ᐅ Doppelhaushälfte bauen mit unterschiedlichen Bauträgern?
Erstellt am: 12.11.13 13:10
S
Sebastian2412
Hallo zusammen,
wir haben ein schönes Grundstück gefunden, welches für eine Doppelhaushälfte geeignet ist (im Grunde ist es eine von zwei Parzellen auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden kann). Das Grundstück könnten wir ohne Bindung an einem Bauträger / Architekten kaufen. Allerdings stellt sich uns die Frage wie das überhaupt organisatorisch gelöst werden kann:
- Ist es überhaupt möglich, dass jede Hälfte von einem anderen Bauträger gebaut werden kann?
- Vermutlich müssen die Hälften auch gleichzeitig entstehen?
- Was passiert, wenn die andere Hälfte viel später verkauft wird? Müssten wir dann solange warten?
- Verkompliziert es nicht die Finanzierung, wenn der Baubeginn unklar ist? Würden dann Strafzinsen fällig, wenn wir auf die andere Doppelhaushälfte warten müssten?
Uns erscheint das ganze als ne ziemlich ungünstige Konstellation. Oder sehen wir das ganz falsch?
Ich wäre über Hinweise oder Erfahrungen sehr dankbar.
Viele Grüße,
Sebastian
wir haben ein schönes Grundstück gefunden, welches für eine Doppelhaushälfte geeignet ist (im Grunde ist es eine von zwei Parzellen auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden kann). Das Grundstück könnten wir ohne Bindung an einem Bauträger / Architekten kaufen. Allerdings stellt sich uns die Frage wie das überhaupt organisatorisch gelöst werden kann:
- Ist es überhaupt möglich, dass jede Hälfte von einem anderen Bauträger gebaut werden kann?
- Vermutlich müssen die Hälften auch gleichzeitig entstehen?
- Was passiert, wenn die andere Hälfte viel später verkauft wird? Müssten wir dann solange warten?
- Verkompliziert es nicht die Finanzierung, wenn der Baubeginn unklar ist? Würden dann Strafzinsen fällig, wenn wir auf die andere Doppelhaushälfte warten müssten?
Uns erscheint das ganze als ne ziemlich ungünstige Konstellation. Oder sehen wir das ganz falsch?
Ich wäre über Hinweise oder Erfahrungen sehr dankbar.
Viele Grüße,
Sebastian
P
perlenmann13.11.13 11:12Bauexperte schrieb:
dann lieber etwas weniger Grundfläche und gut ist.Ansichtssache. Ich würde in einem Doppelhaushälfte die meist nicht sehr breit sind nicht freiwillig +/-10cm verschenken. Kommt natürlich auf den Wandaufbau an.
Aber die Frage stellt sich auch nur, wenn das Haus über n Winter frei steht.
Kleines Beispiel aus der Praxis: Doppelhaushälfte 1 baut zuerst und zu hoch. Landratsamt sieht einen Rückbau als unverhältnismäßig an. Doppelhaushälfte 2 darf nicht so hoch bauen, müssen teuer das Dach niedriger setzen, Profilgleichheit wurde aufgehoben -> Mehrkosten für dhh2. Es ist immer besser wenn die Doppelhaushälfte zusammen gebaut werden bzw zwischen den zukünftigen Nachbarn im Vorfeld Einigung besteht.
B
Bauexperte15.11.13 13:49Hallo,
Wie kann denn eine niedrigere Dachneigung teurer kommen? Der erste Doppelhaushälfte-Parnter muß doch selbst für die Dämmung des freiliegenden Mauerwerks sorgen
Grüße, Bauexperte
Wastl schrieb:Ich fürchte, ich habe Verständnisprobleme ...
Kleines Beispiel aus der Praxis: Doppelhaushälfte 1 baut zuerst und zu hoch. Landratsamt sieht einen Rückbau als unverhältnismäßig an. Doppelhaushälfte 2 darf nicht so hoch bauen, müssen teuer das Dach niedriger setzen, Profilgleichheit wurde aufgehoben -> Mehrkosten für dhh2. Es ist immer besser wenn die Doppelhaushälfte zusammen gebaut werden bzw zwischen den zukünftigen Nachbarn im Vorfeld Einigung besteht.
Wie kann denn eine niedrigere Dachneigung teurer kommen? Der erste Doppelhaushälfte-Parnter muß doch selbst für die Dämmung des freiliegenden Mauerwerks sorgen
Grüße, Bauexperte
Nicht die Dachneigung ist unterschiedlich, sondern die Gesamthöhe bei gleichem Winkel des Satteldachs. Dadurch musste dhh2 Übergangsschienen, Abschlusssteine USW. setzen. Das hat die Bauherren mehrere T€ gekostet, wie wenn das Dach durchgegangen wäre. Sollte nur ein Beispiel sein was bei 2 Anbietern passieren kann.
B
Bauexperte15.11.13 16:09Hallo,
Die weitaus höhere Belastung trägt der Partner zu 1; er muß die freiliegende Außenwand dämmen - sofern das überhaupt ohne Baulast möglich ist.
Grüße, Bauexperte
Wastl schrieb:Das habe ich schon verstanden, aber das
Nicht die Dachneigung ist unterschiedlich, sondern die Gesamthöhe bei gleichem Winkel des Satteldachs.
Wastl schrieb:halte ich für Gerücht. Entweder sind die Bauherren der 2. Doppelhaushälfte über den Tisch gezogen worden oder halten es mit der Wahrheit nicht ganz genau. Die einzigen Mehrkosten, welche in so einem Fall für die 2. Partei entstehen, sind jene, daß die Kosten eines zusätzlichen Ortganges getragen werden müssen. Das ergibt mitnichten mehrere Tausend Euronen
Dadurch musste dhh2 Übergangsschienen, Abschlusssteine USW. setzen. Das hat die Bauherren mehrere T€ gekostet, wie wenn das Dach durchgegangen wäre.
Die weitaus höhere Belastung trägt der Partner zu 1; er muß die freiliegende Außenwand dämmen - sofern das überhaupt ohne Baulast möglich ist.
Grüße, Bauexperte
Ähnliche Themen