Warum denn nicht einfach eine Mieterhöhung vornehmen? Den Strom, den die Fußbodenheizung der Mieter aus dem Netz bekommt, kennst Du doch bestimmt oder könntest einen Zähler einbauen. Den "Rest" holst Du Dir über eine erhöhte Kaltmiete.
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