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ᐅ BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt


Erstellt am: 04.11.21 18:56

11ant05.11.21 13:07
Seb_Opf schrieb:

Kenn leider viele Firmen im Bekanntenkreis die nachdem die Pflicht weggefallen ist auch keines mehr anbieten...Und die Jobs waren wirklich 100% ohne Präsenz zu erledigen... Schade
In diesem einen Punkt müßte man "Corona" eigentlich dankbar sein: es hat auf einen Schlag dreißig Jahre Stillstand und Verweigerung zum Thema Home Office weggefegt. Wenn da nun wieder Rückschritte gemacht werden, muß ich allerdings leider auch sagen, daß der "Arbeitnehmer Deutscher Michel" mit seinem gewerkschaftlichen Organisationsgrad auf Entwicklungslandniveau und seiner Schlafmützigkeit in puncto Betriebsratswahlen es auch nicht anders verdient !
Doh-Nuts05.11.21 13:13
Wenn ich das richtig verstehe benötigt man für die Beantragung von Fördermitteln in der Zuschuss Variante ja die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" vom Energieeffizienzexperten. Aber was braucht der EE-Experte alles zur Erstellung dieser Bestätigung?
Macht ja für den einen oder anderen vielleicht noch Sinn bei den Planungen mit dem GU etwas auf die Tube zu drücken und den Förderantrag noch bis 31.01.22 durchzubekommen.
Ysop***05.11.21 13:31
Benutzer200 schrieb:

„Der Sanierungsstandard sollte auf die technische Vorgabe ‚KfW Effizienzhaus 55‘ angehoben werden. Als Mindeststandard für Neubauten sollte ‚KfW 40 Plus‘ oder der Passivhausstandard gelten“,

So sehen Vorschläge zur Novellierung aus. Kommt z.B. vom Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt und Energie. Mal schauen, was tatsächlich kommt...

Hui, das ist aber ein jeweils ordentlicher Sprung, sowohl für Sanierung als auch Neubau, wenn das wirklich der MINDESTstandard werden soll.
RotorMotor05.11.21 13:36
Das fänd ich richtig gut!

Wird echt langsam Zeit zukunftsfähige Häuser zu bauen.
Allerdings fänd ich wichtig, dass auch errichtung und vielleicht auch entsorgung in die Bilanz mit einfließen.
Und bitte nicht mit einer normalisierung durch Wohnfläche oder sowas wie das Gewicht bei Autos!

zeeeeichen
henrietto05.11.21 13:43
Doh-Nuts schrieb:

Wenn ich das richtig verstehe benötigt man für die Beantragung von Fördermitteln in der Zuschuss Variante ja die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" vom Energieeffizienzexperten. Aber was braucht der EE-Experte alles zur Erstellung dieser Bestätigung?
Macht ja für den einen oder anderen vielleicht noch Sinn bei den Planungen mit dem GU etwas auf die Tube zu drücken und den Förderantrag noch bis 31.01.22 durchzubekommen.

Uff, schade! Das würde mich auch interessieren ob es noch realistisch ist bis Ende Januar die Förderung bewilligt zu bekommen wenn man gerade noch am Anfang der Planung steht.

Irgendwelche Erfahrungen der Dauer von Grundriss-Planung bis Bestätigung zum Antrag (BZA)?
11ant05.11.21 13:52
Myrna_Loy schrieb:

wenn ich mir anschau, was unsere führungsebene fährt, dann wird die kritik voll bestätigt.
Eine Führungsebene ist ja nur die Rahmschicht, die Mehrheit der abhängig Beschäftigten gehört nicht dazu. Die Dienstwagenbesteuerung ist ein Konjunkturprogramm für die Automobilindustrie, an dem teilzunehmen sich erst ab der Gruppenleiterebene überhaupt rechnet. Für den Facharbeiter oder gar normalsterblichen Sachbearbeiter lohnt es sich nicht, sein Gehalt derart umwandeln zu lassen: der "Dienstwagen" wird so versteuert, als hätte man in acht und einem Drittel Jahren seinen kompletten Neupreis (!) als zusätzlichen Lohn erhalten, und das auch noch linear. Für Leute, die sich privat mit einem Gebrauchtwagen begnügen, ist das keine attraktive Alternative. Richtig unattraktiv wird es, wenn man einen echten Dienstwagen braucht und denselben dann auch privat nutzt, wenn es geschäftlich ein Passat sein muß, aber privat ein gebrauchter Up (so gebraucht, daß er sogar noch Lupo heißt) genügen würde.

Die für die Allgemeinheit m.E. viel ärgerlichere Subvention findet woanders statt: nämlich wenn zum Product Placement von Audi, BMW und Daimler in den Nachrichtensendungen den Ministerriegen gepanzerte Dickschiffe zu Konditionen verleast werden, die teils noch weit unterhalb der Listenpreise mit Nullausstattung liegen. Wenn solche "Street Force One" Modelle auch mit zwölf Prozent des realen Neupreises per Annum besteuert würden, führen die Minister bald alle Fahrrad.
antrag