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ᐅ Nachfinanzierung - Steuerliche Betrachtung?


Erstellt am: 03.10.22 23:17

clausen7703.10.22 23:17
Hallo,

wir sind grad dabei, unser Einfamilienhaus fertig zu bauen (soll bis Dezember/Januar fertig sein).

Bei der Finanzierung haben wir einen Baustein variabel finanziert, der mit dem Verkauf unserer ETW, in der wir noch wohnen, abgelöst werden sollte.

Uns wurde geraten, die Wohnung erst nach Fertigstellung des Rohbaus zu inserieren. Im Nachhinein betrachtet war dies keine gute Entscheidung; seit Sommer ist sie nun im Verkauf, aber das Interesse aktuell aus verständlichen Gründen sehr mau.

Jetzt hatte ich folgende Idee: auf die ETW läuft noch knappe 10 Jahre ein Darlehen aus 2017 mit 1,45% Zins. Sollten wir die Wohnung behalten können und die geplante Zwischenfinanzierung doch langfristig strukturieren können (mit Beleihung der ETW, idealerweise auch 10 Jahre damit beide Darlehen gleichzeitig enden und refinanziert werden können), wären dann die Zinsen von beiden auf die ETW laufenden Darlehen bei Vermietung der Wohnung als Werbungskosten absetzbar? Bzgl Konditionen sprechen wir in Kürze mit beiden Banken, die in Frage kommen. Weil aber der Zinsanteil des neuen Darlehens vergleichsweise hoch sein wird, wäre die Ansetzung dieser als Werbungskosten schon sehr wünschenswert.

Ich werde auf jeden Fall noch einen Steuerberater fragen, habe aber von Freunden gegenteiliges bzgl Ansetzung als Werbungskosten gehört… inwiefern ist die Nutzung des Darlehens relevant?

Falls hier jemand bereits Erfahrungen gemacht hat oder sich auskennt, wäre ich für Input sehr dankbar.
ypg04.10.22 00:27
clausen77 schrieb:

wären dann die Zinsen von beiden auf die ETW laufenden Darlehen bei Vermietung der Wohnung als Werbungskosten absetzbar?
Du weißt aber schon, was Werbungskosten sind? Werbungskosten sind abhängig von Deiner Arbeitstätigkeit, also alle Aufwendungen, die Du für Deine Tätigkeit hast und brauchst.
Sie haben nichts, aber auch nichts mit Deinem Wohnkomfort und deren Finanzierungen oder Kosten zu tun (wenn man mal die Aufwendungen von Wohnort zur Arbeit außen vor lässt).
clausen7704.10.22 00:47
ypg schrieb:

Du weißt aber schon, was Werbungskosten sind? Werbungskosten sind abhängig von Deiner Arbeitstätigkeit, also alle Aufwendungen, die Du für Deine Tätigkeit hast und brauchst.

Richtig, und in diesem Fall ist die "Tätigkeit" die Vermietung einer Immobilie (also der Eigentumswohnung). Soweit mein Verständnis. Die Einnahmen der Vermietung muss ich ja versteuern, daher kann man die Kosten (Zinsen, jedoch nicht Tilgung) der Tätigkeit als Werbungskosten ansetzen. Vielleicht habe ich etwas aber falsch verstanden :-)
ypg04.10.22 00:56
clausen77 schrieb:

Richtig, und in diesem Fall ist die "Tätigkeit" die Vermietung einer Immobilie
Nein.
Es ist nicht die Ausführung eines Berufes oder einer unselbständigen Tätigkeit. Du musst schon irgendwo angestellt sein.
kbt0904.10.22 01:02
Dennoch können Zinskosten eines vermieteten Objekts als Kosten gegen die Einnahmen aus dem vermieteten Objekt gerechnet werden.
ypg04.10.22 01:11
kbt09 schrieb:

Dennoch können Zinskosten eines vermieteten Objekts als Kosten gegen die Einnahmen aus dem vermieteten Objekt gerechnet werden.
Es geht aber hier um Werbungskosten…, und da verspricht sich der TE von der neuen (für Haus Eigennutzung) Finanzierung viel, weil Zinsen höher.
Seine Zinsen der Vermietung können grundsätzlich abgesetzt werden, allerdings muss Miete auch versteuert werden.
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