ᐅ Grundriss Kettenhaus 2,5 Geschosse Satteldach
Erstellt am: 07.03.22 00:38
K a t j a08.03.22 03:02
Was meint denn Punkt 5 mit Doppelparker? Soll das heißen, ein Doppelcarport ist nicht zulässig?
Tolentino08.03.22 03:13
Mit Doppelparker sind diese halben Hebebühnen gemeint. 1. Auto fährt darauf. Hebebühne fährt hoch (das Auto wird mindestens hinten hochgebockt und dann kann noch ein Auto auf den gleichen Platz.
Bei den besseren und teureren ist dann darunter auch ausgehoben, sodass das erste Auto auch wieder raus kann, ohne dass das zweite erst wieder raus muss. Bei den günstigeren ist es wie hintereinander parken nur mit kleinerem Footprint. Da soll der Bebauungsplan wohl morgendliches Rangieren verhindern.
Bei den besseren und teureren ist dann darunter auch ausgehoben, sodass das erste Auto auch wieder raus kann, ohne dass das zweite erst wieder raus muss. Bei den günstigeren ist es wie hintereinander parken nur mit kleinerem Footprint. Da soll der Bebauungsplan wohl morgendliches Rangieren verhindern.
Würfel*08.03.22 09:28
Stegott schrieb:
Hier habe ich mal versucht den Plan auf das Grundstück zu positionieren.Aber das sind doch in der Skizze keine 5,20 m Abstand zum Nachbarn?? Wie breit das Haus werden darf, habe ich bis jetzt nicht verstanden, da fällt es mir schwer, dir einen Rat zu geben.WilderSueden08.03.22 09:47
Stegott schrieb:
Allerdings ändert sich ohne die Überdachung ja nichts, den Abstand müssen wir ja trotzdem einhalten, und die zwei Stellplätze brauchen wir auch.Ich sehe da schon zwei Punkte:- mit einem schmaleren Stellplatz kannst du die Seite schöner gestalten
- außerdem wäre ein Durchgang auch möglich wenn da ein Auto parkt.
Mit den Fahrrädern kommst du aktuell gar nicht an den Geräteraum wenn da zwei Autos parken. Für mich wäre es inakzeptabel nur ans Fahrrad zu kommen, wenn ich vorher das Auto umparken muss. Und mit zwei Türen (und die auch noch versetzt) kommst du auch mit keiner Schubkarre in den Garten durch.
Stegott08.03.22 10:14
Würfel* schrieb:
Aber das sind doch in der Skizze keine 5,20 m Abstand zum Nachbarn?? Wie breit das Haus werden darf, habe ich bis jetzt nicht verstanden, da fällt es mir schwer, dir einen Rat zu geben.Die Abstandsregelung bezieht sich auf den höchsten Punkt. Der ist 13m. Der Mindestabstand beträgt 40% der Höhe, also 5.2m. Für die anderen Stockwerke, wie dem Erdgeschoss kann der Abstand geringer ausfallen. Mindestabstand ist 3m. Im Erdgeschoss steht somit eine Art Kubus heraus.
Stegott08.03.22 10:31
WilderSueden schrieb:
Ich sehe da schon zwei Punkte:
- mit einem schmaleren Stellplatz kannst du die Seite schöner gestalten
- außerdem wäre ein Durchgang auch möglich wenn da ein Auto parkt.
Mit den Fahrrädern kommst du aktuell gar nicht an den Geräteraum wenn da zwei Autos parken. Für mich wäre es inakzeptabel nur ans Fahrrad zu kommen, wenn ich vorher das Auto umparken muss. Und mit zwei Türen (und die auch noch versetzt) kommst du auch mit keiner Schubkarre in den Garten durch.Die Türen werden definitiv geändert. Wir haben vor die meiste Zeit hintereinander zu parken, oder sogar vorne an der Straße. Hätten aber mit Doppelcarport im Winter die Option nebeneinander zu parken um uns das Eiskratzen zu sparen. Wie gesagt, Doppelcarport ist aber nicht gesetzt.Ähnliche Themen