ᐅ Höherliegende Nachbargrundstücke abfangen: L-Steine usw. - Tipps
Erstellt am: 27.02.21 14:31
11ant31.03.22 17:32
Betreffend der PN könnt Ihr mich ja gerne als Relaisstation benutzen (~ gmx de). Ich denke, Fotos wären gut, wirklich erhellend finde ich die Skizzen nicht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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Yaso2.031.03.22 19:46
11ant schrieb:
Betreffend der PN könnt Ihr mich ja gerne als Relaisstation benutzen (~ gmx de). Ich denke, Fotos wären gut, wirklich erhellend finde ich die Skizzen nicht.Das ist sehr nett 🙂 vielen Dank dafür!
ich werde morgen tagsüber Fotos machen, wenn das Wetter mitspielt.
gutentag31.03.22 19:59
cool Du kannst mich ja dann im Anderen Forum anschreiben
Yaso2.004.04.22 12:31
Ich war zwischenzeitlich dabei herauszufinden, wer das hier seinerzeit erschlossen hat. Die Firma gibt es nicht mehr.
Dann habe ich beim Bauamt angerufen, dort sagte man mir, dass das Bauamt nicht entscheidet, in welche Richtung der Winkel eines Winkelsteines gesetzt wird. Ich müsse das privatrechtlich abklären.
In meinem Grundbuch ist keine Baulast vermerkt, im Notarvertrag auch nicht. Entsprechend werde ich das zunächst klären.
Nebenbei warte ich noch auf ein Angebot von einem jungen pfiffigen Mann, der sich auch zeitnah melden wollte.
Sobald ich das formelle klären konnte, melde ich mich wie Angeboten per E-Mail 😉
Dann habe ich beim Bauamt angerufen, dort sagte man mir, dass das Bauamt nicht entscheidet, in welche Richtung der Winkel eines Winkelsteines gesetzt wird. Ich müsse das privatrechtlich abklären.
In meinem Grundbuch ist keine Baulast vermerkt, im Notarvertrag auch nicht. Entsprechend werde ich das zunächst klären.
Nebenbei warte ich noch auf ein Angebot von einem jungen pfiffigen Mann, der sich auch zeitnah melden wollte.
Sobald ich das formelle klären konnte, melde ich mich wie Angeboten per E-Mail 😉
Yaso2.004.04.22 12:47
Sorry, habe vergessen deine Passage zu zitieren, auf die ich o. s. geantwortet habe!
gutentag04.04.22 13:08
Du solltest mit den Eigentümern der Anliegerstraße verhandeln. Die sind verantwortlich für die Stützmauer die in Dein Grundstück hineinragt. Im Zweifel zur Beseitigung auffordern.
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