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ᐅ Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?


Erstellt am: 12.04.22 19:57

gutentag15.04.22 10:36
Ich habe Dir doch schon im #9 geschrieben, Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, dann muss das BA Dir Einsicht gewähren.
Du kannst natürlich auch einen Notar oder Anwalt fragen welche Möglichkeiten Du hast.

"Eine Einsichtnahme kann aber auch für den Nachbarn interessant sein, wenn nebenan gebaut wird und der Nachbar wissen möchte, inwieweit er durch das Bauvorhaben eventuell in seinen Rechten beeinträchtigt werden könnte."

Schriftlich oder mündlich die Einsicht der Akte beantragen.

Das ist vermutlich dann mit Gebühren verbunden.
ypg15.04.22 10:41
Sauerlandkind2 schrieb:

Auf den Plänen die ich gezeigt bekommen habe war nirgendwo eine Terrasse eingezeichnet. Auch nicht die bestehende des Bestandshauses. Kann ich irgendwo diese Pläne des Bauantrags einsehen? Beim Bauamt war ich ja schon, da wurden sie mir nicht gezeigt.
Wer bist Du? Der Fragesteller? Dann ist das wieder so ein Landes-Ding..
Sauerlandkind215.04.22 10:41
gutentag schrieb:

Ich habe Dir doch schon im #7 geschrieben, Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, dann muss das BA Dir Einsicht gewähren.
Du kannst natürlich auch einen Notar oder Anwalt fragen welche Möglichkeiten Du hast.

Ja, und ich war ja auch vor Ort, habe danach gefragt, und mir wurden Pläne gezeigt. Ich dachte, dass wäre alles an Plänen, was es zu sehen gibt. Es waren die Gebäude und Garage eingezeichnet sowie eines der Gartenhäuser.
gutentag15.04.22 10:51
Haben die noch keinen Bauantrag für das neue Haus? Akteneinsicht ist nicht zeigen lassen. Du kannst die komplette Akte einsehen.
sergutsch15.04.22 11:45
Sauerlandkind2 schrieb:

Ja, und ich war ja auch vor Ort, habe danach gefragt, und mir wurden Pläne gezeigt. Ich dachte, dass wäre alles an Plänen, was es zu sehen gibt. Es waren die Gebäude und Garage eingezeichnet sowie eines der Gartenhäuser.
Also wenn die Baugenehmigung keiner Ausnahme, Abweichung oder Befreiung bedarf besteht in NRW keine Auskunspflicht seitens der Baubehörde, die Beteiligung der Angrenzer ebenso nicht erforderlich.

Wenn berechtigte Zweifel bestehen, dann bleibt nur der Weg über zivilrechtliche Regelung.
Sauerlandkind215.04.22 12:29
gutentag schrieb:

Haben die noch keinen Bauantrag für das neue Haus? Akteneinsicht ist nicht zeigen lassen. Du kannst die komplette Akte einsehen.

Ich gehe stark davon aus, dass alles formelle bereits geklärt ist. Es waren schon Vermesser da und es soll wohl nächste Woche der Bagger kommen.
Beim Bauamt wurde mir eine Akte gezeigt, in der Baupläne zu sehen waren: A3 (?) Abbildungen der Außenfassade und der Aufteilung innen im EG und OG. Außerdem noch eine Draufsicht auf das Grundstück, auf dem die Häuser, eine Garage und ein Gartenhaus zu sehen waren. Terrassen waren nicht eingezeichnet. Laut Aussage des Bauamts habe ich als angrenzender Nachbar ein Anrecht auf Einsicht, das mir der Nachbar auch vor Ort unkomplizierter hätte gewähren sollen/ müssen.
Müsste es also eine Ansicht mit eingezeichneten Terrassen geben? Wenn ja, wie nennt sich diese Ansicht?
ypg schrieb:

Wer bist Du? Der Fragesteller? Dann ist das wieder so ein Landes-Ding..

Ja, und es geht um NRW.
sergutsch schrieb:

Also wenn die Baugenehmigung keiner Ausnahme, Abweichung oder Befreiung bedarf besteht in NRW keine Auskunspflicht seitens der Baubehörde, die Beteiligung der Angrenzer ebenso nicht erforderlich.
Nach meinem Verständnis ist mindestens die Garage außerhalb des Baufensters eine Ausnahme, da diese laut Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig ist.
garageterrassen