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ᐅ Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?


Erstellt am: 19.04.22 22:01

hang_häuschen21.04.22 08:56
Benutzer200 schrieb:

Aber wenn du die Mindeststandards nach BayBO nicht einhältst ist es kein Aufenthaltsraum und somit auch kein Wohnraum zum dauerhaft wohnen.

Was sagt denn der eigentlich den Plan gezeichnet hat? Der ist doch dafür verantwortlich, dass alle Vorgaben eingehalten werden, vor allem bei einem Freisteller.

Das kann doch nicht wahr sein, dass der Energieberater mir da eine falsche Auskunft gibt? Er hat eben nochmal geschrieben das der Keller alle Kriterien für die KfW erfüllt.

Die Dame die den Plan gezeichnet hat ist bei unserem Bauunternehmen angestellt.. Mehr muss ich denke ich nicht sagen..
HansDampf8821.04.22 09:13
hang_häuschen schrieb:

Danke für das doch mal etwas aufmunternde Feedback.
Dann ist der erste Schritt das Telefonat mit der Bank. Je nachdem wie das ausfällt entscheidet sich welche Optionen wir haben.

Über welche Bank finanziert ihr? Sparkassen, Volksbanken, ... sind da wohl sehr kulant. Ich hab die Gespräche schon hinter mir mit der Volksbank. Direktbanken wohl eher nicht so ...
motorradsilke21.04.22 09:20
Ich habe jetzt mal in die BayBO gesehen. Nach Art. 45 gilt die Raumhöhe von 2,40 m nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2. Denke ich falsch, wenn ich das hier zutreffend finde?
Myrna_Loy21.04.22 09:20
hang_häuschen schrieb:

Das kann doch nicht wahr sein, dass der Energieberater mir da eine falsche Auskunft gibt? Er hat eben nochmal geschrieben das der Keller alle Kriterien für die KfW erfüllt.

Die Dame die den Plan gezeichnet hat ist bei unserem Bauunternehmen angestellt.. Mehr muss ich denke ich nicht sagen..
die kfw geht davon aus, dass die baurechtlichen rahmenbedingungen eingehalten werden. die brauchen nicht selber definieren, welche anforderungen der baukörper erfüllen muss, um genehmigungsfähig zu sein.
ypg21.04.22 09:43
hang_häuschen schrieb:

Danke für die nette Einschätzung! Hier stecken übrigens Menschen dahinter.
Wir wissen das wir keine Ahnung haben, sind daher extra zum Bauherren-Schutzbund der den Werkvertrag hätte prüfen und den Bau begleiten sollte. War wahrscheinlich auch wieder falsch.
Ja, und ich bin ein Mensch, der Dich hinsichtlich der Ahnung von Hausbau und Bauleiter-Rolle ganz gut einschätzen kann. Das ist dann keine Beleidigung, sondern eine Tatsache. Die zwei oder der eine, der den Vorschlag macht, dass Du den Bauleiter machen sollst, meint es nicht gut mit Dir bzw Eurem Hausbau.
Myrna_Loy21.04.22 09:49
Eine Einzelgewerksvergabe würde ich aktuell echt nicht anstreben. Allenfalls mit einem gut vernetzten Architekten, der gute Verbindungen zu den wichtigsten Firmen hat. Alles andere ist derzeit schwierig, da man als kleiner, unbekannter Bauherr für die Firmen in der Priorität ganz ganz weit unten steht. Dazu noch die Unerfahrenheit, das ist in so schwer planbaren Situationen wie aktuell eine sehr schlechte Lage.
bauleiter