Hallo zusammen,
wir sind Neulinge und kurz vor dem Kauf eines Hanggrundstücks, Südhang (Höhenunterschied Nord-Süd ca. 5 Meter). Das Grundstück liegt in Bayern.
Die Ergänzung zum Bebauungsplan sieht 2 Vollgeschosse vor, allerdings muss es bergseitig eingeschossig aussehen, talseitig dürfen 2 Geschosse sichtbar sein.
Für diese Parzelle gelten folgende Anmerkungen:
1. Traufseitige WH Bergseite 3.50 m ab OK Fertigfußboden OG
2. OK Fertigfußboden OG max. 516.03 m üNN
3. Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.
Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.
[IMG alt="SChnitt.PNG"]https://www.hausbau-forum.de/data/attachments/68/68660-6985244365f74d16227805dd8e906317.jpg[/IMG]
Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?
Viele Grüße von den Bau-Neulingen
Manuela und Sepp

wir sind Neulinge und kurz vor dem Kauf eines Hanggrundstücks, Südhang (Höhenunterschied Nord-Süd ca. 5 Meter). Das Grundstück liegt in Bayern.
Die Ergänzung zum Bebauungsplan sieht 2 Vollgeschosse vor, allerdings muss es bergseitig eingeschossig aussehen, talseitig dürfen 2 Geschosse sichtbar sein.
Für diese Parzelle gelten folgende Anmerkungen:
1. Traufseitige WH Bergseite 3.50 m ab OK Fertigfußboden OG
2. OK Fertigfußboden OG max. 516.03 m üNN
3. Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.
Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.
[IMG alt="SChnitt.PNG"]https://www.hausbau-forum.de/data/attachments/68/68660-6985244365f74d16227805dd8e906317.jpg[/IMG]
Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?
Viele Grüße von den Bau-Neulingen
Manuela und Sepp
Edit:

11ant schrieb:Ich glaub, die haben das nicht online.
Nennt ´mal ohne Verlinkung ! den Bebauungsplan, also im Format "Hintertupfing Nr. 815 Am Hopfengarten 7. Änderung".
K a t j a schrieb:
Ich glaub, die haben das nicht online.Haha, die 7. Änderung - war in meinem Beispiel nur Flachs - trifft ja tatsächlich zu ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Hallo Katja,
danke für deine Einschätzung und ausführliche Antwort. Das hilft uns schon gut weiter.
Wenn ich nochmal nachfragen darf, du sprichst davon das Haus "höher " zu setzen. Das geht aber doch maximal um 50cm, oder? Aufgrund der max.Traufhöhe.
Vielen lieben Dank!
danke für deine Einschätzung und ausführliche Antwort. Das hilft uns schon gut weiter.
K a t j a schrieb:Allerdings. Wir mussten das gestern erstmal verarbeiten 🙂 denn um einigermaßen Tageslicht ins EG zu bekommen, müssen wir sehr tief bauen (eigentlich war angedacht 8Meter, da wäre man aber grad mal "aus der Erde raus")
Ich glaub, die potentiellen Bauherren haben einen Schock. 😉
Wenn ich nochmal nachfragen darf, du sprichst davon das Haus "höher " zu setzen. Das geht aber doch maximal um 50cm, oder? Aufgrund der max.Traufhöhe.
Vielen lieben Dank!
MaSeBau schrieb:
Wenn ich nochmal nachfragen darf, du sprichst davon das Haus "höher " zu setzen. Das geht aber doch maximal um 50cm, oder? Aufgrund der max.Traufhöhe.
Ja, sehr viel ist es vermutlich nicht. Das hängt aber auch von den Geschosshöhen ab. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass normale Fenster an der Seite bei einer Brüstungshöhe von ca. 90cm liegen. Du kannst vielleicht nicht unbedingt eine Terrassentür links und rechts planen, aber doch jede Menge Fenster.Ähnliche Themen