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ᐅ 2. Rettungsweg, Nothandkurbeln und Brüstungshöhe <60cm


Erstellt am: 09.02.22 08:08

Diany460509.02.22 11:23
Danke für eure Nachrichten!!! Ich bin manchmal richtig froh es rauslassen zu können und dann auch noch nette Antworten bekommen tut sehr gut!!

Ich habs nicht ausgehalten und direkt am Bauamt angerufen und direkt auch noch Glück gehabt, eine junge Dame dran zu haben, die aktuell irgendwas mit Brandschutz studiert.

Das mit der Brüstung ist Quatsch, es waren und sind noch immer 120cm, die Fenstergröße ist in BW zumindest auf min. 90cm in der Breite und 120cm in Höhe festgelegt alles in der Lichten wohlgemerkt.

Das absenken der Höhe könnte daher rühren, dass der Sturz bei dir im Zusammenhang mit dem Mindestfenstermaß nicht mehr hergegeben hat und er deshalb niedriger gemacht werden musste. Bei mir muss ich das klären, wobei ich das nicht glaube, da wir Raumerhöhungen haben die das ausschließen sollten. Dennoch ist es ein Unding das nicht mit uns zu besprechen, stattdessen alle Fenster tiefer zu ziehen, da gibt es andere Möglichkeiten das an dem einen Fenster zu lösen.

Das mit dem 2. Rettungsweg hat die Dame aber bestätigt, hier hat der Gesetzgeber einfach nicht zu Ende gedacht. Auch bei einem Zimmer (das ebenfalls als Aufenthaltsraum zählt) ist somit ein weiterer Rettungsweg Pflicht. Was soll man da sagen...

Und das mit den Nothandkurbeln rührt von den elektrischen Rollladen, hier ist es zwar nirgends schriftlich verankert, wird aber grundsätzlich beim Bauantrag bemängelt, sodass es dann aufgenommen werden muss. Bei Außenjalousien ist es immer abhängig vom Sachbearbeiter, hier könnte ein "Durchschlüpfen" sogar funktionieren, heißt auf gut Glück ohne versuchen und wenn es dumm läuft halt doch ergänzen.

So werden wir es nun versuchen und dann wird man sehen...

Danke nochmals für eure Antworten!


Hast du wirklich Funkmotore bei deinen Roma Lamellen? In deren Technik (Download von der Homepage) steht explizit dran, nicht in Verbindung mit Funkmotoren.
Myrna_Loy09.02.22 12:14
Der Gesetzgeber hat sehr wohl bei dem zweiten Fluchtweg mitgedacht. Gerade bei 1 Zimmer Unterkünften hat man sonst sehr schnell bei einem Brand eine Todesfalle.
Hangman09.02.22 12:55
Neugierdehalber habe ich eben tatsächlich nochmal gegoogelt: auch in NRW muss ein Fluchtfenster min 90x120 haben, wobei die Orientierung sogar noch egal ist. Unser Fenster ist zwar deutlich größer, hat aber zwei Flügel mit Stulp weshalb wohl nur der eine Flügel zählt der sich direkt öffnen lässt. Über die Brüstung hatten wir nicht weiter diskutiert da wir die ohnehin 60 oder 45cm haben (und das auch so wollten). Nachdem ich es eben nachgelesen habe, scheint es aber wirklich auch mit normaler Brüstungshöhe zu gehen - also so, wie Du es willst.

Ja, wir haben Funkmotoren. Die Nothandkurbeln haben wir gar nicht installiert, ich kann Dir also nicht sagen ob die funktionieren vertraue aber auf die Aussagen unseren Baupartners. Wir haben uns die Stelle gemerkt wo die Vierkantaufnahme ist um sie ggf nachrüsten zu können. Wäre natürlich blöd wenn dann auffällt, dass es nicht geht 😱 Für die Praxis haben uns sowohl die Raffstore-Menschen als auch die Feuerwehr gesagt, dass bei einem echten Notfall kein Mensch rumkurbelt sondern die Raffstores einfach rausgetreten werden. Auch das haben wir bisher nicht probiert 😉
Diany460509.02.22 13:28
Myrna_Loy schrieb:

Der Gesetzgeber hat sehr wohl bei dem zweiten Fluchtweg mitgedacht. Gerade bei 1 Zimmer Unterkünften hat man sonst sehr schnell bei einem Brand eine Todesfalle.
Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).

