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ᐅ Große WEG - Gedankenanstöße / Vor-/Nachteile


Erstellt am: 06.01.22 16:44

C
Chloe83
06.01.22 19:37

Die Wohnung ist bereits fertig und wird nicht erst noch gebaut ? Wenn ja, dann schau Dir die Beschlusssammlung an (alle Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen). Da kannst Du schon mal ganz gut sehen, was in der WEG so los ist.
Ansonsten steht und fällt viel mit dem Verwalter. Es gibt fähige, aber noch mehr unfähige.
Umso mehr Parteien, umso mehr Konfliktpotenzial. Ich nenne da gerne die unzerkleinerten Kartons in der überlaufenden Papiertonne…. Klassiker fast jeder WEG. Sowas sollte Dich nicht stören.
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Worrier84
06.01.22 19:42
Benutzer200 schrieb:

Puh, keine Ahnung. Sticht denn etwas hervor? Ansonsten kann ich den Vorrednern zustimmen, 20 Einheiten ist nicht die Welt. Und ob jetzt 7 Eigentümer für ein Haus oder 20 Eigentümer für drei Häuser vorhanden sind, macht keinen großen Unterschied.

Das WEG-Gesetz ist prägend, lässt aber abweichende Regelungen zu.

Also mich interessiert z.B. die Stimmverteilung, da steht aktuell folgendes:

"die wohnungseigentümerversammlung ist beschlussfähig wenn mehr als die hälfte der vorhandenen wohnungseigentümer sowie mehr als die hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind."

Da gab es doch 2020 eine Aktualisierung und das hier ist die "alte variante". Daher interessiert mich, welche abweichende Regelungen gestattet sind. Da muss ich mich mal durchgoogln. An sich liest es sich recht normal bisher.

Will halt nicht "kosten" von irgendeinem dummen Investor in 20-30 Jahren "rausgekegelt" werden, z.b. .

Es ist ein Neubau.
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WilderSueden
06.01.22 20:37
Worrier84 schrieb:

Will halt nicht "kosten" von irgendeinem dummen Investor in 20-30 Jahren "rausgekegelt" werden, z.b. .
Investoren sind nur ein Problem wenn es einen Eigentümer gibt der fast alle Wohnungen hat. Kein Investor geht her und kauft bei 15 Leuten Wohnungen in einem Haus. Viel zu aufwändig. In der Hausgröße hast du es entweder mit Selbstnutzern oder kleinen Privatvermietern zu tun
B
Benutzer200
06.01.22 21:07
Worrier84 schrieb:

Da gab es doch 2020 eine Aktualisierung und das hier ist die "alte variante". Daher interessiert mich, welche abweichende Regelungen gestattet sind. Da muss ich mich mal durchgoogln. An sich liest es sich recht normal bisher.

Text zur Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: unabhängig von Anwesenheit und Vertretung

Das ist die einzig korrekte Variante ab 01.12.2020. Abweichungen m.W. auch nicht durch die Teilungserklärung möglich.
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11ant
06.01.22 21:35
WilderSueden schrieb:

In der Hausgröße hast du es entweder mit Selbstnutzern oder kleinen Privatvermietern zu tun
Überwiegend, aber nicht grundsätzlich.
WilderSueden schrieb:

Kein Investor geht her und kauft bei 15 Leuten Wohnungen in einem Haus. Viel zu aufwändig.
Ach, in einer Kleinstadt laufen die durchaus nicht selten bei nur drei Banken zusammen. Da kennt man die Immobilienmakler, und schon geht das elegant und leise.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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