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ᐅ Kaufentscheidung kleine Doppelhaushälfte 100 qm aus 1930


Erstellt am: 17.08.22 14:24

Myrna_Loy19.08.22 10:26
„In der Musterbauordnung sowie den meisten Bundesländern beträgt die Mindestraumhöhe bei Aufenthaltsräumen 2,40 m, die Vorschriften reichen aber von 2,20 m bis 2,50 m und lassen für Aufenthaltsräume in kleinen Wohngebäuden sowie in Dachgeschossen Ausnahmen zu.“
Finch03919.08.22 10:41
Joa, okay ... aber unabhängig von Bauordnung et cetera sind doch 2,30 m Raumhöhe nicht dramatisch, oder übersehe ich hier irgendetwas?
In unserer Mietwohnung sind es 2,25 m und unwohl oder beengt gefühlt haben wir uns hier nie.
SaniererNRW12319.08.22 10:52
Finch039 schrieb:

Warum die Verwunderung? 2,30 Meter sind doch völlig in Ordnung, oder nicht?
Jein. Klar kann man darin leben. Aber schöner und luftiger sind dann doch 2,5m. Du wirst doch hoffentlich nicht ausschließlich auf Spots setzen wollen? Die sollten eigentlich nur punktuell und wo wirklich nötig gesetzt werden. Zur Beleuchtung gehören auch "richtige" Lampen (egal ob an Decke, Wänden oder Stehlampen). Und dann sehen 2,3m, wo auch noch Lampen hängen, echt sch... traurig aus.

Häng die Decke gerne im Flur ab, aber bitte nicht überall. Wer heute baut, schaut eher, wie viel mehr als 2,5m kann er bekommen. Warum? Weil es die Erfahrung zeigt, dass 2,5m die Untergrenze sein sollten.

P.S. Du kannst auch flache Spots nehmen. Da reicht dann eine 24mm Unterkonstruktion + 12,5mm Rigips.
Finch03919.08.22 10:56
SaniererNRW123 schrieb:

Jein. Klar kann man darin leben. Aber schöner und luftiger sind dann doch 2,5m. Du wirst doch hoffentlich nicht ausschließlich auf Spots setzen wollen? Die sollten eigentlich nur punktuell und wo wirklich nötig gesetzt werden. Zur Beleuchtung gehören auch "richtige" Lampen (egal ob an Decke, Wänden oder Stehlampen). Und dann sehen 2,3m, wo auch noch Lampen hängen, echt sch... traurig aus.

Häng die Decke gerne im Flur ab, aber bitte nicht überall. Wer heute baut, schaut eher, wie viel mehr als 2,5m kann er bekommen. Warum? Weil es die Erfahrung zeigt, dass 2,5m die Untergrenze sein sollten.

P.S. Du kannst auch flache Spots nehmen. Da reicht dann eine 24mm Unterkonstruktion + 12,5mm Rigips.

Danke für die Hinweise. Dann sollte ich mir das mit der Raumhöhe wohl nochmal gründlich überlegen.
Mit der schmalen Unterkonstruktion + Rigips + etwas höherem Fußbodenaufbau wären wir bei ca. 2,40 m Raumhöhe.
Heißt im Umkehrschluss aber leider auch - Fußboden- und Deckenheizung fallen leider raus. :-( Bleibt das Thema Wandheizung, oder halt die guten alten Heizkörper. Oder in den Estrich fräsen - was aber nicht ganz unkompliziert sein soll.
K a t j a19.08.22 10:57
Puh, nein, die Decke hängt man nicht ab. Spots sind eh langweilig. 😉

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber hier könnte man rein vom Außenbild ja sogar über den Ausbau von den Kellerzimmern zur Straße nachdenken. Zum Beispiel als Büro. Ansonsten schließ ich mich Yvonne an. Sobald Bebauungsplan, jetziger Grundriss und Lageplan bekannt sind, kann man sich das zusammen ansehen. Vielleicht geht ein Wintergarten als Esszimmererweiterung oder ähnliches, falls es später wirklich zu eng sein sollte. Auf jeden Fall kaufen, wenn die Dinge so sind, wie sie sind. 🙂
K a t j a19.08.22 10:59
Finch039 schrieb:

oder halt die guten alten Heizkörper.
Die guten alten Heizkörper kommen heutzutage ganz modern daher und bieten zum Beispiel auch die Möglichkeit für eine Niedertemperaturheizung. Ich würde mich nicht an der Fußbodenheizung festbeißen.
raumhöhelampenunterkonstruktionrigipsheizkörper