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ᐅ Kostenschätzung in Leistungsphase 2


Erstellt am: 04.12.13 19:30

D
DNL
04.12.13 19:30
Wir haben einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. In phase 2 haben wir auch eine erste Kostenschätzung erhalten. Die bezieht sich nur auf die Kostengrupen 300 und 400.

Ist das so üblich? Oder sollte da nicht auch die Kostengruppe 200 mit bei sein?
D
DNL
09.12.13 23:20
Wie war das denn bei anderen?
T
toxicmolotof
10.12.13 18:25
Das kommt wohl auf den Auftrag an, den ihr a) erteilt und b) bezahlt habt, oder noch bezahlen werdet.

Welche Kostengruppen interessieren Euch denn noch?
B
Bauexperte
10.12.13 20:29
Hallo,
DNL schrieb:
Wir haben einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. In phase 2 haben wir auch eine erste Kostenschätzung erhalten. Die bezieht sich nur auf die Kostengrupen 300 und 400.

Ist das so üblich? Oder sollte da nicht auch die Kostengruppe 200 mit bei sein?
Ich nehme an, Du hast tatsächlich nur die Leistungsphase 1 & 2 bezogen auf die Entwurfsplanung in Auftrag gegeben. Dann wird Dein Architekt Dir kaum das "Herrichten und Erschließen" des Grundstückes auflisten 😉 Das solltest Du in aller Regel auch bei Deiner Stadt/Kommune erfragen können.

Grüße, Bauexperte
D
DNL
10.12.13 22:06
Ja, L1 und L2 sind beauftragt worden.
Ich hätte jetzt gedacht, dass man zumindest grobe Schätzungen zu 200 und 700 machen könnte.
B
Bauexperte
10.12.13 23:23
Hallo,
DNL schrieb:
Ja, L1 und L2 sind beauftragt worden.
Ich hätte jetzt gedacht, dass man zumindest grobe Schätzungen zu 200 und 700 machen könnte.
Hast Du Deinen Architekten nicht "vor" Beauftragung nach dem Umfang der Leistungsphasen befragt? Ihm Deine Wünsche deutlich gemacht?

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung:

Klären der Aufgabenstellung
Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassung der Ergebnisse

Leistungsphase 2 - Vorplanung:

Grundlagenanalyse
Abstimmung der Zielvorstellungen
Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung
Verhandlungen mit den Behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit
Kostenschätzung

Die Kostengruppe 700 behandelt das Thema Baunebenkosten. Wenn Du Deinen Architekten "nur" für die Entwurfsplanung beauftragt hast - er berücksichtigt dabei auch "nur" die relevanten Kostengruppen - wird er Dich kaum schriftlich über zu erwartende Baunebenkosten aufklären "müssen". Ob es moralisch angebracht ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grüße, Bauexperte
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