ᐅ Große WEG - Gedankenanstöße / Vor-/Nachteile
Erstellt am: 06.01.22 16:44
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Worrier8406.01.22 16:44Hallo,
ich bin mal wieder nach langer Zeit auf ein interessantes Angebot gestoßen. Eigentumswohnung mit im Grunde allem was wir suchen. Ein Haus wäre uns lieber, aber nun ja die lieben Preise. Was mir jedoch direkt sorgen macht - eine WEG bestehend aus 3 Häusern mit insgesamt 20 ETWs. Ich hatte gehofft, es gäbe eine WEG ProHaus. Welche positiven/negativen Punkte würde uns das bescheren? Zahlung von Reparaturen von Haus 3 z.B. ? Darüber versuche ich mir gerade klar zu werden bzw. Gedankeanstöße zu sammeln. Im Moment überwiegen negativen Gefühl zu dem Themenbereich. Was schade ist... .
ich bin mal wieder nach langer Zeit auf ein interessantes Angebot gestoßen. Eigentumswohnung mit im Grunde allem was wir suchen. Ein Haus wäre uns lieber, aber nun ja die lieben Preise. Was mir jedoch direkt sorgen macht - eine WEG bestehend aus 3 Häusern mit insgesamt 20 ETWs. Ich hatte gehofft, es gäbe eine WEG ProHaus. Welche positiven/negativen Punkte würde uns das bescheren? Zahlung von Reparaturen von Haus 3 z.B. ? Darüber versuche ich mir gerade klar zu werden bzw. Gedankeanstöße zu sammeln. Im Moment überwiegen negativen Gefühl zu dem Themenbereich. Was schade ist... .
Worrier84 schrieb:
Was mir jedoch direkt sorgen macht - eine WEG bestehend aus 3 Häusern mit insgesamt 20 ETWs. Ich hatte gehofft, es gäbe eine WEG Prohaus.Ich gehe davon aus, gemeint ist ein Reihenmehrfamilienhaus mit drei Hausnummern / Eingängen, aber zusammen gebaut, mit ohnehin einem gemeinsamen Verwalter und womöglich auch gemeinsamen Nebenanlagen (Tiefgarage ?, Heizungsanlage ?, Kabelfernsehen ...), in der Ansicht "aus einem Guß". Dann macht Sinn (und ggf. positive Synergieeffekte), die Gesamtanlage zusammenzufassen. Ob Du nun 6:1 oder 19:1 überstimmt wirst, macht effektiv keinen Unterschied. Aber stelle Dir mal vor, es wären drei WEG´, und Haus A und C hätten zu Rollservice / Winterdienst o. dergl. unterschiedliche Mehrheiten im Vergleich zu Haus B, das dann aus der Reihe tanzt. Klar ist die "Schadenwahrscheinlichkeit" für Leistungsfälle der Gemeinschaft höher, aber es verteilt sich ja auch auf mehr Schultern. Allein manche Grundkosten eines Verwalters, und das ganze Kommunikationsprocedere.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
Benutzer20006.01.22 18:22Worrier84 schrieb:
Welche positiven/negativen Punkte würde uns das bescheren? Zahlung von Reparaturen von Haus 3 z.B. ? Darüber versuche ich mir gerade klar zu werden bzw. Gedankeanstöße zu sammeln.Dann solltest Du Dir erst einmal die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung usw. geben lassen. Wer weiß, was dort alles drin steht, das Deine Bedenken verringert oder vergrößert.Davon abgesehen ist das jetzt kein KO-Kriterium, da solche WEGs häufig sind.
W
WilderSueden06.01.22 19:0020 ist ja noch nicht wirklich groß. Wo ich aktuell wohne sind 3 Wohnblocks eine WEG, insgesamt über 150 Parteien.
Reparaturen sind nicht so wichtig. Mal muss Haus A neue Fenster bekommen, ein paar Jahre später Haus B, usw. Die Aufzüge wurden in 2 Häusern gleichzeitig ausgetauscht. Am Ende wird alles über viele Schultern verteilt und der Verwalter schaut auch dass die Instandhaltungsrücklage gut gefüllt ist.
Mit größeren WEGs kannst du dich aber darauf verlassen dass alles lange dauert. Aktuelles Beispiel...in der gemeinsamen Tiefgarage will einer eine Wallbox installieren. Bei den vielen Plätzen braucht es aber ein Lastmanagement, dazu muss aber erst mal geprüft werden was genau benötigt wird, ob der Versorgeranschluss ausreicht, etc. Und erst dann kann das ganze von der WEG in Auftrag gegeben werden. Unter 2 Jahren wird da keine Wallbox installiert.
Reparaturen sind nicht so wichtig. Mal muss Haus A neue Fenster bekommen, ein paar Jahre später Haus B, usw. Die Aufzüge wurden in 2 Häusern gleichzeitig ausgetauscht. Am Ende wird alles über viele Schultern verteilt und der Verwalter schaut auch dass die Instandhaltungsrücklage gut gefüllt ist.
Mit größeren WEGs kannst du dich aber darauf verlassen dass alles lange dauert. Aktuelles Beispiel...in der gemeinsamen Tiefgarage will einer eine Wallbox installieren. Bei den vielen Plätzen braucht es aber ein Lastmanagement, dazu muss aber erst mal geprüft werden was genau benötigt wird, ob der Versorgeranschluss ausreicht, etc. Und erst dann kann das ganze von der WEG in Auftrag gegeben werden. Unter 2 Jahren wird da keine Wallbox installiert.
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Worrier8406.01.22 19:18Benutzer200 schrieb:
Dann solltest Du Dir erst einmal die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung usw. geben lassen. Wer weiß, was dort alles drin steht, das Deine Bedenken verringert oder vergrößert.
Davon abgesehen ist das jetzt kein KO-Kriterium, da solche WEGs häufig sind.Gibt es da eine gute Webseite mit typischen Anmerkungen zu "Fallstricken"? So wie ich das verstehe wird das meiste doch eh über das WEG Gesetz geregelt oder sticht Teilungserklärung/GO das WEG Gesetz aus?
Mir liegen die Unterlagen vor.
B
Benutzer20006.01.22 19:34Worrier84 schrieb:
Gibt es da eine gute Webseite mit typischen Anmerkungen zu "Fallstricken"? So wie ich das verstehe wird das meiste doch eh über das WEG Gesetz geregelt oder sticht Teilungserklärung/GO das WEG Gesetz aus?
Mir liegen die Unterlagen vor.Puh, keine Ahnung. Sticht denn etwas hervor? Ansonsten kann ich den Vorrednern zustimmen, 20 Einheiten ist nicht die Welt. Und ob jetzt 7 Eigentümer für ein Haus oder 20 Eigentümer für drei Häuser vorhanden sind, macht keinen großen Unterschied.Das WEG-Gesetz ist prägend, lässt aber abweichende Regelungen zu.
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