Hangman schrieb:

Neugierdehalber habe ich eben tatsächlich nochmal gegoogelt: auch in NRW muss ein Fluchtfenster min 90x120 haben, wobei die Orientierung sogar noch egal ist. Unser Fenster ist zwar deutlich größer, hat aber zwei Flügel mit Stulp weshalb wohl nur der eine Flügel zählt der sich direkt öffnen lässt. Über die Brüstung hatten wir nicht weiter diskutiert da wir die ohnehin 60 oder 45cm haben (und das auch so wollten). Nachdem ich es eben nachgelesen habe, scheint es aber wirklich auch mit normaler Brüstungshöhe zu gehen - also so, wie Du es willst.

Ja, wir haben Funkmotoren. Die Nothandkurbeln haben wir gar nicht installiert, ich kann Dir also nicht sagen ob die funktionieren vertraue aber auf die Aussagen unseren Baupartners. Wir haben uns die Stelle gemerkt wo die Vierkantaufnahme ist um sie ggf nachrüsten zu können. Wäre natürlich blöd wenn dann auffällt, dass es nicht geht 😱 Für die Praxis haben uns sowohl die Raffstore-Menschen als auch die Feuerwehr gesagt, dass bei einem echten Notfall kein Mensch rumkurbelt sondern die Raffstores einfach rausgetreten werden. Auch das haben wir bisher nicht probiert 😉
Sehr cool 😎. Die Idee die Aufnahme nicht durchzustoßen ist auch noch eine gute Idee, werd ich mir auf jeden Fall merken 🙂.
Myrna_Loy09.02.22 13:46
Diany4605 schrieb:

Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).



Sehr cool 😎. Die Idee die Aufnahme nicht durchzustoßen ist auch noch eine gute Idee, werd ich mir auf jeden Fall merken 🙂.
Wenn die Tür blockiert sein sollte, durch herabstürzende Bauteile oder weil man im Rauch den Schlüssel nicht findet oder oder - dann kannst Du ein Fenster immer noch einschlagen. Auch als Feuerwehr - wenn die zu rettende Person von innen die Tür blockiert, dann kann man das Fenster einschlagen. Ein Rettungsweg ist schlicht zu wenig.
guckuck210.02.22 07:58
Diany4605 schrieb:

Das versteh ich nicht. Du willst mir sagen, dass es in einem Raum, in dem die Haustür nach Osten liegt, es tatsächlich Sinn ergibt keine 4m weiter einen weiteren Rettungsweg zu titulieren der in die selbe Himmelsrichtung geht? Okay...
Es gibt sicher Situationen in denen es durchaus Sinn ergibt, dann sollte man hier aber definitiv detaillierter in der Formulierung einer Verordnung werden, denn ich sehe es in meinem Fall noch immer als totalen Humbug an (zumal ein 2. Rettungsweg keinen Fluchtweg darstellt, müsste mich die Feuerwehr befreien müssen, könnte sie genauso die Haustür daneben öffnen).

Der zweite Rettungsweg definiert sich nicht durch die Distanz zum ersten, sondern dass es einen zweiten gibt ;-)
Weil der erste Rettungsweg, so nah er auch sein mag, vom Brandereignis versperrt sein kann.

Richtig erkennst du aber, dass es um einen zweiten RETTUNGsweg geht, nicht FLUCHTweg. Sei da mal froh drum, sonst könntest du am OG gleich noch ne Außentreppe montieren ;-)

Tipp: Wenn du keine Aufenhaltsräume hast, entfällt das. Stichwort Keller als reine Nutzfläche. Wenn man da aber z.B. Wohnraum vermieten will, beißt sich das natürlich.

Du bist hier einfach nur angepisst, vielleicht auch zu Recht, weil sich weder Bauherr noch Planer um diesen Aspekt gekümmert haben. Das ist ärgerlich, aber eigentlich zur Genüge bekannt und dokumentiert. Es ist keine große Sache, einen 2. Rettungsweg im OG vorzusehen, auch mit Außenbehängen nicht. Für Keller gibts ebenso Lösungen über Schachtsysteme usw.
Das haben schon ein paar Hundertausend Bauherren vor euch geschafft, ihr schafft das auch.
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