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ᐅ Schaden an Nachbarhaus oder Straße - wer haftet?


Erstellt am: 31.03.18 18:29

I
i_b_n_a_n
26.04.22 13:23
shenja schrieb:

Das betrifft nur NRW und ganz so wie Du es sagst ist es nicht. Es wurden durchaus Straßen „repariert „. Die jetzige Regelung an 1.6.22 wird das Wahlgeschenk schlechthin.
Du kannst allerdings jetzt davon ausgehen, dass die Straßen jetzt gar nicht mehr saniert werden. Denn die Kommunen haben kein Geld dafür und das Land zahlt es auch nicht.
noch weniger repariert als aktuell? :p
Ich bin gelernter Bauzeichner im Tief- und Strassenbau, gelernt in der Kreisverwaltung. "Damals", wenn ich mich recht erinnere (und ja, lange ist es her) als ich mit der Ausbildung fertig war, fiel die Zuordnung der Mineralölsteuereinahmen zur Haushaltstopf Strassenbau. Seit dem (und das ist ca. 35 Jahre her :oops 🙂 fehlt Geld in den entsprechenden Kassen. Wie die Finanzierung der Gemeinden seit dem in dem Bereich anders läuft entzieht sich meiner Kenntnis, meine aber auch entsprechende Umlageverteilungen waren ungünstiger (ausser natürlich in Bayern, die stellten ja gefühlt seit dem die passenden Minister)
X
x0rzx0rz
26.04.22 13:42
Nixwill2 schrieb:

Bei mir gehts um Baden-Württemberg.


Gibts eventuelle eine Versicherung die solche eventuellen Schäden begleicht? Es ist ja nicht sicher, dass was kaputt geht 😉.


  • Baden-Württemberg hat seit Gründung des Bundeslandes schon immer auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet, sie wurden dort niemals erhoben.
N
Nixwill2
26.04.22 13:46
x0rzx0rz schrieb:

  • Baden-Württemberg hat seit Gründung des Bundeslandes schon immer auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet, sie wurden dort niemals erhoben.
Kannst du das bitte noch aufschlüsseln? Ich verstehe nicht was das bedeutet 🙂.
X
x0rzx0rz
26.04.22 14:11
Nixwill2 schrieb:

Kannst du das bitte noch aufschlüsseln? Ich verstehe nicht was das bedeutet 🙂.

Das ist nur ein Zitat aus dem Wikipedia-Eintrag zum "Strassenbaubeitrag".

Generell erheben nicht alle Bundesländer den o.g. Beitrag, d.h. die Erhaltung der Strassen muss über die Kommune / das Land geleistet werden.

Was das für Deinen konkreten Fall nun bedeutet, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
Option 1)
Die Strasse ist alt, die Benutzung durch normales Baugerät ( LKW, Bagger ) ist Teil ihres Lebens / ihrer Aufgabe. Also fällt die Erneuerung in die Aufgabe der Kommune / des Landes, deren Kosten werden nicht umgelegt

Option 2)
Die Strasse ist aus Sicht der Kommune / des Landes nicht alt. Die Kommune / das Land spricht als Teil der Baugenehmigung eine Art "Bestandsschutz" aus / stellt fest, dass sich der Zustand der Zuwegung durch die Bauarbeiten nicht verschlechtern darf. Für Kosten der Instandhaltung müsste dann wohl der Bauherr aufkommen.

Ich würde Option 2 aber etwas in Zweifel setzen, denn wie im Hessischen Urteil begründet, sind Strassen zur Benutzung da. Und Ihr fahrt da ja nicht mit einem Kettenpanzer oder zieht Stahlcontainer auf der blanken Fahrbahn Richtung Grundstück...Ihr benutzt die Strasse entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung ( insofern für die Strasse z.B. keine Lastbegrenzung gilt ).


Ich würde offensiv an das Bauamt gehen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Das Risiko ist sonst zu gross.
N
Nixwill2
26.04.22 14:30
Vielen Dank für die Erklärung!

Ich klär das mit dem Bauamt und meld mich dann wieder, wird aber dauern, weil der Bauantrag noch nicht wieder zurück ist. Bin ja wirklich gespannt wie das weitergehen soll. Das wäre definitiv das AUS, denn selbst wenn man die L-Steine weglassen würde, sind Erdbewegungen, Kranaufbau, Keller- und Hausaufstellung, etc. nicht zu vernachlässigen und wenn jemand Gründe für eine "Privat-" Sanierung sucht, wird er nach einer solchen Baustelle sicher fündig werden...
Es hört einfach nicht auf mit den Hiobsbotschaften, selbst wenn man glaubt alles abgeklärt zu haben 🙁...
K
k-man2021
26.04.22 21:49
Ich würde den Zustand der Straße durch gute Fotos dokumentieren und das Bauamt (nachdem du die Baugenehmigung hast) darauf ansprechen: „… Straße ist schon so schlecht, das wird durch die normale Nutzung im Rahmen des Baus sicher nicht besser…“

Ich würde mir keine Sorgen wegen der Straße machen. Etwas anderes ist es, wenn direkt an deinem Grundstück z. B. der Bürgersteig stark beschädigt wird, dann bist natürlich du verantwortlich, aber dafür halten sich die Kosten wohl im Rahmen. Das ist ja auch der einzige Fall, den jemand hier bisher berichtet hat (@Myrna_Loy).

Als wir gebaut haben, war der Zustand der Straße vorher schon schlecht und hinterher noch schlechter, hat aber niemanden interessiert.
bauamtbaugenehmigunggrundstück