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ᐅ Gebäudeenergiegesetz Berechnung - muss sein? Und wer macht die?


Erstellt am: 14.06.22 23:22

ypg20.06.22 10:19
sergutsh schrieb:

Wie wird es ohne der Berechnung gewährleistet? Etwa durch Einschätzung, nach dem Gusto " passt scho..." ;-)
So wie der Durchmesser des Fallrohres Deiner Toilette 😉
Elias_dee20.06.22 10:23
Also mein GU sagt, dass die verwendeten Materialien den Standard übertreffen und er daher keine Berechnung macht und dies Aufgabe des Architekten ist. Das glaube ich ihm sogar und auch mein Laienwissen sagt mir, dass unser Haus eher Richtung KFW55 als KFW70 wird.

Trotzdem, wenn jemand mal ankommt und den Beweis sehen möchte, haben wir halt nix. Daher haben wir es jetzt eben in Auftrag gegeben.
i_b_n_a_n20.06.22 10:39
Elias_dee schrieb:

Also mein GU sagt, dass die verwendeten Materialien den Standard übertreffen und er daher keine Berechnung macht und dies Aufgabe des Architekten ist. Das glaube ich ihm sogar und auch mein Laienwissen sagt mir, dass unser Haus eher Richtung KFW55 als KFW70 wird.

Trotzdem, wenn jemand mal ankommt und den Beweis sehen möchte, haben wir halt nix. Daher haben wir es jetzt eben in Auftrag gegeben.
das ist ja schön, nur von welchem Standard in welchem Jahrhundert geht denn dein GU aus? Und wäre KfW70 überhaupt noch zulässig? (wann ist genehmigt worden?) Und selbst wenn er evtl. den Standard übertreffende Materialien verbaut, verbaut er diese auch korrekt ohne Wärme- bzw. Kältebrücken?

Ich habe übrigens auch schon Angebote gesehen in denen sinngemäss stand: 1 Stück Server ausreichend schnell (ernsthaft!)
sergutsh20.06.22 10:48
ypg schrieb:

So wie der Durchmesser des Fallrohres Deiner Toilette 😉
Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber auch der erforderliche Rohrdurchmesser wird durch eine DIN-Norm (DIN 1986) geregelt ;-)
sergutsh20.06.22 10:53
Elias_dee schrieb:

...
dies Aufgabe des Architekten ist.
...
Da hat er möglicherweise sogar Recht, denn die Planung obliegt nun mal dem Architekten.
ypg20.06.22 12:10
sergutsh schrieb:

Du wirst es wahrscheinlich nicht glauben, aber auch der erforderliche Rohrdurchmesser wird durch eine DIN-Norm (DIN 1986) geregelt ;-)
Eben! Aber das Rohr wird nicht extra beantragt, noch gibt es eine Berechnung im Bauantrag, weil es einer DIN unterliegt.
Und deshalb könnte es sein, dass man ein Haus nach geltender Gebäudeenergiegesetz, also dem Mindeststandard, nicht extra vorweisen muss. Es wäre ein Gedankenansatz und Vermutung von mir, nichts weiter.
din 1986architekten