ᐅ Preissteigerung trotz Festpreis!
Erstellt am: 07.04.22 13:45
doubleTT09.04.22 19:45
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bullet8410.04.22 10:25
Ist mir nicht ganz klar geworden:
Wurde hier schon der Notarvertrag geschlossen?
Kann diese Klausel 313 auch nach Kaufvertragsabschluss beim Notar noch greifen?
Wurde hier schon der Notarvertrag geschlossen?
Kann diese Klausel 313 auch nach Kaufvertragsabschluss beim Notar noch greifen?
Pinkiponk10.04.22 10:39
ypg schrieb:
Ist Deine Frau Janine? Oder hauen die GUs jetzt alle gleiche Standardschreiben raus?Ich könnte mir vorstellen, dass Baufirmen etc. von ihren Interessenverbänden/Interessenvertretungen Muster erhalten, die jetzt so nach und nach an fast alle Bau-Kunden rausgeschickt werden. Teilweise vielleicht auch nur vorsorglich, um höhere Preise durchsetzen zu können; ob gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt werden vermutlich die Gerichte entscheiden müssen.Chloe8310.04.22 15:42
bullet84 schrieb:
Ist mir nicht ganz klar geworden:
Wurde hier schon der Notarvertrag geschlossen?
Kann diese Klausel 313 auch nach Kaufvertragsabschluss beim Notar noch greifen?Genau das würde mich auch sehr interessieren! Werkvertrag wurde mit Festpreis notariell beurkundet.
Können dort auch Preiserhöhungen kommen ? Ich denke nicht.
Genauso wenig wie bei den notariell beurkundeten Bauträger Kaufverträgen (Haus+Grundstück).
Oder geht es hier um die separat abgeschlossen Bauverträge/Werkverträge ?
Kennt sich da wer aus ?
Benutzer20010.04.22 16:38
Meines Wisses ist die Form des Vertrages egal.
Chloe8310.04.22 17:16
Dann müsste ja auch theoretisch die Grunderwerbsteuer neu berechnet werden !?
Mich würde das sehr wundern, wenn das so einfach ginge. Dann wäre ja jeder Notarvertrag für den Ofen, wenn da jeder im Nachhinein einfach die Vertragsbedingungen nach Lust und Laune ändert und die Hand aufhält.
Mich würde das sehr wundern, wenn das so einfach ginge. Dann wäre ja jeder Notarvertrag für den Ofen, wenn da jeder im Nachhinein einfach die Vertragsbedingungen nach Lust und Laune ändert und die Hand aufhält.
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